(BM) Neuruppin — Die Staatsanwaltschaft Neuruppin will gegen alle drei Urteile im
Potzlow-Prozess Revision einlegen. Ihr Hauptkritikpunkt ist, dass nur ein
Angeklagter wegen Mordes verurteilt wurde und dieses Urteil mit achteinhalb
Jahren Jugendstrafe unter ihrem Antrag blieb. Korrekturbedarf sehen die
Ankläger vor allem im Fall Sebastian F., der zwei Jahre Jugendstrafe wegen
Körperverletzung erhielt, zunächst aber in die Freiheit entlassen wurde,
weil der Haftbefehl wegen Mordes aufgehoben worden war.
Ankläger: Strafen sind zu niedrig
Staatsanwaltschaft legt im Potzlow-Mordprozess Revision ein
(Tagesspiegel) Neuruppin. Vier Tage nach dem Ende des Prozesses um den Mord an Marinus
Schöberl hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin Revision gegen alle drei
Urteile eingelegt. Die Strafen sind nach Auffassung der Ankläger zu niedrig,
sagte eine Sprecherin der Justizbehörde am gestrigen Dienstag. Am Freitag
der vergangenen Woche waren die drei angeklagten Rechtsextremisten, die
Brüder Marco (24) und Marcel S. (18) sowie Sebastian F. (18) wegen besonders
grausamen Mordes an dem Schüler Marinus Schöberl in Potzlow in der Uckermark
zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und 15 Jahren verurteilt worden. Die
Staatsanwaltschaft hatte Strafen zwischen knapp zehn Jahren und lebenslang
beantragt.
Sebastian F. durfte direkt aus dem Neuruppiner Landgericht nach Hause gehen.
Er bekam die geringste Haftstrafe, weil sich im Verlauf des Prozesses
herausgestellt hatte, dass er an den Quälereien, aber nicht am Mord
teilnahm. Von seiner noch nicht rechtskräftigen Strafe — zwei Jahre
Jugendgefängnis — hat er schon elf Monate in Untersuchungshaft abgesessen.
Die Staatsanwaltschaft wollte auch ihn zu neun Jahren und acht Monate Haft
verurteilt sehen und legte deshalb sofort nach der Gerichtsentscheidung
Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen den 18-Jährigen ein.
Darüber wurde bislang noch nicht entschieden.
Viele fürchteten sich immer noch vor diesem 18-Jährigen, sagte die Frau des
Pfarrers in Potzlow, Marita Reimer, am Dienstag. Sie bezeichnete das Urteil
als skandalös. Am kommenden Freitag wird in dem Ort, wo Marinus im Juli 2002
getötet wurde, ein Gedenkstein aufgestellt. “Es ist eine Initiative der
Gemeinde, damit die Tat nicht vergessen wird”, sagte die Pfarrersfrau. Die
Verurteilten hatten den 16-Jährigen in der Nacht zum 13. Juli 2002 in einem
Schweinestall des Dorfes stundenlang mit Schlägen und Tritten gequält und
ihm schließlich tödliche Kopfverletzungen beigebracht.
Revision gegen Urteile um Potzlow-Mord
(LR) Vier Tage nach dem Ende des Prozesses um den Mord an Marinus Schöberl hat
die Staatsanwaltschaft Neuruppin Revision gegen alle drei Urteile eingelegt.
Die Strafen sind nach Auffassung der Ankläger zu niedrig, wie eine
Sprecherin der Justizbehörde gestern sagte.
Am Freitag waren drei Brandenburger wegen besonders grausamen Mordes an dem
Schüler Marinus in Potzlow (Uckermark) zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und
15 Jahren verurteilt worden (die RUNDSCHAU berichtete). Die
Staatsanwaltschaft hatte Strafen zwischen knapp zehn Jahren und lebenslang
beantragt.
Die Gemeinde stellt am Freitag an dem Ort, wo Marinus getötet wurde, einen
Gedenkstein auf.