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Revision gegen Potzlow-Urteile

(BM) Neu­rup­pin — Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin will gegen alle drei Urteile im
Pot­zlow-Prozess Revi­sion ein­le­gen. Ihr Haup­tkri­tikpunkt ist, dass nur ein
Angeklagter wegen Mordes verurteilt wurde und dieses Urteil mit achteinhalb
Jahren Jugend­strafe unter ihrem Antrag blieb. Kor­rek­turbe­darf sehen die
Ankläger vor allem im Fall Sebas­t­ian F., der zwei Jahre Jugend­strafe wegen
Kör­per­ver­let­zung erhielt, zunächst aber in die Frei­heit ent­lassen wurde,
weil der Haft­be­fehl wegen Mordes aufge­hoben wor­den war. 

Ankläger: Strafen sind zu niedrig

Staat­san­waltschaft legt im Pot­zlow-Mord­prozess Revi­sion ein

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Vier Tage nach dem Ende des Prozess­es um den Mord an Marinus
Schöberl hat die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin Revi­sion gegen alle drei
Urteile ein­gelegt. Die Strafen sind nach Auf­fas­sung der Ankläger zu niedrig,
sagte eine Sprecherin der Jus­tizbe­hörde am gestri­gen Dien­stag. Am Freitag
der ver­gan­genen Woche waren die drei angeklagten Recht­sex­trem­is­ten, die
Brüder Mar­co (24) und Mar­cel S. (18) sowie Sebas­t­ian F. (18) wegen besonders
grausamen Mordes an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow in der Uckermark
zu Gefäng­nis­strafen zwis­chen zwei und 15 Jahren verurteilt wor­den. Die
Staat­san­waltschaft hat­te Strafen zwis­chen knapp zehn Jahren und lebenslang
beantragt. 

Sebas­t­ian F. durfte direkt aus dem Neu­rup­pin­er Landgericht nach Hause gehen.
Er bekam die ger­ing­ste Haft­strafe, weil sich im Ver­lauf des Prozesses
her­aus­gestellt hat­te, dass er an den Quälereien, aber nicht am Mord
teil­nahm. Von sein­er noch nicht recht­skräfti­gen Strafe — zwei Jahre
Jugendge­fäng­nis — hat er schon elf Monate in Unter­suchung­shaft abgesessen.
Die Staat­san­waltschaft wollte auch ihn zu neun Jahren und acht Monate Haft
verurteilt sehen und legte deshalb sofort nach der Gerichtsentscheidung
Beschw­erde gegen die Aufhe­bung des Haft­be­fehls gegen den 18-Jähri­gen ein.
Darüber wurde bis­lang noch nicht entschieden. 

Viele fürchteten sich immer noch vor diesem 18-Jähri­gen, sagte die Frau des
Pfar­rers in Pot­zlow, Mari­ta Reimer, am Dien­stag. Sie beze­ich­nete das Urteil
als skan­dalös. Am kom­menden Fre­itag wird in dem Ort, wo Mar­i­nus im Juli 2002
getötet wurde, ein Gedenkstein aufgestellt. “Es ist eine Ini­tia­tive der
Gemeinde, damit die Tat nicht vergessen wird”, sagte die Pfar­rers­frau. Die
Verurteil­ten hat­ten den 16-Jähri­gen in der Nacht zum 13. Juli 2002 in einem
Schweinestall des Dor­fes stun­den­lang mit Schlä­gen und Trit­ten gequält und
ihm schließlich tödliche Kopfver­let­zun­gen beigebracht. 

Revi­sion gegen Urteile um Potzlow-Mord

(LR) Vier Tage nach dem Ende des Prozess­es um den Mord an Mar­i­nus Schöberl hat
die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin Revi­sion gegen alle drei Urteile eingelegt.
Die Strafen sind nach Auf­fas­sung der Ankläger zu niedrig, wie eine
Sprecherin der Jus­tizbe­hörde gestern sagte. 

Am Fre­itag waren drei Bran­den­burg­er wegen beson­ders grausamen Mordes an dem
Schüler Mar­i­nus in Pot­zlow (Uck­er­mark) zu Gefäng­nis­strafen zwis­chen zwei und
15 Jahren verurteilt wor­den (die RUNDSCHAU berichtete). Die
Staat­san­waltschaft hat­te Strafen zwis­chen knapp zehn Jahren und lebenslang
beantragt. 

Die Gemeinde stellt am Fre­itag an dem Ort, wo Mar­i­nus getötet wurde, einen
Gedenkstein auf.

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