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Revision im Brandanschlagsprozess gegen Karsten G. beantragt

NEURUPPIN/HENNIGSDORF Sowohl die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin als auch die Vertei­di­gung von Karsten G. haben gegen das Urteil vom 10.Februar eine Revi­sion beantragt. Der ehe­ma­lige Vor­sitzende der Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el erhielt vor der 1. Großen Strafkam­mer eine Haft­strafe von sechs Jahren Frei­heitsstrafe wegen ver­sucht­en Mordes und ver­suchter schw­er­er Brand­s­tiftung. Im Sep­tem­ber 2003 soll er zwei Molo­tow-Cock­tails auf einen türkischen Imbiss an der Berlin­er Straße in Hen­nigs­dorf geschleud­ert haben. 

Wie Loli­ta Lodenkäm­per sagte, will die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin das Straf­maß über­prüfen lassen. Gefordert hat­te die Anklage für den 17-Jähri­gen acht Jahre Frei­heitsstrafe. Er habe den Tod von Men­schen in dem Imbiss, vor allem des Angestell­ten Y., der an der Tür stand, bil­li­gend in Kauf genom­men, hieß es in der Begründung. 

Der Vertei­di­ger Peter Stöc­kicht sah den Mord­vor­wurf nicht bestätigt und hat­te eine „erhe­blich niedrigere Frei­heitsstrafe“ wegen ver­suchter Brand­s­tiftung gefordert. Er sah eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit gegeben, weil G. getrunk­en hat­te, ehe er zuschlug. Stöc­kicht soll nach Auskun­ft von Landgerichts-Sprech­er Michael Pul­frich Revi­sion beantragt haben.

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