NEURUPPIN/HENNIGSDORF Sowohl die Staatsanwaltschaft Neuruppin als auch die Verteidigung von Karsten G. haben gegen das Urteil vom 10.Februar eine Revision beantragt. Der ehemalige Vorsitzende der Kameradschaft Oberhavel erhielt vor der 1. Großen Strafkammer eine Haftstrafe von sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung. Im September 2003 soll er zwei Molotow-Cocktails auf einen türkischen Imbiss an der Berliner Straße in Hennigsdorf geschleudert haben.
Wie Lolita Lodenkämper sagte, will die Staatsanwaltschaft Neuruppin das Strafmaß überprüfen lassen. Gefordert hatte die Anklage für den 17-Jährigen acht Jahre Freiheitsstrafe. Er habe den Tod von Menschen in dem Imbiss, vor allem des Angestellten Y., der an der Tür stand, billigend in Kauf genommen, hieß es in der Begründung.
Der Verteidiger Peter Stöckicht sah den Mordvorwurf nicht bestätigt und hatte eine „erheblich niedrigere Freiheitsstrafe“ wegen versuchter Brandstiftung gefordert. Er sah eine verminderte Schuldfähigkeit gegeben, weil G. getrunken hatte, ehe er zuschlug. Stöckicht soll nach Auskunft von Landgerichts-Sprecher Michael Pulfrich Revision beantragt haben.