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SS-Rune vor Gericht mit Pflaster überklebt

(ND, Peter Nowak, 20.02.04) Jugendliche entroll­ten vor dem Gebäude ein Trans­par­ent mit der Aufschrift:
»Den recht­en Vor­marsch in Pots­dam stop­pen«. Am Ein­gang von Saal 9 herrschte am
Don­ner­stag Andrang. Das Pots­damer Landgericht ver­han­delte gegen den
stadt­bekan­nten Neon­azi Heiko G.– unter anderem wegen gefährlich­er Körperverletzung.
Der in Unter­suchung­shaft sitzende G. ist angeklagt, zusam­men mit zwei
Män­nern und ein­er Frau in den frühen Mor­gen­stun­den des 23. März 2003 am Potsdamer
Bahn­hof Rehbrücke einen linken Jugendlichen schw­er mis­shan­delt und
anschließend auf die Gleise gewor­fen zu haben. Der Vor­fall hat­te damals überregional
für
Auf­se­hen gesorgt. 

Nach Angaben des Opfers, das als Neben­kläger auftritt, schlu­gen ihm die
Täter mit einem Teleskop­schlag­stock auf Kopf und Beine und trat­en zu. Sie riefen
dabei: »Zecke, ver­piss Dich« und »So fühlt es sich an, wenn man unterlegen
ist«. Der Ange­grif­f­ene erlitt einen dop­pel­ten Nasen­bein­bruch und
Rip­pen­prel­lun­gen. Die Neon­azis ließen erst von ihm ab, als er in der Frau eine
Mitschülerin
erkan­nte und diese um Hil­fe bat. Nach Aus­sage des Opfers ließ sich die
Mitschü­lerin allerd­ings nicht erwe­ichen. Sie habe geäußert, sie wolle selbst
ein­mal zutreten. 

Zunächst stritt der Angeklagte die Tat ab. Nach Zeu­ge­naus­sagen seiner
Fre­unde, gegen die geson­dert ermit­telt wird, ließ sich diese Ver­sion nicht mehr
hal­ten und G. entschloss sich zu einem Geständ­nis. Als Motiv gab er Hass auf
Linke an, weil er nach ein­er NPD-Kundge­bung im Dezem­ber 2002 von Antifaschisten
ver­prügelt wor­den sei. 

Der Richter machte auf das Vorstrafen­reg­is­ter des Angeklagten aufmerk­sam. So wurde G. Anfang der 90er Jahre wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung und Brand­s­tiftung zu sechs Jahren Jugend­haft verurteilt. Wegen ein­er auf die Hand tätowierten SS-Rune muss G. jet­zt mit ein­er Anklage wegen Zeigens ver­fas­sungs­feindlich­er Kennze­ichen rech­nen. Nach ein­er Prozess­pause wur­den die Rune mit einem Pflaster überklebt. Das Gerichtsver­fahren wird am Don­ner­stag fortgesetzt.

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