(ND, Peter Nowak, 20.02.04) Jugendliche entrollten vor dem Gebäude ein Transparent mit der Aufschrift:
»Den rechten Vormarsch in Potsdam stoppen«. Am Eingang von Saal 9 herrschte am
Donnerstag Andrang. Das Potsdamer Landgericht verhandelte gegen den
stadtbekannten Neonazi Heiko G.– unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der in Untersuchungshaft sitzende G. ist angeklagt, zusammen mit zwei
Männern und einer Frau in den frühen Morgenstunden des 23. März 2003 am Potsdamer
Bahnhof Rehbrücke einen linken Jugendlichen schwer misshandelt und
anschließend auf die Gleise geworfen zu haben. Der Vorfall hatte damals überregional
für
Aufsehen gesorgt.
Nach Angaben des Opfers, das als Nebenkläger auftritt, schlugen ihm die
Täter mit einem Teleskopschlagstock auf Kopf und Beine und traten zu. Sie riefen
dabei: »Zecke, verpiss Dich« und »So fühlt es sich an, wenn man unterlegen
ist«. Der Angegriffene erlitt einen doppelten Nasenbeinbruch und
Rippenprellungen. Die Neonazis ließen erst von ihm ab, als er in der Frau eine
Mitschülerin
erkannte und diese um Hilfe bat. Nach Aussage des Opfers ließ sich die
Mitschülerin allerdings nicht erweichen. Sie habe geäußert, sie wolle selbst
einmal zutreten.
Zunächst stritt der Angeklagte die Tat ab. Nach Zeugenaussagen seiner
Freunde, gegen die gesondert ermittelt wird, ließ sich diese Version nicht mehr
halten und G. entschloss sich zu einem Geständnis. Als Motiv gab er Hass auf
Linke an, weil er nach einer NPD-Kundgebung im Dezember 2002 von Antifaschisten
verprügelt worden sei.
Der Richter machte auf das Vorstrafenregister des Angeklagten aufmerksam. So wurde G. Anfang der 90er Jahre wegen schwerer Körperverletzung und Brandstiftung zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt. Wegen einer auf die Hand tätowierten SS-Rune muss G. jetzt mit einer Anklage wegen Zeigens verfassungsfeindlicher Kennzeichen rechnen. Nach einer Prozesspause wurden die Rune mit einem Pflaster überklebt. Das Gerichtsverfahren wird am Donnerstag fortgesetzt.