NEURUPPIN. Mit dem Prozess um die Tötung eines Russlanddeutschen bei
Wittstock wird sich auch der Bundesgerichtshof befassen. Eine Woche nach dem
Urteil gegen fünf Männer aus Wittstock und Umgebung haben die Nebenklage und
drei Verteidiger fristgemäß Revision beantragt, sagte Gerichtssprecher Frank
Jüttner am Montag in Neuruppin. Das Gericht hatte den Haupttäter, den
23-jährigen Patrick S., wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft, seine
Komplizen zu sieben, sechs und zweieinhalb Jahren Haft sowie einer
Bewährungsstrafe verurteilt.
Keine direkten Tatzeugen
Die Gruppe hatte zwei kasachische Aussiedler im Mai 2002 vor einer Discothek
in Wittstock geschlagen und getreten. Der 23-Jährige soll auf beide einen 17
Kilogramm schweren Feldstein geschleudert haben. Einen direkten Tatzeugen
dafür gab es aber nicht. Der 24-jährige Aussiedler Kajrat Batesov starb 20
Tage später an den Folgen schwerster innerer Verletzungen, sein Freund Maxim
K. (21) wurde schwer verletzt. Zunächst habe die Mutter des Toten Revision
eingelegt, sagte Jüttner. Die Nebenklage hatte bereits im Prozess versucht,
eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen.
Außerdem beantragte der Verteidiger von Patrick S. Revision. Er hatte im
Verfahren Freispruch für seinen Mandanten wegen “Notwehr” gefordert.
Außerdem legten die Verteidiger des zu sieben Jahre Haft verurteilten
Komplizen und eines 20-Jährigen, der wegen Vollrauschs lediglich zu
zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, Revision ein. Die
Staatsanwaltschaft hatte für die drei Haupttäter sogar zwölf, neun und acht
Jahre Haft verlangt, die Verteidigung deutlich geringere Strafen.
Wann mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu rechnen ist, sei
unklar, sagte Jüttner. Zunächst hätten die Antragsteller vier Wochen Zeit
für eine schriftliche Begründung.