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Revisionsanträge nach Potsdamer Neonazi-Prozeß

(BM)Potsdam — Nach der Verurteilung von elf jun­gen Män­nern im Potsdamer
Neon­azi-Prozeß wegen Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung haben fünf
Vertei­di­ger beim Bun­des­gericht­shof Revi­sion ein­gelegt. Die Gruppe hat­te aus
Frem­den­haß 2003 und 2004 zehn Anschläge auf Imbisse und Geschäfte von
Aus­län­dern im Havel­land verübt. Dazu grün­dete sie nach Auf­fas­sung des
Gerichts die recht­sex­treme Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Während die Haupttäter
die Anschläge ein­räumten, wiesen alle Angeklagten den Terrorismus-Vorwurf
zurück. Anwalt Michael Tschirschke, dessen Man­dant als Rädels­führer zu
viere­in­halb Jahren Jugend­strafe verurteilt wurde, sagte, die Revi­sion werde
auf den Ter­ror­is­musvor­wurf abzie­len; nach sein­er Überzeu­gung fehlten für
eine Verurteilung wesentliche Voraus­set­zun­gen. So habe die Gruppe wed­er eine
feste Struk­tur noch ter­ror­is­tis­che Zweck­set­zun­gen gehabt. 

Revi­sion­santräge im Neonazi-Prozess

Anwälte bestre­it­en Terrorismus-Qualität

(MAZ)BRANDENBURG/HAVEL Nach der Verurteilung von elf jun­gen Män­nern im Potsdamer
Neon­azi-Prozess wegen Grün­dung der ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung “Freiko­rps”
haben bis­lang fünf Vertei­di­ger Revi­sion ein­gelegt. Nach Angaben des
Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gericht­es sollte die Antrags­frist am Mon­tag um
Mit­ter­nacht aus­laufen. Der zwölfte Angeklagte, der vor ein­er Woche nicht
wegen des Ter­ror­vor­wurfs verurteilt wor­den war, verzichtet auf Revision.
Auch die Gen­er­al­staat­san­waltschaft Bran­den­burg will nach eigen­er Aussage
keine Rechtsmit­tel einlegen. 

Die Gruppe aus Schülern und Lehrlin­gen aus der Gegend um Falkensee hat­te aus
Frem­den­hass zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse und
Geschäfte von Aus­län­dern im Havel­land verübt. Ziel der
Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion war es, die wirtschaftliche Exis­ten­z­grund­lage der
Klei­n­un­ternehmer zu ver­nicht­en, um sie so zum Wegzug aus Bran­den­burg zu
zwin­gen. Ver­let­zt wurde bei den Bran­dan­schlä­gen nie­mand. Der Sachschaden
betrug etwa 800 000. 

Während die Haupt­täter die Anschläge ein­räumten, wiesen alle zwölf
Angeklagten den — strafver­schär­fend wirk­enden — Ter­ror­is­mus-Vor­wurf zurück.
Nach Ein­schätzung des Ober­lan­des­gericht­es und der Generalstaatsanwaltschaft
hat­te die Kam­er­ad­schaft einen mit ein­er Ter­ror­gruppe vergleichbaren
Organ­i­sa­tion­s­grad. Außer­dem waren die Anschläge geeignet, Bevölkerungsteile
in Bran­den­burg in Angst und Schreck­en zu ver­set­zen sowie dem Land einen
erhe­blichen Schaden zuzufü­gen, weil es erneut als besonders
aus­län­der­feindlich beschrieben wor­den wäre. 

Erst­mals mussten sich vor dem Ober­lan­des­gericht zwölf junge Män­ner wegen der
Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung ver­ant­worten. Die
Revi­sionsver­fahren wer­den vor dem 3. Sen­at des Bun­des­gericht­shofs in
Karl­sruhe ver­han­delt. Dabei han­delt es sich um eine reine Rechtsüberprüfung.
Die der Beweiswürdi­gung zugrunde liegen­den Tat­sachen wer­den in Karlsruhe
nicht noch ein­mal überprüft. 

Zunächst werde jet­zt die schriftliche Begrün­dung des Urteils abgewartet,
sagte der Anwalt Michael Tschirschke. Sein Man­dant, der 20-jährige
Abi­turi­ent Christo­pher H. aus Pausin bei Nauen, war als Rädels­führer zu
viere­in­halb Jahren Jugend­strafe verurteilt wor­den. Die Revi­sion werde auf
den Ter­ror­is­musvor­wurf abzie­len, so Tschirschke. Nach sein­er Überzeugung
fehlten für eine Verurteilung nach Para­graf 129a) — Grün­dung terroristischer
Vere­ini­gun­gen — wesentliche Voraus­set­zun­gen. So habe die Gruppe wed­er eine
feste Struk­tur noch ter­ror­is­tis­che Zweck­set­zun­gen gehabt.

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