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Revisionsverfahren gegen Eberswalder Neonazi

In der vorigen Woche urteilte das Landgericht in Cot­tbus im Revi­sionsver­fahren, dass ein Neon­azi den Tod eines Punks in Eber­swalde vor zwei Jahren nicht mit Vor­satz her­beige­führt habe. 

Punks sind Frei­wild. Mit diesen drei Worten lässt sich das Urteil des Landgerichts Cot­tbus im Revi­sionsver­fahren gegen den stadt­bekan­nten Eber­swalder Neon­azi Mike Bäther zusam­men­fassen. Das Landgericht entsch­ied in der vorigen Woche, dass Bäther im Mai des Jahres 2000 den Tod des damals 22jährigen Punks Falko Lüdtke ohne jeglichen Vor­satz her­beige­führt habe. Es han­dele sich bei der Tat lediglich um fahrläs­sige Tötung. 

Entsprechend niedrig fällt auch das Straf­maß für den heute 30jährigen Recht­sex­trem­is­ten aus: ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung. Direkt nach der Urteilsverkün­dung teilte ein Sprech­er des Landgerichts mit, dass nun geprüft werde, ob man Bäther, der bere­its 14 Monate lang in Unter­suchung­shaft saß, ehe der Haft­be­fehl mit dem Revi­sionsver­fahren außer Kraft geset­zt wurde, die verbliebene Haftzeit von vier Monat­en erlassen und zur Bewährung aus­set­zen werde. 

Im Dezem­ber des Jahres 2000 hat­te das Landgericht Frankfurt/Oder die Umstände, die in der Nacht zum 1. Juni des­sel­ben Jahres zum Tod von Lüdtke geführt hat­ten, noch ganz anders bew­ertet. Der junge Punk hat­te Bäther, der auf seinem kurz geschore­nen Hin­terkopf ein gut sicht­bares Hak­enkreuz-Tat­too trug, an ein­er Bushal­testelle getrof­fen und wegen des Nazisym­bols zur Rede gestellt. Bei­de stiegen in den gle­ichen Bus ein, wo Lüdtke die Diskus­sion um die recht­sex­treme Hal­tung von Bäther weit­er­führen wollte. Auch als die bei­den an der­sel­ben Bushal­testelle aus­gestiegen waren, set­zte sich die Auseinan­der­set­zung fort. 

Was dann geschah, schildern die Frank­furter Richter so: »Nun­mehr begab sich der Angeklagte zu Falko Lüdtke, um tätlich gegen diesen vorzuge­hen. Er begann ihn zu schub­sen und mit der Faust zu schla­gen. (…) Als der Angeklagte und Falko Lüdtke (…) am Rand der Fahrbahn standen, ver­set­zte der Angeklagte, in Rich­tung Straße blick­end, dem mit dem Rück­en zur Fahrbahn ste­hen­den Falko Lüdtke einen Schlag auf den Brustko­rb. Falko Lüdtke ver­lor dadurch das Gle­ichgewicht und stolperte auf die Straße.« Dort wurde er von einem Taxi erfasst. Er starb noch in der gle­ichen Nacht an seinen Verletzungen. 

Die Polizei und die Sicher­heits­be­hör­den gaben sich in den Tagen nach Lüdtkes Tod alle Mühe, das Geschehen als einen bloßen »Stre­it zwis­chen ver­fein­de­ten Jugend­kul­turen« darzustellen, wie er in Eber­swalde lei­der immer wieder an der Tage­sor­d­nung sei. Erst nach­dem linke und antifaschis­tis­che Jugend­grup­pen die Ver­gan­gen­heit Bäthers öffentlich macht­en und sich Zeu­gen melde­ten, die den Stre­it um Bäthers recht­sex­treme Gesin­nung gehört hat­ten, gelang es, den poli­tis­chen Hin­ter­grund von Lüdtkes Tod ins Bewusst­sein ein­er bre­it­eren Öffentlichkeit zu brin­gen. Selb­st das Frank­furter Landgericht wertete das Ver­hal­ten des jun­gen Punks als Zivil­courage: »Nach Auf­fas­sung der Kam­mer stellen das Ansprechen des Angeklagten durch Falko Lüdtke im Hin­blick auf die Hak­enkreuz-Tätowierung und seine dies­bezüglich erfol­gte “Agi­tierung” keine Pro­voka­tion, son­dern Zivil­courage dar.« 

Trotz­dem kon­nte der erste Prozess gegen Bäther einige für die Urteils­find­ung entschei­den­den Beweise nicht liefern. »Erin­nerungslück­en« von Zeu­gen, die aus der Umge­bung Bäthers stam­men, und die Tat­sache, dass er zu sein­er Moti­va­tion schwieg, führten dazu, dass das Gericht den Neon­azi wegen fahrläs­siger Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu viere­in­halb Jahren Haft verurteilte. Das Gericht bew­ertete sein Ver­hal­ten als spon­tane Tat. 

Gegen das Urteil legten der Neon­azi und seine Vertei­di­ger beim Bun­des­gericht­shof erfol­gre­ich Revi­sion ein. Der BGH entsch­ied im Som­mer des ver­gan­genen Jahres, dass Bäther wegen fahrläs­siger Tötung zu verurteilen sei. Gle­ichzeit­ig machte der BGH dem nun­mehr zuständi­gen Landgericht Cot­tbus weitre­ichende Vor­gaben darüber, wie das Geschehen zu bew­erten und zu bestrafen sei. 

Daran hat sich das Landgericht Cot­tbus strikt gehal­ten. Lediglich in einem Punkt rück­ten die Cot­tbusser Richter nicht von dem ab, was auch schon in Frankfurt/Oder fest­gestellt wor­den war. Dass Bäthers rechte Gesin­nung die Ursache der Tat gewe­sen sei. Strafver­schär­fend solle das aber nicht gew­ertet wer­den, so die Richter. Der ein­schlägig vorbe­strafte Täter, gegen den derzeit auch noch ein Ermit­tlungsver­fahren wegen fahrläs­siger Brand­s­tiftung anhängig ist, hat­te in der mündlichen Ver­hand­lung ange­führt, dass er nach sein­er Ent­las­sung aus der Unter­suchung­shaft bei seinem Brud­er lebe, seinen Unter­halt aus Sozial­hil­fe beziehe und kaum noch Alko­hol trinke. 

Für die Autoren des im Som­mer 2001 veröf­fentlicht­en Sicher­heits­berichts der rot-grü­nen Bun­desregierung war der Tod Lüdtkes ein explizites Beispiel für eine poli­tisch motivierte, recht­sex­treme Straftat. Auch das Landgericht in Frank­furt hob diesen Aspekt hevor: »Let­z­tendlich hat ein der recht­en Szene Zuge­höriger gegen einen Ander­s­denk­enden Gewalt aus­geübt«, so die Richter. 

Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hinge­gen schaffte es mal wieder, ein Opfer zum Täter zu machen. Unter der Rubrik »Link­sex­trem­is­mus« find­et sich im Ver­fas­sungss­chutzbericht fol­gen­des: »Am 3. Juni fand in Eber­swalde eine Gedenkdemon­stra­tion unter dem Mot­to »Kein Vergeben, kein Vergessen!« statt, an der ca. 500 Per­so­n­en teil­nah­men. Anlass war ein fol­gen­schw­er­er Vor­fall, bei dem ein 23jähriger Punker tödlich ver­let­zt wurde — von Link­sex­trem­is­ten wird unter­stellt, dass es sich um einen “faschis­tis­chen Mord” gehan­delt habe.« Dass die Sta­tis­tik des Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­ums den Tod von Falko Lüdtke noch immer nicht unter rechts motivierten Tötungs­de­lik­ten erwäh­nt, ist da kaum verwunderlich. 

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