Leipzig — Mehr als zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Schülers Marinus
Schöberl in Potzlow (Uckermark) befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit
dem Strafmaß gegen die Täter. Am 19. August steht die Revisionsverhandlung
in Leipzig an. Das Neuruppiner Landgericht hatte die drei Täter im Oktober
zu Gefängnisstrafen zwischen 2 und 15 Jahren verurteilt. Sie hatten den 16
Jahre alten Marinus stundenlang gefoltert, dann mit Fußtritten gegen den
Kopf getötet und in einer Jauchegrube verscharrt.
Das Gericht verurteilte den heute 19 Jahre alten Haupttäter wegen Mordes und
gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren.
Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil nicht und ging in Revision.
Sie beanstandet nach BGH-Angaben, dass sich nicht alle Angeklagten wegen
gemeinschaftlichen vollendeten Mordes verantworten mussten.
Der heute 25 Jahre alte Bruder des Haupttäters erhielt im Oktober eine
15-jährige Gesamtfreiheitsstrafe wegen versuchten Mordes und gefährlicher
Köperverletzung. Gegen den dritten, 19 Jahre alten Tatbeteiligten verhängte
das Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von
zwei Jahren.
Nach dem bislang nicht rechtskräftigen Landgerichts-Urteil wählten die drei
Täter ihr Opfer aus rechtsextremen Motiven willkürlich aus und folterten es
die ganze Nacht hindurch.