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Revisionsverhandlung nach Mord von Potzlow

Leipzig — Mehr als zwei Jahre nach dem gewalt­samen Tod des Schülers Marinus
Schöberl in Pot­zlow (Uck­er­mark) befasst sich der Bun­des­gericht­shof (BGH) mit
dem Straf­maß gegen die Täter. Am 19. August ste­ht die Revisionsverhandlung
in Leipzig an. Das Neu­rup­pin­er Landgericht hat­te die drei Täter im Oktober
zu Gefäng­nis­strafen zwis­chen 2 und 15 Jahren verurteilt. Sie hat­ten den 16
Jahre alten Mar­i­nus stun­den­lang gefoltert, dann mit Fußtrit­ten gegen den
Kopf getötet und in ein­er Jauchegrube verscharrt. 

Das Gericht verurteilte den heute 19 Jahre alten Haupt­täter wegen Mordes und
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Jugend­strafe von achtein­halb Jahren.
Die Staat­san­waltschaft akzep­tierte das Urteil nicht und ging in Revision.
Sie bean­standet nach BGH-Angaben, dass sich nicht alle Angeklagten wegen
gemein­schaftlichen vol­len­de­ten Mordes ver­ant­worten mussten. 

Der heute 25 Jahre alte Brud­er des Haupt­täters erhielt im Okto­ber eine
15-jährige Gesamt­frei­heitsstrafe wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlicher
Köper­ver­let­zung. Gegen den drit­ten, 19 Jahre alten Tat­beteiligten verhängte
das Landgericht wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung eine Jugend­strafe von
zwei Jahren. 

Nach dem bis­lang nicht recht­skräfti­gen Landgerichts-Urteil wählten die drei
Täter ihr Opfer aus recht­sex­tremen Motiv­en willkür­lich aus und folterten es
die ganze Nacht hindurch.

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