10. Juni 2003 · Quelle: LR

Richstein: Schnelle Urteile gegen rechtsextremistische Straftäter

Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) hat sich für die weitere
Beschle­u­ni­gung von Strafver­fahren gegen recht­sex­trem­istis­che Täter ausgesprochen.
Die Jus­tiz habe die Auf­gabe, Ermit­tlungsver­fahren zügig zum Abschluss zu
brin­gen und strafrechtliche Verge­hen zeit­nah mit spür­baren Sank­tio­nen zu ahnden,
erk­lärte die Min­is­terin in einem Bericht der Lan­desregierung. Die Strafe
müsse der Tat möglichst auf dem Fuße folgen.
Die Staat­san­waltschaften des Lan­des set­zten im Rah­men der gesetzlichen
Möglichkeit­en ins­beson­dere bei recht­en Pro­pa­gan­dade­lik­ten bere­its regelmäßig
beschle­u­nigte Ver­fahren oder vere­in­fachte Jugend­ver­fahren ein, betonte Richstein.
Im Jahr 2000 habe es an den Gericht­en lediglich 39 beschle­u­nigte Verfahren
gegen recht­sex­trem­istis­che Straftäter gegeben. Diese Zahl sei 2001 auf 75 und
im ver­gan­genen Jahr bere­its auf 86 angestiegen. Die Täter seien damit schon
wenige Tage nach der Straftat recht­skräftig verurteilt worden.

Die Min­is­terin hat­te bere­its während der Vorstel­lung der Jahres­bi­lanz der
Staat­san­waltschaften darauf ver­wiesen, dass auf diesem Gebi­et die Zahl der
Ver­fahren ins­ge­samt zwis­chen 1999 und 2002 von 1561 auf 2062 angestiegen seien.
Als Prob­lem sehe es Rich stein jedoch an, dass die Jus­tiz nicht in
Fehlen­twick­lun­gen ein­greifen, son­dern erst im Nach­hinein wirk­sam wer­den könne.

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