Justizministerin Barbara Richstein (CDU) hat sich für die weitere
Beschleunigung von Strafverfahren gegen rechtsextremistische Täter ausgesprochen.
Die Justiz habe die Aufgabe, Ermittlungsverfahren zügig zum Abschluss zu
bringen und strafrechtliche Vergehen zeitnah mit spürbaren Sanktionen zu ahnden,
erklärte die Ministerin in einem Bericht der Landesregierung. Die Strafe
müsse der Tat möglichst auf dem Fuße folgen.
Die Staatsanwaltschaften des Landes setzten im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten insbesondere bei rechten Propagandadelikten bereits regelmäßig
beschleunigte Verfahren oder vereinfachte Jugendverfahren ein, betonte Richstein.
Im Jahr 2000 habe es an den Gerichten lediglich 39 beschleunigte Verfahren
gegen rechtsextremistische Straftäter gegeben. Diese Zahl sei 2001 auf 75 und
im vergangenen Jahr bereits auf 86 angestiegen. Die Täter seien damit schon
wenige Tage nach der Straftat rechtskräftig verurteilt worden.
Die Ministerin hatte bereits während der Vorstellung der Jahresbilanz der
Staatsanwaltschaften darauf verwiesen, dass auf diesem Gebiet die Zahl der
Verfahren insgesamt zwischen 1999 und 2002 von 1561 auf 2062 angestiegen seien.
Als Problem sehe es Rich stein jedoch an, dass die Justiz nicht in
Fehlentwicklungen eingreifen, sondern erst im Nachhinein wirksam werden könne.