Der Streit um einen vermeintlich ausländerfeindlichen Polizeieinsatz in Rathenow (Havelland) vom August 2000 ist vorbei. Das Amtsgericht Potsdam stellte am Dienstag das Verfahren wegen übler Nachrede gegen einen Mitarbeiter des Vereins “Opferperspektive” ein. Begründet wurde dies mit der geringen Schuld des Angeklagten. Der Mann war beschuldigt worden, fälschlicherweise in einer Pressemitteilung behauptet zu haben, Rathenower Polizisten seien “mit Gewalt” gegen einen britisch-chinesischen Journalisten vorgegangen, der eigentlich Opfer der rassistischen Attacke eines jungen Deutschen war.
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