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Rohrlacker Nico D. wieder auf freiem Fuß

ROHRLACK (bei Neu­rup­pin) Die Über­griffe auf einen Rohrlack­er beschäfti­gen nun­mehr die CDU-Land­tags­frak­tion. Wach­schützer und CDU-Mit­glied Jörg. A. Not­tle hat­te dies in die Wege geleit­et. Es soll über Geset­zesän­derun­gen nachgedacht werden. 

 

Laut Not­tle wollen die Land­tagsab­ge­ord­neten Rat von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) ein­holen. Diese solle Aus­sagen darüber tre­f­fen, inwieweit es auf Lan­desebene möglich ist, der Polizei mehr Hand­lungsspiel­raum zur Gewalt­präven­tion zu geben. Diesen wolle die CDU-Frak­tion laut Not­tle voll auss­chöpfen. Er argu­men­tiert: „Es ist ja auch das, was Polizis­ten immer frus­tri­ert. Sie fan­gen die Ver­brech­er und müssen dann wieder auf freien Fuß setzen.“ 

 

In den ver­gan­genen Wochen war es mehrfach zu Über­grif­f­en auf einen Rohrlack­er gekom­men. Erst in der Nacht zum Son­ntag wurde seine Woh­nungstür beschädigt. Bei dem mut­maßlichen Täter han­delt es sich um dieselbe Per­son, die am Don­ner­stag wegen ver­suchter Nöti­gung des­sel­ben Opfers verurteilt wurde. Die Woh­nung des Beschuldigten ist durch­sucht wor­den. Dabei fan­den die Beamten Pis­tolen­mu­ni­tion, die dem Kriegswaf­fenkon­trollge­setz unterliegt. 

 

Wegen des Ver­dachts auf ein Ver­stoß gegen das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz, Volksver­het­zung und Sachbeschädi­gung wird gegen den Rohrlack­er Nico D. ermit­telt. In der gestri­gen Vernehmung habe der Beschuldigte sich auf die meis­ten Vor­würfe nicht ein­ge­lassen, hieß es gestern aus der Neu­rup­pin­er Hauptwache. D. habe in der Nacht zu Son­ntag in Rohrlack eine Ein­gangstür beschädigt. Der Bewohn­er ist bere­its mehrfach Opfer der­ar­tiger Über­griffe gewor­den. Erst am ver­gan­genen Don­ner­stag ist D. wegen ver­suchter Nöti­gung schuldig gesprochen wor­den. In der Nacht nach der Verurteilung gab es weit­ere Über­griffe auf die Woh­nung des Bedrohten. 

 

Laut Polizei war der Verdächtige in der Tat­nacht stark alko­holisiert. Der Atemtest ergab einen Wert von 2,36 Promille. In Abstim­mung mit der Staat­san­waltschaft durch­sucht­en die Beamten noch am Son­ntag die Woh­nung des Beschuldigten. Dabei wurde diverse Pis­tolen­mu­ni­tion gefun­den. Eben­so beschlagnahmten die Polizis­ten Schriften, deren Inhalt auf strafrechtliche Rel­e­vanz geprüft wird. Der Vor­wurf der Volksver­het­zung wird erhoben, da D. dem Geschäfts­führer ein­er Wach­schutz­fir­ma anti­semi­tis­che Parolen zugerufen habe. 

 

Laut Polizei, habe sich D. in der Vernehmung darauf berufen, im Voll­rausch gewe­sen zu sein. Er habe nach eigen­er Darstel­lung nicht mehr im vollen Bewusst­sein gehan­delt. Die Staat­san­waltschaft hat keine Unter­suchung­shaft beantragt. D. ist am Nach­mit­tag wieder auf freien Fuß gelassen wor­den. Die Ermit­tlun­gen der Polizei dauern an. 

 

 

 

Behör­den stoßen an ihre Grenzen“ 

 

Jörg A. Not­tle, Geschäfts­führer ein­er Wach­schutz­fir­ma, fordert klare Gesetze 

 

Jörg A. Not­tle ist Geschäfts­führer der Wach­schutz­fir­ma, die das Ate­lier des Rohrlack­ers überwacht, gegen den es jüngst mehrfach Über­griffe gab. Not­tle ist auch Mit­glied der CDU. Mit ihm sprach RA-Mitar­beit­er Gorm Witte. 

 

 


Han­delt es sich bei den Vor­fällen in Rohrlack um einen eskalierten Nachbarschaftsstreit?

 

Not­tle: Nein. Es liegt mir ein Dro­hbrief vor, dessen Inhalt wenig mit Nach­barschaftsstre­it zu tun hat. Da sind ganz klare Worte enthal­ten. Stre­it ist etwas anderes. Hier geht es ganz klar um recht­sradikale Hintergründe. 

 


Wie ste­ht die Dorf­bevölkerung diesen Vor­wür­fen entgegen?

 

Not­tle: Das ist unter­schiedlich. Es gibt Leute, die so etwas ganz rigeros ablehnen. Aber die alte ländliche Struk­tur kommt auch zum Tra­gen. Die Leute ken­nen sich untere­inan­der und schützen sich. 

 


Was muss sich aus Ihrer Sicht ändern, damit diese Über­griffe aufhören?

 

Not­tle: Alles, was Polizei und Jus­tiz machen kön­nen, haben sie getan. Die Behör­den brauchen mehr Möglichkeit­en in der Gewalt­präven­tion. Es kann nicht sein, dass das Opfer aus dem Ort wegziehen muss, weil es immer wieder bedro­ht wird. Es müssen auch zivilge­sellschaftliche Zeichen geset­zt wer­den. Ich habe zum Beispiel in Rohrlack noch keine Lichter­kette gegen Gewalt und Anti­semitismus gese­hen. Das wäre aber angebracht. 

 


Sie sind der Ansicht, dass die Befug­nisse der Polizei oder auch der Son­dere­in­heit „Täteror­i­en­tierte Maß­nah­men gegen extrem­istis­che Gewalt“ (Tomeg) nicht ausreichen?

 

Not­tle: Zum Beispiel fehlt in dem vor­liegen­den Fall die rechtliche Grund­lage ein psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en von dem Täter anzufer­ti­gen. Muss es dem Bedro­ht­en erst ans Leben gehen, bevor etwas dage­gen unter­nom­men wird? Ich habe um Polizeis­chutz gebeten. Der wurde mir bish­er noch nicht zuge­sagt. Aber als Wach­schützer kön­nen sich meine Mitar­beit­er nur in dem uns gesteck­ten geset­zlichen Rah­men bewe­gen. Fes­t­nehmen und Verurteilen ist Sache des Staates. 

 


In welch­er Weise wur­den Sie bezüglich der anti­semi­tis­chen Vor­fälle in Rohrlack auch poli­tisch aktiv?

 

Not­tle: Ich habe mit der CDU-Land­tags­frak­tion Kon­takt aufgenom­men. An diesem Beispiel sollte gezeigt wer­den, inwieweit das Land Bran­den­burg in der Lage ist, seine Bürg­er zu schützen. Wir merken, dass die Ermit­tlungs­be­hör­den an ihre Gren­zen stoßen. 

 


Welch­es Ergeb­nis erwarten Sie von Ihrer Initiative?

 

Not­tle: Das Ergeb­nis kön­nte eine geset­zliche Ver­schär­fung sein. Geset­ze sollen ein Stopp­schild set­zen. In diesem Fall ist eine hohe Strafe ver­hängt wor­den. Aber das hat den Täter nicht beein­druckt. Er ist wieder bei seinem Opfer aufge­taucht und hat es bedro­ht. Die nachträgliche Bestra­fung allein reicht also nicht. 

 


Wie kön­nte das im konkreten Fall aussehen?

 

Not­tle: Zum Beispiel indem der Täter ein psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en von sich erstellen lassen muss. Mit dieser Grund­lage soll­ten die Richter dann entschei­den, ob er bis zum Prozess wieder auf Fuß kommt oder nicht.

 


 


 

MAZNEURUPPIN Tür zer­stört und volksver­het­zende Parolen gerufen

 

Am Son­ntag gegen 17 Uhr wurde der Polizei mit­geteilt, dass ein Mann die Ein­gangstür in Rohrlack, Lin­den­hof, beschädigt hat. In der weit­eren Folge kam es zu einem Stre­it und ein­er Schlägerei zwis­chen dem 24-jähri­gen Täter und dem 41-jähri­gen Geschädigten. Anschließend ent­fer­nte sich der
Tatverdächtige in unbekan­nte Rich­tung, kon­nte jedoch in unmit­tel­bar­er Nähe des Ereignisortes durch einen Mitar­beit­er ein­er Sicher­heits­fir­ma fest­gestellt und den ein­tr­e­f­fend­en Polizeibeamten übergeben wer­den. Der
stark betrunk­ene 24-Jährige (2,36 Promille), der zuvor gegenüber dem Mitar­beit­er der Sicher­heits­fir­ma volksver­het­zende Parolen geäußert hat­te, wurde in Gewahrsam der Polizei­wache Neu­rup­pin gebracht.

 

Eine Blu­tent­nahme wurde ange­ord­net und durchge­führt. Weit­er­hin wurde in Abstim­mung mit der zuständi­gen Staat­san­waltschaft eine Woh­nungs­durch­suchung bei dem Tatverdächti­gen durchge­führt, die zum Auffind­en diverser
Pis­tolen­mu­ni­tion sowie Schriften, deren Inhalt auf strafrechtliche Rel­e­vanz geprüft wird, führte. Gegen­wär­tig kann sich der 24-Jährige im Rah­men ein­er Beschuldigten­vernehmung zum Tatvor­wurf der Sachbeschädi­gung, Ver­dacht Ver­stoß gegen das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz sowie zum Ver­dacht der
Volksver­het­zung äußern.

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