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Ronald Schill lädt sich selbst in Bernauer Polizeiwache ein

BERNAU. Der Ham­burg­er Innense­n­a­tor Ronald Schill, Chef der nach ihm benan­nten recht­spop­ulis­tis­chen Partei, verun­sichert die Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den. Nach ein­er Wahlkampfver­anstal­tung auf dem Bernauer Mark­t­platz hat sich Schill für den Don­ner­sta­gnach­mit­tag in der örtlichen Polizei­wache angesagt.
“Herr Schill wird dort ein informelles Gespräch mit Polizis­ten führen”, sagt Schills Wahlkampf­man­ag­er Dirk Weßlau, ein Zah­narzt aus Bernau. Die Bernauer Polizis­ten erfuhren erst wenige Tage zuvor von dem geplanten Besuch des Ham­burg­er law-and-order-Mannes.
Hek­tisch fragten die Polizis­ten nun im Pots­damer Innen­min­is­teri­um nach, ob sie den Ham­burg­er Innense­n­a­tor, der haupt­säch­lich Polizis­ten zu seinem Wäh­lerk­lien­tel rech­net, Ein­lass gewähren müssen. “Schill hat sich offen­bar über Her­rn Weßlau selb­st ein­ge­laden”, sagte der Bernauer Polizeis­prech­er Tho­ralf Rein­hardt. Eine Entschei­dung des bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­ters Jörg Schön­bohm (CDU) stand am Mittwochabend noch aus. Allerd­ings hätte Schill als Innense­n­a­tor wom­öglich das Recht, eine Polizei­wache in einem anderen Bun­des­land zu besuchen, hieß es. “Die Sit­u­a­tion ist sehr schwierig”, sagte Polizeis­prech­er Reinhardt.
Pikant: Der CDU-Spitzenkan­di­dat Schön­bohm wollte im Land­tagswahlkampf 1999 öffentlichkeitswirk­sam die besagte Bernauer Polizei­wache besuchen. Der dama­lige Leit­er des Schutzbere­ich­es, Her­bert Hep­ke, ver­wehrte dem CDU-Hard­lin­er sein­erzeit jedoch den Zutritt. Er berief sich auf eine Dien­stverord­nung, wonach neun Monate vor der Land­tagswahl keine Wahlkamp­fauftritte in Polizei­wachen des Lan­des stat­tfind­en dürften. Monate später, nach­dem Schön­bohm Innen­min­is­ter gewor­den war, musste Hep­ke seinen Posten in Bernau räumen.
Am Don­ner­stag nun wer­den die Bernauer Polizis­ten ohne­hin mit Schill in Kon­takt kom­men: Sie müssen seinen Auftritt auf dem Mark­t­platz schützen. Es wird mit vie­len Gegen­demon­stran­ten gerechnet.

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