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Rosa Listen” auch in Brandenburg

Der Skan­dal um “Rosa Lis­ten” bei der Polizei weit­et sich aus. Auch die
Polizei in Bran­den­burg erfasst die sex­uelle Ori­en­tierung von Per­so­n­en in
ihrer Soft­ware, berichtet das Online-Mag­a­zin Queer.de. Das
Innen­min­is­teri­um will jet­zt allerd­ings eine Sper­rung der entsprechenden
Kat­a­log­sop­tio­nen ver­an­lasst haben. 

Zur Erfas­sung von Strafanzeigen und Verkehrstraftat­en wird in
Bran­den­burg das Polizeiliche Auskun­ftssys­tem Straftat­en (PASS) genutzt,
das nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums 1998 von Sach­sen übernommen
wurde. “Das Sys­tem PASS ist eine auss­chließlich polizeiinterne
recherchefähige Anwen­dung mit Angaben zu Tatverdächti­gen, zur Tat sowie
in Aus­nah­me­fällen zu Opfern. Angaben zu Zeu­gen oder Unbeteiligten werden
nicht erfasst”, erk­lärte am Fre­itag Dorothée Stacke, Pressesprecherin
des Min­is­teri­ums, gegenüber Queer.de.

Im Bere­ich der “Opfer­charak­ter­is­tik” ließen sich Per­son­al­dat­en mit den
Kat­a­log­w­erten “Homo­sex­ueller”, “Strichjunge” und “Trans­vestit” versehen.
“Darüber hin­aus ist für die Erfas­sung der Tat ein Eingabefeld mit dem
Hin­weis auf Homo­sex­u­al­ität, die mit der Tat in Verbindung ste­hen könnte,
vorhan­den. Der Ein­trag in den jew­eili­gen Katalogfelder[n] ist nicht
oblig­a­torisch als Pflicht­feld vorgegeben”, so Stacke. Eine Recherche im
Sys­tem für den Zeitraum 1995 bis jet­zt habe 15 Ein­träge mit dem Vermerk
“Homo­sex­ueller” und einen Ein­trag mit dem Ver­merk “Trans­vestit” ergeben. 

Die Entwick­lung des Sys­tems sei unter dem Gesicht­spunkt geschehen, “über
Beson­der­heit­en der Opfer­charak­ter­is­tik bzw. der Tat kriminalistisch
rel­e­vante Infor­ma­tio­nen zur Ermit­tlung von Tatverdächti­gen zu erlangen,
die wiederkehrend spezielle Tat­bege­hungsweisen ver­fol­gen bzw. Opfer auf
Grund beson­der­er Nei­gun­gen oder Beson­der­heit­en aus­suchen”, so die
Press­esprecherin. “Im Zusam­men­hang mit der nun­mehr erfol­gten Prüfung
wurde fest­gestellt, dass diese Dat­en bish­er jedoch keine Rel­e­vanz in der
Ermit­tlungstätigkeit erlangt haben. Durch MI BB wurde daher die Sperrung
des Kat­a­logfeldes ver­an­lasst.” Eine Löschung der erfol­gten Einträge
werde derzeit geprüft. 

Hin­ter­grund: In den let­zten Monat­en war bekan­nt gewor­den, dass in der
Soft­ware IGVP, die von der Polizei in Bay­ern, Thürin­gen und in NRW
einge­set­zt wird, ein “Aufen­thalt von Homo­sex­uellen” ver­merkt werden
kann. Im Schreibpro­gramm zu IGVP lässt sich zudem “Homo­sex­ueller” unter
Täter­gruppe elek­tro­n­isch ankreuzen. Eine Umfrage der queer.de-Redaktion
an alle Innen­min­is­te­rien hat­te später ergeben, dass auch in Sachsen
Daten­merk­male über Homo­sex­u­al­ität erfasst wer­den (s. a.
hier). Alle übrigen
Bun­deslän­der erfassen solche Dat­en laut eige­nen Angaben nicht, aus
Berlin fehlt jedoch noch immer eine Antwort an die Redak­tion. Auch das
Bun­desin­nen­min­is­teri­um hat noch nicht auf Fra­gen der Redaktion
geant­wortet, nach­dem das Innen­min­is­teri­um in Sach­sen geant­wortet hatte,
im bun­desweit­en Sys­tem “Inpol” lasse sich die sex­uelle Ori­en­tierung von
Tatopfern erfassen.

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