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Ruhe für die Toten

(MAZ) POTSDAM Ihre Erken­nungs­marken mussten die Sol­dat­en vor der let­zten Schlacht
noch schnell ver­graben. Befehl von ganz oben. Wer kurz vor Kriegsende im
Kessel von Halbe (Dahme-Spree­wald) sein Leben ließ, war wed­er für Freund
noch Feind iden­ti­fizier­bar. Die namen­losen Toten begruben die Einwohner,
dort wo man sie fand: in den Wäldern rund um Halbe. 

Erst 1951 wurde begonnen, die weit ver­streut liegen­den Gräber auf einem
Zen­tral­fried­hof zu vere­ini­gen. Unter Grab­plat­ten aus der Keramikwerkstatt
von Hed­wig Boll­ha­gen haben Wehrma­chtssol­dat­en und Ange­hörige des Volkssturm,
aber auch Zivilis­ten ihre let­zte Ruhe gefun­den. Ins­ge­samt zählt die Stätte
22 000 Gräber und ist damit Deutsch­lands größter Sol­daten­fried­hof. Für ihn
inter­essieren sich seit der Wende zunehmend auch Neon­azis. 1990 traf sich
die Szene erst­mals am Volk­strauertag am Fried­hof. Unter dem Mot­to “Ruhm und
Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en und den €päis­chen Freiwilligen”
ver­sam­melten sich im ver­gan­genen Jahr dort rund 1300 Neon­azis und versetzten
Halbe in einen Aus­nah­mezu­s­tand. Die Gemeinde wurde von rund 2000 Polizisten
her­metisch abgeriegelt. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) will Aufmärsche dieser Art in Halbe
kün­ftig ver­hin­dern. Neben den Gedenkstät­ten der Konzentrationslager
Sach­sen­hausen und Ravens­brück soll auch der Sol­daten­fried­hof als
Ver­samm­lung­sort für recht­sex­trem­istis­che Kundge­bun­gen nicht mehr in Frage
kom­men. Möglich wird das Ver­bot inner­halb ein­er Neuregelung des
Ver­samm­lungs­ge­set­zes, auf die sich die Bun­desspitzen von SPD und Grünen
koali­tion­sin­tern geeinigt haben. Die Union hat ihre Zus­tim­mung signalisiert.
Danach sollen die Bun­deslän­der selb­st die Orte fes­tle­gen kön­nen, an denen
Neon­azi-Tre­f­fen ver­boten werden. 

Wie Schön­bohm äußerte auch der innen­poli­tis­che Sprech­er der CDU-Fraktion,
Sven Petke, seine Zufrieden­heit über die Entschei­dung. “Die Prax­is hat
gezeigt, dass die existieren­den Regelun­gen nicht aus­re­ichend sind. Halbe ist
als Ort regelmäßig von Neon­azis miss­braucht wor­den”, sagte Petke. Sobald der
Bun­destag über die Ver­schär­fung befun­den habe, wolle man auf Lan­desebene mit
ein­er Regelung nachziehen. 

Eben­falls pos­i­tiv reagierte gestern die bran­den­bur­gis­che PDS-Frak­tion. Deren
innen­poli­tis­ch­er Sprech­er, Hans-Jür­gen Schar­fen­berg, nan­nte das Ver­bot von
Aufmärschen “die wirk­sam­ste Form” im Kampf gegen recht­sradikale Kräfte. Nach
Schar­fen­bergs Auf­fas­sung stellt die Ein­schränkung der Versammlungsfreiheit
keinen schw­er­wiegen­den Ein­griff in die demokratis­che Ord­nung dar.
“Demokratis­che Kräfte wer­den von diesem Ver­bot nicht aus­ge­bremst”, sagte
Schar­fen­berg. Er betonte jedoch, dass damit die Symp­tome, nicht aber die
Ursache von Recht­sradikalis­mus bekämpft werde. 

Zurück­hal­tend reagierte hinge­gen die in Pots­dam ansäs­sige Neue
Richter­vere­ini­gung. Es gebe Zweifel an der Ver­fas­sungsmäßigkeit eines
Ver­bots, erk­lärte die Lan­desvor­sitzende Ingrid Schott. Soll­ten die Länder
das Ver­bot rig­oros anwen­den, sieht Schott wenig Chan­cen, dass die Regelungen
bei ein­er Klage vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht Bestand haben. Zu groß sei
der Ein­griff in die Ver­samm­lungs­frei­heit. Laut Schott reichen die
beste­hen­den Geset­ze aus, um diese Grund­frei­heit gle­icher­maßen zu
gewährleis­ten und zu schützen.

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