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Sabersky-Erben fordern jetzt Entschädigung

(Berlin­er Zeitung, Jür­gen Schwenken­bech­er, 4.11.) TELTOW. In den wahrschein­lich größten Rechtsstre­it um jüdis­ches Alteigentum
in Ost­deutsch­land kommt Bewe­gung. Zehn Mit­glieder der 17-köpfigen
Erbenge­mein­schaft Saber­sky, die Anfang der 90er-Jahre Anspruch auf fast 1
000 Grund­stücke in Tel­tow-See­hof erhob, haben jet­zt “zur sozialen Befriedung
der Region” ihre Klage­forderung umgestellt. Sie ver­lan­gen für zunächst 100
Grund­stücke nicht mehr die Rück­über­tra­gung, son­dern eine
Entschädi­gungszahlung durch die Bun­desre­pub­lik. “Die dafür gesetzlich
geforderte Redlichkeit des jew­eili­gen Erwer­bers oder Nutzers wird von den
Miter­ben in allen 100 Fällen anerkan­nt”, sagte Anwalt Thomas Pol­lack. Fünf
weit­ere Miter­ben wür­den sich diesem Vorstoß kurzfristig anschließen.
Entschei­dend ist allerd­ings die noch ausste­hende Reak­tion der beiden
Haupter­ben Peter und Valerie Son­nen­thal, denen 50 Prozent des Erbes zusteht.
Die Son­nen­thal-Anwältin Anne Glin­ka wollte den Vorschlag am Mittwoch nicht
bewerten. 

Nach Angaben des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts sind derzeit noch insgesamt
663 Fälle nicht gek­lärt. Vor einem Jahr hat­te das Bundesverwaltungsgericht
entsch­ieden, dass bei jüdis­chen Grund­stück­en, die nach dem Stich­tag 15.
Sep­tem­ber 1935 verkauft wur­den, grund­sät­zlich Anspruch auf Rückübertragung
oder Entschädi­gung beste­ht. In dem Rechtsstre­it ging es ursprünglich um 1
000 Grund­stücke, die zwis­chen 1934 und 1940 verkauft wur­den. Viele der
heuti­gen Besitzer haben inzwis­chen mit den Erben einen Vergleich
geschlossen. 

Vor ein­er Woche vere­in­barten die Erben bere­its eine Lösung für 106 vor dem
Stich­tag verkaufte Grund­stücke. In den meis­ten Fällen sollen die heutigen
Eigen­tümer die Grund­stücke nun zum hal­ben Boden­wert erwer­ben können.

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