(Berliner Zeitung, Jürgen Schwenkenbecher, 4.11.) TELTOW. In den wahrscheinlich größten Rechtsstreit um jüdisches Alteigentum
in Ostdeutschland kommt Bewegung. Zehn Mitglieder der 17-köpfigen
Erbengemeinschaft Sabersky, die Anfang der 90er-Jahre Anspruch auf fast 1
000 Grundstücke in Teltow-Seehof erhob, haben jetzt “zur sozialen Befriedung
der Region” ihre Klageforderung umgestellt. Sie verlangen für zunächst 100
Grundstücke nicht mehr die Rückübertragung, sondern eine
Entschädigungszahlung durch die Bundesrepublik. “Die dafür gesetzlich
geforderte Redlichkeit des jeweiligen Erwerbers oder Nutzers wird von den
Miterben in allen 100 Fällen anerkannt”, sagte Anwalt Thomas Pollack. Fünf
weitere Miterben würden sich diesem Vorstoß kurzfristig anschließen.
Entscheidend ist allerdings die noch ausstehende Reaktion der beiden
Haupterben Peter und Valerie Sonnenthal, denen 50 Prozent des Erbes zusteht.
Die Sonnenthal-Anwältin Anne Glinka wollte den Vorschlag am Mittwoch nicht
bewerten.
Nach Angaben des Potsdamer Verwaltungsgerichts sind derzeit noch insgesamt
663 Fälle nicht geklärt. Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht
entschieden, dass bei jüdischen Grundstücken, die nach dem Stichtag 15.
September 1935 verkauft wurden, grundsätzlich Anspruch auf Rückübertragung
oder Entschädigung besteht. In dem Rechtsstreit ging es ursprünglich um 1
000 Grundstücke, die zwischen 1934 und 1940 verkauft wurden. Viele der
heutigen Besitzer haben inzwischen mit den Erben einen Vergleich
geschlossen.
Vor einer Woche vereinbarten die Erben bereits eine Lösung für 106 vor dem
Stichtag verkaufte Grundstücke. In den meisten Fällen sollen die heutigen
Eigentümer die Grundstücke nun zum halben Bodenwert erwerben können.