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Sachsenhausen-Brandstifter tritt für NPD an

INFORIOT Es war eines der ein­schnei­dend­sten Ereignisse Anfang der 90er Jahre in Bran­den­burg: In der Nacht vom 25. auf den 26. Sep­tem­ber 1992 bran­nte die Baracke 38, die soge­nan­nte “jüdis­che Baracke” des ehe­ma­li­gen Konzen­tra­tionslagers Sach­sen­hausen nieder. Kurze Zeit später gin­gen tausende Men­schen auf die Straße, um gegen den neon­azis­tis­chen Anschlag zu demon­stri­eren. Der dama­lige Bran­den­burg­er Min­is­ter­präsi­dent Man­fred Stolpe warnte gar vor einem “neuen Auschwitz”.

Der Täter von einst will nun in Bran­den­burg Poli­tik machen. Für die NPD tritt der mit­tler­weile 43-jährige Thomas Haber­land bei den Kom­mu­nal­wahlen im Mai an. Er will in die Stadtverord­neten­ver­samm­lung von Joachim­sthal (Barn­im) einziehen.

Der erste Gericht­sprozess wegen des Bran­dan­schlags von 1992 gegen Haber­land war nach diversen Pan­nen gescheit­ert. Trotz Geständ­nis wurde Haber­land und sein Mitangeklagter freige­sprochen. Erst 1995 wur­den in einem zweit­en Ver­fahren zu Haft­strafen von zweiein­halb und drei Jahren verurteilt.

Zusam­men mit dem damals 18-jähri­gen Neon­azi Ingo Kehn hat­te Haber­land den Bran­dan­schlag auf die Gedenkstätte verübt. Bei­de hat­ten ein Geständ­nis abgelegt, dies zwis­chen­zeitlich jedoch wider­rufen. Die 1. Große Strafkam­mer des Pots­damer Landgerichts hat­te in der Urteils­be­grün­dung angegeben, dass bei­de “detail­re­ich, in sich geschlossen und mit per­sön­lich­er Note” den Her­gang des Anschlages bericht­en kon­nten und sahen damit Grund genug für die Verurteilung. Das Gericht ging zu der Zeit davon aus, dass die bei­den Jugendlichen jedoch nicht die Ini­tia­toren, son­dern nur Aus­führende des Anschlages gewe­sen seien. 

Aus Presseartikeln zum Prozess geht her­vor, dass Haber­land zu dieser Zeit an Train­ings der neon­azis­tis­chen Wehrsport­gruppe “Drag­on” beteiligt gewe­sen war. 

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