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Sächsische Skinheads strecken ihre Fühler aus

Der 16. Todestag des Hitler-Stel­lvertreters Rudolf Heß am kom­menden Sonntag
ruft die Polizei im südlichen OSL-Kreis zu erhöhter Wach­samkeit auf. 

Streifen, die Mobile Ein­satz­gruppe gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit
(MEGA) und zivile Fah­n­der wer­den im Süden des Land­kreis­es zusammengezogen,
um Tre­f­fen der Recht­en schon im Ansatz zu unterbinden, kündigt
Schutzbere­ich­sleit­er Jür­gen Piesker an. 

Ins Visi­er genom­men hat die Polizei vor allem die ver­botene Neonazi-Gruppe
Skin­heads Säch­sis­che Schweiz. Wie Piesker der RUNDSCHAU auf Nachfrage
bestätigt, sind Mit­glieder dieser Organ­i­sa­tion in den let­zten Monat­en bei
Recht­en-Tre­f­fen in Hohen­boc­ka und Lauch­ham­mer aufge­treten. RUNDSCHAU-Leser
berichteten am Tele­fon vom mar­tialis­chen Auftreten schwarz uniformierter
Skin­heads in einem Hohen­bock­aer Fest­saal. Die Autos tru­gen zumeist
säch­sis­che Kennzeichen. 

Im Juni seien SSS-Mit­glieder und Sym­pa­thisan­ten nach Grünewalde zu einer
Ver­lobungs­feier aus­gewichen, nach­dem die Polizei kurz zuvor in einem
Motork­lub in Plessa (Elbe-Elster-Kreis) ihre Per­son­alien aufgenom­men hatte.
Auch in Lauch­ham­mer, so Piesker, hat­ten sich die Neon­azis in einem Motorklub
getroffen. 

«Diese Tre­f­fen wer­den oft über das Inter­net verdeckt verabre­det und
Auswe­ichquartiere einge­plant» , erk­lärt Piesker die Prob­leme bei der
Kon­trolle rechter Aktiv­itäten. Die zu solchen Anlässen gehörte Musik könne
aber nur dann beschlagnahmt wer­den, wenn die Ton­träger auf dem Index stehen.
In ihrem Auftreten, in Gesten und Worten seien die Recht­en zudem
vor­sichtiger gewor­den. So lasse sich ihnen nur schw­er etwas nachweisen. 

Unter­stützung holen sich die Beamten des Schutzbere­ichs OSL von ihren
Kol­le­gen in Sach­sen. Vor allem bei der Iden­ti­fizierung der SSS-Mitglieder
hätte die säch­sis­che Polizei helfen kön­nen. Im Sep­tem­ber ste­ht der nächste
Erfahrungsaus­tausch an, so Piesker, der sich die SSS-Aktiv­itäten im
südlichen OSL-Kreis durch den Ver­fol­gungs­druck in Sach­sen erk­lärt. Dort hat
das Landgericht Dres­den fünf Mit­glieder der Vere­ini­gung im Mai dieses Jahres
zu Haft­strafen zwis­chen einein­halb und zwei Jahren verurteilt — wegen
Bil­dung und Mit­glied­schaft in ein­er krim­inellen Vereinigung,
Land­friedens­bruchs, Kör­per­ver­let­zung und Volksverhetzung. 

Die Polizei set­zt außer­dem auf das Ent­ge­genkom­men der Besitzer oder Pächter
der Gebäude, in denen sich die Skin­heads tre­f­fen. Piesker: «Wir appellieren
an ihr Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl. In dem Fall soll­ten kom­merzielle Interessen
nicht im Vorder­grund ste­hen.» Bei enger Ausle­gung ordnungsrechtlicher
Vorschriften — vom Auss­chank über den Brand­schutz bis hin zu den
Notaus­gän­gen — könne man den Neon­azis das Leben schw­er machen.

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