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Schläger muss ins Gefängnis

NEURUPPIN — Das Landgericht Neu­rup­pin sprach die bei­den 23 und 26 Jahre alten Män­ner am Mittwoch der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mit­teilte. Der 26-Jährige soll als Haupt­täter für drei Jahre und einen Monat in Haft, sein Kom­plize für anderthalb Jahre. Das Gericht verpflichtete sie außer­dem zur Zahlung von 1200 Euro Schmerzens­geld an ihr Opfer. Bis das Urteil recht­skräftig ist, bleiben bei­de Män­ner auf freiem Fuß.

Den ursprünglich gegen den Jün­geren erhobe­nen Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes ließ das Gericht fall­en. Dafür habe es in der Beweisauf­nahme keine aus­re­ichen­den Hin­weise gegeben. Auch die Staat­san­waltschaft forderte ent­ge­gen ihrer Anklage eine Haft­strafe von drei Jahren und acht Monat­en wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung für diesen Mann. Die Vertei­di­gung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Für den zweit­en Täter ver­langte die Anklage­be­hörde die zulet­zt auch ver­hängte Strafe von anderthalb Jahren Haft. Die Vertei­di­gung sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus.

Die der Neon­azi-Szene zugerech­neten Män­ner mussten sich in dem Ver­fahren ver­ant­worten, weil sie ihr Opfer am 20. April nach einem Tre­f­fen mit Gle­ich­gesin­nten zusam­mengeschla­gen haben sollen. Der Anklage zufolge rem­pelte der ein­schlägig vorbe­strafte 23-Jährige zunächst einen aus Nicaragua stam­menden Arzt an, um ihn zu provozieren. Der Mann kon­nte sich jedoch in sein Auto ret­ten. Anschließend soll der Angreifer den zufäl­lig vor­beik­om­menden Inder aus­län­der­feindlich beschimpft und zusam­mengeschla­gen haben.

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