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Schönbohm bedauert

Das Fes­thal­ten eines Fran­zosen sei ein unglück­lich­er Irrtum. Polizei ohne
Englisch, dafür aber uneinsichtig

Es muss schon viel geschehen, wenn sich Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) entschuldigt. Im Falle des Fran­zosen Philippe Bescond, der
wegen eines ange­blich gefälscht­en Führerscheins von der Polizei in
Fürsten­walde fest­ge­hal­ten wurde, blieb im aber nichts anderes übrig. Die
Geschichte um Bescond, ließ das Innen­min­is­teri­um gestern wis­sen, sei
“unglück­lich und bedauerlich”.
Wie berichtet hat­te Bescond in der ver­gan­genen Woche eine ganze Nacht auf
der Polizei­wache in Fürsten­walde und anschließend in seinem Auto verbringen
müssen. Seine Fahrerlaub­nis bekam er erst am näch­sten Tag zurück, nach­dem er
sich über die franzö­sis­che Botschaft seine Dat­en bestäti­gen ließ.

Die Polizei hat­te sich dage­gen geweigert, bei franzö­sis­chen Stellen
anzu­rufen. Zur Begrün­dung sagte ein Sprech­er der Fürsten­walder Polizei, man
habe in der betr­e­f­fend­en Nacht nichts unternehmen kön­nen, “da niemand
zuge­gen war, der Franzö­sisch oder Englisch spricht”. Ähn­lich sieht das auch
Bernd Kalthoff, Leit­er der Krim­i­nalpolizei Oder-Spree: “Um eine falschen
Führerschein zu erken­nen, braucht man Experten vom Bun­des­gren­zschutz.” Diese
seien aber nicht mehr erre­ich­bar gewesen.
Zwar räumte Kalthoff ein, dass eine erken­nungs­di­en­stliche Behand­lung, wie
sie bei Bescond vorgenom­men wurde, bei Führerschein­de­lik­ten nicht üblich
sei. Trotz­dem sieht er kein Fehlver­hal­ten der Beamten: “Er wurde nicht
festgenom­men, das war eine Maß­nahme zur Gefahren­ab­wehr.” Außer­dem, ließ
Kalthoff indi­rekt durch­blick­en, habe Bescond noch Glück gehabt: “Weil es
aber ein Aus­län­der war, haben wir uns beeilt.”
Im Fall Bescond wird jet­zt auch die Aus­län­der­beauf­tragte des Landkreises
Oder-Spree in Beeskow aktiv. Die stel­lvertre­tende Aus­län­der­beauf­tragte des
Lan­des Bran­den­burg, Ines Sprenger, sagte, der Vor­fall “klingt nach einer
diskri­m­inieren­den Behand­lung, die nicht sein darf”.

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