Im Zusammenhang mit dem jüngsten Fall von Kirchenasyl im Land
hat die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen den Brandenburger Pfarrer und
stellvertretenden Superintendenten, Christoph Vogel, ein Strafverfahren
eingeleitet. Die Ermittler verdächtigen ihn der Beihilfe zum Verstoß gegen
das Asylgesetz und der Strafvereitelung. Das bestätigte
Staatsanwaltschaftssprecher Ralf Roggenbuck der MAZ. Auch gegen die beiden
Kongolesen, die in der Brandenburger evangelischen St. Gotthardtgemeinde
Kirchenasyl gefunden haben, sei ein Strafverfahren eingeleitet worden wegen
unerlaubten Aufenthalts, so Roggenbuck. Die Gotthardtgemeinde schützt die
Familie Ndualu-Kamis mit ihren beiden drei- und sechs Jahre alten Söhnen vor
der Abschiebung in das Bürgerkriegsland Kongo. Die Ausländerbehörde der
Stadt Brandenburg wollte die vier Kongolesen am vergangenen Montag
abschieben. Die Familie halte sich an einem der Staatsanwaltschaft
unbekannten Ort auf, sagte Roggenbuck. Sie hätten sich durch die Hilfe des
Pfarrers der Abschiebung entzogen. Der Rechtsanwalt der Kongolesen, Stefan
Gräbner, reagierte gestern empört auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen:
“Wir versuchen eine konstruktive Lösung zu finden, da ist die Einleitung
eines Strafverfahrens unglücklich. Man versucht offensichtlich, meine beiden
Mandanten und Pfarrer Vogel zu kriminalisieren.” Vertreter der
Kirchengemeinde und der Stadtverwaltung haben für Dienstag ein Gespräch
geplant. Pfarrer Vogel verspricht sich davon eine rasche Lösung.
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