Potsdam (ddp-lbg). Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) spricht
sich für eine bundesweite Härtefallregelung im Ausländerrecht aus. Es
sollten «verbindliche Kriterien» festgelegt werden, die «in besonders
gelagerten Einzelfällen eine rechtlich sichere Grundlage für den weiteren
Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet bilden», sagte der CDU-Politiker
auf eine parlamentarische Anfrage.
Doch könne der Gleichbehandlungsgrundsatz wie er für alle Menschen gelte
durch eine solche Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden, betonte der
Minister. Auch bei der Anwendung einer Härtefallregelung seien Polizei und
Behörden an Recht und Gesetz gebunden. Schönbohm kündigte eine
«länderübergreifende Abstimmung» an.
In Brandenburg hatte erst jüngst das Eindringen vom Polizisten in das
Pfarrhaus der Gemeinde Schwante (Oberhavel) für Schlagzeilen gesorgt. Die
Beamten wollten einen Vietnamesen verhaften, der dort Kirchenasyl gefunden
hatte. Nach Protesten der Kirche sicherte Ministerpräsident Matthias
Platzeck (SPD) zu, dass künftig das Kirchenasyl respektiert werde. Gemeinsam
mit Landesbischof Wolfgang Huber und Innenminister Schönbohm kündigte er die
Bildung einer Härtefallkommission an. Schönbohm äußerte später, er
befürworte keine Härtefallkommission, er sei vielmehr für eine
bundesgesetzliche Härtefallregelung.