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Schönbohm fordert Bundesgesetz für Härtefallregelung

Pots­dam (ddp-lbg). Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) spricht
sich für eine bun­desweite Härte­fall­regelung im Aus­län­der­recht aus. Es
soll­ten «verbindliche Kri­te­rien» fest­gelegt wer­den, die «in besonders
gelagerten Einzelfällen eine rechtlich sichere Grund­lage für den weiteren
Aufen­thalt des Aus­län­ders im Bun­des­ge­bi­et bilden», sagte der CDU-Politiker
auf eine par­la­men­tarische Anfrage.

Doch könne der Gle­ich­be­hand­lungs­grund­satz wie er für alle Men­schen gelte
durch eine solche Regelung nicht außer Kraft geset­zt wer­den, betonte der
Min­is­ter. Auch bei der Anwen­dung ein­er Härte­fall­regelung seien Polizei und
Behör­den an Recht und Gesetz gebun­den. Schön­bohm kündigte eine
«län­derüber­greifende Abstim­mung» an.

In Bran­den­burg hat­te erst jüngst das Ein­drin­gen vom Polizis­ten in das
Pfar­rhaus der Gemeinde Schwante (Ober­hav­el) für Schlagzeilen gesorgt. Die
Beamten woll­ten einen Viet­name­sen ver­haften, der dort Kirchenasyl gefunden
hat­te. Nach Protesten der Kirche sicherte Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck (SPD) zu, dass kün­ftig das Kirchenasyl respek­tiert werde. Gemeinsam
mit Lan­des­bischof Wolf­gang Huber und Innen­min­is­ter Schön­bohm kündigte er die
Bil­dung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion an. Schön­bohm äußerte später, er
befür­worte keine Härte­fal­lkom­mis­sion, er sei vielmehr für eine
bun­des­ge­set­zliche Härtefallregelung.

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