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Schönbohm: Kirchen vor Durchsuchung nicht sicher

Pots­dam (ddp-lbg). Einen garantierten Schutz von Kirchen­räu­men vor polizeilich­er Durch­suchung kann es laut Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) nicht geben. Es han­dele sich nicht um rechts­freie Räume, unterstrich
der
Min­is­ter am Mittwoch im Land­tag. «Wenn eine Staat­san­waltschaft im
Rah­men der
beste­hen­den Geset­ze zur Überzeu­gung kommt, dass Räume durch­sucht werden
müssen, dann wird sie das ver­an­lassen», betonte der Minister.
Zuvor hat­te Schön­bohm gesagt, dass die kirch­liche Obhut im Rah­men der
Geset­ze «zu respek­tieren» sei, wenn sie dazu diene, einen Fall noch
einmal
zu über­prüfen. Wenn jedoch rechts­gültige Gericht­surteile vorliegen,
«dann
sind die Behör­den gehal­ten das zu vol­lziehen». Andern­falls würde der
Tatbe­stand des ille­galen Aufen­thalts und der Hil­fe zur Beihilfe
vorliegen.
«Diejeni­gen, die das Asyl­recht miss­brauchen, haben Deutsch­land zu
verlassen».

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