Schönbohm: Kirchen vor Durchsuchung nicht sicher
Potsdam (ddp-lbg). Einen garantierten Schutz von Kirchenräumen vor polizeilicher Durchsuchung kann es laut Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nicht geben. Es handele sich nicht um rechtsfreie Räume, unterstrich
der
Minister am Mittwoch im Landtag. «Wenn eine Staatsanwaltschaft im
Rahmen der
bestehenden Gesetze zur Überzeugung kommt, dass Räume durchsucht werden
müssen, dann wird sie das veranlassen», betonte der Minister.
Zuvor hatte Schönbohm gesagt, dass die kirchliche Obhut im Rahmen der
Gesetze «zu respektieren» sei, wenn sie dazu diene, einen Fall noch
einmal
zu überprüfen. Wenn jedoch rechtsgültige Gerichtsurteile vorliegen,
«dann
sind die Behörden gehalten das zu vollziehen». Andernfalls würde der
Tatbestand des illegalen Aufenthalts und der Hilfe zur Beihilfe
vorliegen.
«Diejenigen, die das Asylrecht missbrauchen, haben Deutschland zu
verlassen».