Schönbohm muss Worten Taten folgen lassen
Berlin macht vor, wie es geht
Die jüngste Auseinandersetzung um das Kirchenasyl einer kurdischen Familie
im Landkreis Elbe-Elster zeigt einmal mehr, dass es im Asylverfahren immer
wieder zu Entscheidungen kommt, die zwar rechtlich zu begründen sein mögen,
deren Auswirkungen aber unter menschlichen Gesichtspunkten kaum
verantwortbar sind. BÜNDNIS 90/Die Grünen fordern die Asylbehörden des
Landkreises deshalb auf, ihren Ermessensspielraum zu nutzen und dabei in
erster Linie das Wohl der Kinder und den Schutz der kurdischen Familie zu
berücksichtigen.
Außerdem erneuern wir unsere Forderung nach einer Härtefallkommission in
Brandenburg, in der in Einzelfällen über ein Bleiberecht aus humanitären
Gründen entschieden werden könnte.
“Die Landesregierung muss endlich handeln und sich nicht nur für eine
Härtefallregelung aussprechen, sondern auch die Grundlagen dafür schaffen”,
sagte die ausländerpolitische Sprecherin des Landesvorstandes von BÜNDNIS
90/Die Grünen, ANETTE LANG. “Es kann doch nicht angehen, dass Brandenburgs
CDU-Innenminister zwar regelmäßig eine Härtefallregelung gutheißt, aber
absolut nichts dafür tut. Wenn Schönbohm es ernst meint, soll er mit dem
Taktieren aufhören und seinen Worten Taten folgen lassen.
“Ein Blick Richtung Berlin zeigt, dass eine Härtefallkommission auf
Landesebene gute Arbeit leisten und menschlich nicht hinnehmbare
Verwaltungsentscheidungen verhindern kann”, sagte ANETTE LANG. “Dort befasst
sich ein Gremium aus Vertretern der Senatsverwaltungen für Inneres und
Frauen, der Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden und dem Ausländerbeauftragten
im Monatsrhythmus mit Härtefällen. Solange das Gremium tagt, verzichten die
Berliner Behörden auf Abschiebungen. Brandenburg sollte sich dieses
Verfahren zum Vorbild nehmen.