14. April 2003 · Quelle: Grüne Brandenburg

Schönbohm muss Worten Taten folgen lassen

Berlin macht vor, wie es geht

Die jüng­ste Auseinan­der­set­zung um das Kirchenasyl ein­er kur­dis­chen Familie
im Land­kreis Elbe-Elster zeigt ein­mal mehr, dass es im Asylver­fahren immer
wieder zu Entschei­dun­gen kommt, die zwar rechtlich zu begrün­den sein mögen,
deren Auswirkun­gen aber unter men­schlichen Gesicht­spunk­ten kaum
ver­ant­wort­bar sind. BÜNDNIS 90/Die Grü­nen fordern die Asyl­be­hör­den des
Land­kreis­es deshalb auf, ihren Ermessensspiel­raum zu nutzen und dabei in
erster Lin­ie das Wohl der Kinder und den Schutz der kur­dis­chen Fam­i­lie zu
berücksichtigen.
Außer­dem erneuern wir unsere Forderung nach ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion in
Bran­den­burg, in der in Einzelfällen über ein Bleiberecht aus humanitären
Grün­den entsch­ieden wer­den könnte. 

“Die Lan­desregierung muss endlich han­deln und sich nicht nur für eine
Härte­fall­regelung aussprechen, son­dern auch die Grund­la­gen dafür schaffen”,
sagte die aus­län­der­poli­tis­che Sprecherin des Lan­desvor­standes von BÜNDNIS
90/Die Grü­nen, ANETTE LANG. “Es kann doch nicht ange­hen, dass Brandenburgs
CDU-Innen­min­is­ter zwar regelmäßig eine Härte­fall­regelung gutheißt, aber
abso­lut nichts dafür tut. Wenn Schön­bohm es ernst meint, soll er mit dem
Tak­tieren aufhören und seinen Worten Tat­en fol­gen lassen. 

“Ein Blick Rich­tung Berlin zeigt, dass eine Härte­fal­lkom­mis­sion auf
Lan­desebene gute Arbeit leis­ten und men­schlich nicht hinnehmbare
Ver­wal­tungsentschei­dun­gen ver­hin­dern kann”, sagte ANETTE LANG. “Dort befasst
sich ein Gremi­um aus Vertretern der Sen­atsver­wal­tun­gen für Inneres und
Frauen, der Kirchen, von Wohlfahrtsver­bän­den und dem Ausländerbeauftragten
im Monat­srhyth­mus mit Härte­fällen. Solange das Gremi­um tagt, verzicht­en die
Berlin­er Behör­den auf Abschiebun­gen. Bran­den­burg sollte sich dieses
Ver­fahren zum Vor­bild nehmen.

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