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Schönbohm stellt Kirchenasyl in Frage

POTSDAM — Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat das Kirchenasyl für
von
Abschiebung bedro­hte Asyl­be­wer­ber in Frage gestellt. Ein solches
juris­tis­ches Insti­tut gebe es nicht, betont er in einem Schreiben an
die
Polizeipräsi­den­ten in Pots­dam und Frank­furt (Oder). Die jüng­ste Zusage
der
Lan­desregierung, das Kirchenasyl zu respek­tieren, finde ihre Gren­zen in
gel­ten­dem Recht. Dieses dürfe vom Kirchenasyl nicht über­lagert werden.
Polizis­ten, die gel­tendes Recht vol­lziehen, müssen Schön­bohm zufolge
keine
Repres­salien befürcht­en. Der Min­is­ter bezog sich damit auf die
Einstellung
staat­san­waltschaftlich­er Ermit­tlun­gen gegen zwei Polizis­ten nach einer
Anzeige des Pfar­rers Johannes Köl­bel in Schwante (Ober­hav­el) wegen
einer
Haus­durch­suchung. Köl­bel hat­te zwei Viet­name­sen von Novem­ber bis Anfang
Jan­u­ar Kirchenasyl gewährt. Der lei­t­ende Ober­staat­san­walt von
Neuruppin,
Gerd Schnittch­er, bestätigte gestern, dass es keine förmlichen
Ermittlungen
gegen die Beamten gebe. Es habe sich erwiesen, dass Köl­bel mit dem
Betreten
der Gemein­deräume durch die bei­den Polizis­ten auch ohne
Durchsuchungsbefehl
ein­ver­standen war, sagte Schnittch­er. Nach Darstel­lung des Geistlichen
wurde
ihm während der Aktion bei sein­er tele­fonis­chen Nach­frage nach deren
Recht­mäßigkeit vom zuständi­gen Polizeis­chutzbere­ich zugesichert, dass
der
Durch­suchungs­be­fehl nachgere­icht wird. Außer­dem seien auch seine
Privaträume
durch­sucht wor­den. Dazu erk­lärt Schön­bohm in seinem Schreiben, es seien
-
und zwar im Ein­vernehmen mit dem Pfar­rer — auss­chließlich Gemeinderäume
durch­sucht wor­den. “Dass dieser kirch­liche Wür­den­träger den Sachverhalt
danach anders darstellt, ist ein Ver­hal­ten, das er mit seinem
Selb­stver­ständ­nis abzu­machen hat.” Es werde auch kün­ftig kein Abgehen
vom
Grund­satz des Vol­lzugs recht­skräftiger Entschei­dun­gen geben, so lange
nicht
per Gesetz Härte­fall­regelun­gen vorge­se­hen seien, erk­lärt Schönbohm.
Der­ar­tige Regelun­gen strebe er poli­tisch an. Schnittch­er zufolge kann
Kölbel
gegen die Ein­stel­lung der Ermit­tlun­gen Beschw­erde ein­le­gen, über die
dann
vom Gen­er­al­staat­san­walt des Lan­des zu entschei­den wäre. Die
Ermittlungen
gegen den Pfar­rer selb­st wegen Ver­stoßes gegen das Ausländergesetz
werden
unter­dessen fort­ge­set­zt. Dabei habe Köl­bel jet­zt Gele­gen­heit zu einer
Stel­lung­nahme, sagte Schnittch­er. In Bran­den­burg lebten nach Angaben
des
Innen­min­is­teri­ums Ende ver­gan­genen Jahres rund 8000 ausreisepflichtige
Aus­län­der. Zu ihnen zählt auch eine kon­gole­sis­che Fam­i­lie mit zwei
Kindern,
die seit eini­gen Tagen in Brandenburg/Havel Kirchenasyl genießt. Das
Aktions­bünd­nis gegen Gewalt und Frem­den­feindlichkeit hat erneut eine
Härte­fal­lkom­mis­sion zur Über­prü­fung von Abschiebeanord­nun­gen gefordert.
Fälle von Kirchenasyl in schw­er­wiegen­den human­itären Situationen
zeigten die
Notwendigkeit ein­er solchen Kom­mis­sion für Bran­den­burg, erk­lärte der
Vor­sitzende des Aktions­bünd­niss­es, der Cot­tbuser Generalsuperintendent
Rolf
Wis­chnath, gestern in Potsdam.

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