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Schönbohm verklagt Volxini

Schön­bohm will kri­tis­che Inter­net­seite abschalten

Die Auseinan­der­set­zung um die Inter­net­do­main www.polizeibrandenburg.de wird nun auch die Gerichte beschäftigen.

Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um hat inzwis­chen über eine Berlin­er Anwalt­skan­zlei beim Pots­damer Landgericht beantragt, die Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte zur Über­tra­gung der Domain an das Min­is­teri­um zu verpflichten. 

Die Polizei, die im Inter­net unter www.polizei.brandenburg.de zu find­en ist, macht durch das Innen­min­is­teri­um gel­tend, daß die Volksini­tia­tive mit dem gewählten Domain­na­men in das Namen­srecht der Polizei ein­greifen würde. 

 

Wenn es um die Nutzung des Inter­net für parteipoli­tis­che Zwecke ging, war die bran­den­bur­gis­che CDU in der Ver­gan­gen­heit dur­chaus nicht zim­per­lich. Im let­zten Land­tagswahlkampf sicherte der heutige Sprech­er des Innen­min­is­ters Heiko Hom­burg die Domains www.manfred-stolpe.de und www.regine-hildebrandt.de, um die Nutzer des Inter­net aus­gerech­net auf die Home­page der CDU umzuleit­en. Vor weni­gen Monat­en ver­suchte die CDU-Vor­sitzende Angela Merkel, sich die Domain www.bundeskanzlerin.de zu ver­schaf­fen. Es liegt auf der Hand, daß diese Beispiele klare Ver­suche darstellen, Inter­net­nutzerin­nen gezielt zu täuschen und diese Täuschung für eigene Zwecke zu nutzen. 

 

Ger­ade in der Wer­bung wer­den in großem Umfang Ver­wech­slun­gen provoziert und falsche Ein­drücke erweckt, um Aufmerk­samkeit zu erre­gen und pri­vatkom­merzielle Inter­essen zu ver­fol­gen. Würde jed­er Ver­wech­slungsef­fekt durch Gerichte und staatliche Stellen ver­fol­gt wer­den, wären die Gerichte sich­er noch stärk­er über­lastet und die Wer­bung noch langweiliger. 

 

Im Gegen­satz zu führen­den CDU-Poli­tik­ern will sich die Volksini­tia­tive wed­er eines Behör­den­na­mens noch per­sön­lich­er Namen Promi­nen­ter bedi­enen. Vielmehr beze­ich­net der Domain­name www.polizeibrandenburg.de ein­fach das, wom­it sich die Home­page tat­säch­lich und auss­chließlich beschäftigt. 

 

Jed­er Nutzerin, die im Inter­net ins Blaue hinein Adressen ans­teuert, ist klar, daß sie auch auf frem­den Seit­en lan­den kann. Wer es eilig hat und sicherge­hen will, nutzt eine Such­mas­chine. Daß aus­gerech­net das Innen­min­is­teri­um, das sich maßge­blich für Grun­drecht­sein­schränkun­gen durch Videoüberwachung, Aufen­thaltsver­bote und den Todess­chuß einge­set­zt hat, nun­mehr ein Bürg­er­recht auf Inter­net­nutzung ohne Irrtum kon­stru­iert und dieses Kon­strukt auch noch über das Inter­esse der Volksini­tia­tive am Betrieb der Home­page stellt, ist absurd. Offen­bar hat der Innen­min­is­ter noch nicht akzep­tiert, daß Volksini­tia­tiv­en im Land Bran­den­burg Ver­fas­sungsrang haben und daß sich ander­er­seits die Bevölkerung dur­chaus ohne Vor­mund den Weg durch das Inter­net erschließen kann. 

 

Auch die Volksini­tia­tive hat kein­er­lei Inter­esse, mit der Polizei ver­wech­selt zu wer­den. Ein rot­er Link auf der schwarz-weiß gehal­te­nen Start­seite genügt u.E. auch, um selb­st die Unbe­holfen­sten ziel­sich­er zur Polizei­seite zu leiten. 

 

Es ist offen­sichtlich, daß das Innen­min­is­teri­um mit der Klage nicht die Arbeits­fähigkeit der Polizei sich­er­stellen, son­dern die Arbeit kri­tis­ch­er Grup­pen behin­dern will. Von diesen Ver­suchen wer­den wir uns nicht ein­schüchtern lassen. 

 

Mit der Klage gegen die Inter­net­do­main geht der Innen­min­is­ter nicht nur gegen die Volksini­tia­tive vor, son­dern greift die Unab­hängigkeit und Infor­ma­tions­frei­heit der Medi­en an. Dies kön­nte schon bald die Märkische All­ge­meine Zeitung zu spüren bekom­men, die derzeit über www.landbrandenburg.de erre­ich­bar ist. 

 

Wegen dieser grund­sät­zlichen Bedeu­tung des Rechtsstre­ites bit­ten wir Sie um eine angemessene Berichter­stat­tung über die ein­gere­ichte Klage und den für den 16.01.02 anber­aumten Gerichtstermin. 

 

Mehr Infos:

Indy­media Meldung

Son­der­seite der Volxini

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