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Schönbohm: Von den Straftaten des V‑Manns nichts gewusst

POTSDAM. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat Vor­würfe aus Berlin­er Sicher­heits- und Jus­tizkreisen zurück­gewiesen, dass der von der Berlin­er Polizei ver­haftete 27-jährige V‑Mann S. aus Cot­tbus dem Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz „aus dem Rud­er gelaufen” sein kön­nte. Gegen den V‑Mann habe das Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamt selb­st Ermit­tlun­gen geführt, sagte Schön­bohm. Auch sei gegen S. seit März let­zten Jahres ein staat­san­waltschaftlich­es Ermit­tlungsver­fahren Ver­fahren in Cot­tbus wegen Pro­pa­gan­da-Straftat­en anhängig. Schön­bohm stellte klar, dass er von den began­genen Straftat­en und der Rolle des V‑Mannes in der recht­sex­trem­istis­chen Musik-Szene und den Ermit­tlun­gen des Bran­den­burg­er LKA und der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft nichts gewusst habe. Die Ermit­tlun­gen sind nach seinen Angaben so geführt wor­den, dass der Erfolg der geplanten Aktion gegen einen inter­na­tion­al operieren­den Ring neon­azis­tis­ch­er CD-Musikhändler nicht gefährdet wer­den kon­nte. Die Hin­weise an das LKA sind offen­bar vom Ver­fas­sungss­chutz gekom­men. Man habe sich deshalb nichts vorzuw­er­fen, ver­lautete aus Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz: Das Strafge­set­zbuch sehe bei der Ver­fol­gung von Pro­pa­gan­da-Straftat­en Aus­nah­meregelun­gen vor, wenn die Hand­lun­gen der staats­bürg­er­lichen Aufk­lärung und der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dien­ten. Der Pots­damer Innen-Staatssekretär Eike Lan­celle erk­lärte, nicht Schön­bohm, son­dern Berlin­er Behör­den müssten sich Fra­gen gefall­en lassen: Zum Beispiel, warum in Berlin ein Strafver­fahren gegen S. ein­geleit­et wor­den sei, obwohl in Cot­tbus ein Ver­fahren seit März 2001 laufe. Dies sei den Berlin­er Ermit­tlungs­be­hör­den bekan­nt gewe­sen, sagte Lan­celle. Fra­gen müsse man auch zu den Indiskre­tio­nen aus Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den stellen. „Solche Lecks bei The­men dieser Sen­si­bil­ität müssen die Berlin­er Führung alarmieren”, sagte Lan­celle. Auch Innen­min­is­ter Schön­bohm blieb bei sein­er Kri­tik am Ver­hal­ten der Berlin­er Behör­den, die durch die Ent­tar­nung des V‑Mannes die ange­laufene Fah­n­dung nach Hin­ter­män­nern des neon­azis­tis­chen CD-Han­dels mas­siv gefährdet hät­ten. Was Berlin gemacht habe, sei „unsäglich” und werde weitre­ichende Kon­se­quen­zen für die kün­ftige Zusam­me­nar­beit haben. Lan­celle kündigte an, dass er die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion kurzfristig über die Vorgänge informieren werde. Deren Vize-Vor­sitzen­der Dierk Home­y­er (CDU) warf den Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den vor, „sich wie Raubrit­ter zu benehmen”. Er spielte damit auf die Durch­suchung der Woh­nung des S. in Cot­tbus durch Berlin­er Sicher­heit­skräfte an, ohne dass Bran­den­burg­er Beamte anwe­send waren. Bis heute lägen Bran­den­burgs Behör­den nicht ein­mal die Vernehmung­spro­tokolle des S. vor. 

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