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Schuldsprüche verschärft

(MAZ) LEIPZIG Der bru­tale Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow (Uck­er­mark)
wird die Jus­tiz weit­er beschäfti­gen. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) in Leipzig
hob gestern die Urteile der Vorin­stanz teil­weise auf. Die Bundesrichter
erk­lärten zwar die Höhe der Frei­heitsstrafen gegen den Haupt­täter Marcel
Sch. von achtein­halb Jahren Jugend­haft sowie gegen dessen erwach­se­nen Bruder
Mar­co Sch. von 15 Jahren Gefäng­nis für recht­skräftig. Zugle­ich verschärfte
der 5. Sen­at aber die Schuld­sprüche gegen Mar­co Sch. und den dritten
Angeklagten Sebas­t­ian F.. 

Die bei­den Mit­täter waren im Okto­ber 2003 vom Landgericht Neu­rup­pin vom
Vor­wurf des Mordes freige­sprochen wor­den. Der BGH-Sen­at hob diese
Freis­prüche jet­zt auf und verurteilte die Angeklagten wegen gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge. “Alle waren sich einig, das Opfer zu
demüti­gen und zu quälen”, sagte der Vor­sitzende BGH-Richter Clemens Basdorf.
Bei den schw­eren Mis­shand­lun­gen des Opfers hät­ten sie mit dem Tod des
Jugendlichen rech­nen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Den Fall von Sebas­t­ian F. ver­wiesen die Bun­desrichter an eine andere
Jugend­kam­mer des Landgerichts zurück, das nun über die Höhe der Strafe neu
ver­han­deln muss. Der zur Tatzeit 17-Jährige war ursprünglich wegen
ver­sucht­en Mordes angeklagt, dann jedoch nur wegen Kör­per­ver­let­zung und
Nöti­gung zu zwei Jahren Jugend­strafe verurteilt wor­den. Obwohl sich am
Straf­maß nichts ändert, muss sich das Landgericht auch mit dem Fall von
Mar­co Sch. noch ein­mal befassen. Die Richter haben zu klären, ob der heute
24-jährige per­sön­lichkeits­gestörte Mann in Sicherungsver­wahrung genommen
oder in ein­er Entziehungsanstalt unterge­bracht wird. 

Bas­dorf sprach in sein­er Urteils­be­grün­dung von einem “außergewöhn­lich
grauen­vollen Tat­geschehen”. Die drei Angeklagten hat­ten im Juli 2002 ihr
16-jähriges Opfer stun­den­lang gequält und es schließlich in einem ehemaligen
Schweinestall bes­tialisch umge­bracht. Danach ver­schar­rten sie die Leiche in
ein­er früheren Jauchegrube. 

Die Bun­desrichter hat­ten neben den Revi­sio­nen der Staat­san­waltschaft auch
über die Revi­sion von Mar­co Sch. zu entschei­den, der damit einen milderen
Schuld­spruch erwirken wollte. Der Vor­sitzende Richter nan­nte das Neuruppiner
Urteil von achtein­halb Jahren Haft gegen den Haupt­täter Mar­cel Sch. “sehr
milde”. Es habe jedoch Bestand, da es keine Rechts­fehler enthalte. 

Die Tat wurde nach Ansicht der Bun­de­san­waltschaft mit einem “unvorstell­baren
Maß an Bru­tal­ität” began­gen. Das bere­its stun­den­lang gedemütigte und
gequälte Opfer sei damals von allen drei Angeklagten gezwun­gen wor­den, nach
dem Vor­bild ein­er bru­tal­en Film­szene eine Hin­rich­tungsstel­lung einzunehmen.
Mar­i­nus habe in einen stein­er­nen Schweinet­rog beißen müssen. Dann sei der
zur Tatzeit 17-jährige Mar­cel Sch. dem Opfer auf den Kopf gesprun­gen und
habe ihn dabei tödlich ver­let­zt. Schließlich war­fen er und sein Brud­er Marco
Sch. dem 16-Jähri­gen mehrfach einen schw­eren Stein an den Kopf, um ihn
endgültig zu töten. 

Mord von Pot­zlow: Urteile zu mild

(MOZ) Leipzig/Potzlow/Berlin (dpa) Zwei Jahre nach dem Mord an dem Schüler Marinus
Schöberl aus Pot­zlow (Bran­den­burg) hat der Bun­des­gericht­shof (BGH) das
Urteil am Don­ner­stag ver­schärft. Der 5. Straf­se­n­at in Leipzig sprach den
heute 19 und 25 Jahre alten Mit­tätern eine höhere Ver­ant­wor­tung an dem
grausamen Tod des 16-Jähri­gen im Juli 2002 zu. Die Bundesrichter
verurteil­ten die bei­den wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todesfolge. 

Auf die Höhe der Strafen hat der Schuld­spruch jedoch kaum Auswirkung, weil
in einem neuen Prozess keine wesentlichen Änderun­gen zu erwarten sind. So
bleibt es für den 25-Jähri­gen bei 15 Jahren Haft. Das Urteil für den
19-jähri­gen Haupt­täter bleibt unverän­dert und ist damit recht­skräftig. Er
muss wegen Mordes achtein­halb Jahre Jugend­strafe verbüßen. 

Der Mord an dem 16-Jähri­gen hat­te bun­desweit Entset­zen her­vorgerufen. Die
Leiche war erst Monate nach der Tat skelet­tiert gefun­den wor­den. Ein
Gedenkstein an der Fried­hof­s­mauer in dem 570- See­len-Dorf erin­nert heute an
das grausame Geschehen. 

Mit dem Urteil muss der Prozess nicht kom­plett neu aufgerollt wer­den. Der
Recht­san­walt der Fam­i­lie des Opfers, Thomas Weichelt, zeigte sich darüber
erle­ichtert: “Damit bleibt ihnen eine erneute starke emo­tionale Belastung
erspart.” Für die Anklage­be­hörde ist die Entschei­dung jedoch nur ein
Teil­er­folg. Sie hat­te eine Verurteilung wegen Mordes für alle drei Täter
gefordert, die laut Urteil beken­nende Recht­sradikale sind. 

Nach dem Urteil der Bun­desrichter müssen die Richter in Neu­rup­pin die
Strafhöhe für den 19-jähri­gen Mit­täter neu fest­set­zen. Er war zu zwei Jahren
Haft verurteilt wor­den. Bei dem 25-Jähri­gen ist außer­dem zu prüfen, ob er in
Sicher­heitsver­wahrung kommt. 

Nach dem Vor­bild der Schlüs­sel­szene im Film “Amer­i­can His­to­ry X” zwang der
Haupt­täter das Opfer, sich in einem Stall hinzuknien und in einen
Schweinet­rog zu beißen. Dann sprang er mit seinen Springer­stiefeln auf den
Kopf des Jun­gen. Um die Tat zu verdeck­en, schlu­gen er und sein Bruder
schließlich dem Schw­er­stver­let­zten mit ein­er Beton­plat­te auf den Kopf.
Angesichts dieser Grausamkeit erscheine die Strafe von achtein­halb Jahren
Jugend­strafe für den Haupt­täter mild, sagte Basdorf. 

Der­weil soll der Tod von Mar­i­nus auf der The­ater­bühne the­ma­tisiert werden:
Der Filmemach­er Andres Veiel (“Black Box BRD”) plant ein Stück über den Mord
von Pot­zlow. Er wolle die Täter und die Opfer zeigen, das Men­schliche an
ihnen und die Wider­sprüche, sagte Veiel dem “Tagesspiegel”. Ihn
inter­essierten die Motive und die Vorgeschichte der Täter. Aus diesem Stoff
will Veiel ein Ein-Per­so­n­en­stück machen, das möglicher­weise im kommenden
Jahr im The­ater Basel und im Max­im-Gor­ki-The­ater in Berlin zu sehen sein
soll. Veiel will auch selb­st Regie führen.

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