Schwedt (MOZ). Erstmals im Landtagswahlkampf hat die Stadt Schwedt
Wahlplakate einer Partei wieder abnehmen lassen. Hintergrund sind laut
Stadtordnungsamt aber keine politischen Motive, sondern Verstöße der
Plakatierer gegen ihre Sondernutzungsrechte für den öffentlichen Raum.
Dieser Landtagswahlkampf wird in die Schwedter Stadtgeschichte als eine
bisher wohl in dieser Art noch nie dagewesene Materialschlacht eingehen.
Parteien aller politischen Farben hängen im Kampf um Wählerstimmen die
Bildnisse ihrer Direktkandidaten zur Landtagswahl am 19. September, der
landespolitischen Wahlkampflokomotiven und allgemeine politische Slogans
und Sinnsprüche drei‑, vier- und manchmal fünf- bis sechsstöckig an die
Laternenmasten. Am Wochenende versuchte eine Partei vom rechten Rand
aufzuholen, was sie bis dahin verpasste hatte und hängte die Stadt
endgültig mit Wahlwerbung zu. Selbst vor Verkehrszeichen, Bäumen und an
Kreuzungsbereichen machten die Wochenendplakatierer nicht Halt.
Am Montag griff das Stadtordnungsamt “im Zuge der Gefahrenabwehr” ein
und ließ vom Stadtordnungsdienst zumindest 50 Plakate abnehmen und
heruntergerissene oder ‑gefallene Plakate aufsammeln. Das hatte es
bisher im Schwedter Landtagswahlkampf 2004 noch nicht gegeben. Warum
greift die Ordnungsmacht ein? Heiko Brunkau vom Ordnungsamt erklärt auf
MOZ-Nachfrage: “Wir haben zum Beispiel Plakate entfernt, die
widerrechtlich an Verkehrszeichen hingen. Die Parteien und
Wahlgruppierungen haben in Wahlzeiten eine Erlaubnis zur Sondernutzung
öffentlicher Flächen. Dort darf plakatiert werden.” Das erklärt zum
Beispiel die Großplakate auf öffentlichen Grünflächen.
Nicht plakatiert werden darf aber 15 Meter vor Kreuzungen und
Einmündungen sowie in den Kurvenbereichen von Straßen. Verboten ist
zudem das Plakatieren an Ampeln, Bäumen, Vorwegweisern und ähnlichen
Verkehrseinrichtungen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote können als
Ordnungswidrigkeit mit maximal 1000 Euro sanktioniert werden.