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Schwerkranker soll abgeschoben werden

Kahled Fakhri Baden soll am Fre­itag, den 24.09.2004 um
1 Uhr mor­gens vom
Flughafen Schöne­feld aus nach Jor­danien abgeschoben
wer­den, obwohl er in
Deutsch­land Fam­i­lie und Kinder hat und schw­er krank
ist. Die Ignoranz
gegenüber seinen Symp­tomen (Erbrechen von Blut, Blut
im Stuhl, starke
Rück­en­schmerzen mit Ausstrahlung in die Beine) und
die mangelhafte
medi­zinis­che Ver­sorgung weisen darauf hin, dass die
Behör­den bere­it sind, in
Inter­esse ein­er schnellen Abschiebung das Recht des
Gefan­genen auf
kör­per­liche Unversehrtheit zu übergehen. 

Khaleds Geschichte 

Im Dezem­ber 1996 reist Khaled Fakhri Baden erstmalig
in die Bundesrepublik
und beantragte Asyl. Kurz nach der Ein­reise lernt er
eine deutsche Frau
ken­nen und ver­liebt sich. Als 1999 sein Asylantrag
abgelehnt wird, kehrt
Khaled im Okto­ber des Jahres nach Jor­danien zurück.
Bere­its im November
heiratet er dort seine deutsche Fre­undin, die kurz
darauf in Deutsch­land ein
Kind von Khaled bekommt. Kahled bemüht sich in der
fol­gen­den Zeit um eine
Fam­i­lien­zusam­men­führung, die ihm aber ver­wehrt wird.
Gemein­sam mit dem ersten Kind reist Khaleds Frau 2000
erneut nach Jordanien.
Als sie zurück­kehrt ist sie aber­mals schwanger. In den
fol­gen­den Jahren
bemüht sich Khaled weit­er­hin um eine
Fam­i­lien­zusam­men­führung, wieder ohne
Erfolg. 

Nach den verge­blichen Bemühun­gen um eine legale Lösung
reist Khaled im
Feb­ru­ar diesen Jahres ille­gal nach Deutsch­land ein um
seine Kinder zu sehen.
Bere­its an der Gren­ze wird er aufge­grif­f­en und zu
drei Monat­en Haft
verurteilt. Khaled stellt erneut einen Antrag auf
Asyl, der abgelehnt wird.
Die Beziehung mit sein­er Frau hat hat sich unter
diesen erschwerten
Bedin­gun­gen auseinan­der gelebt. Sie lebt inzwis­chen in
ein­er anderen
Beziehung und hat kein Inter­esse an einem Kon­takt zu
Khaled. Seine
Möglichkeit­en, sich um seine Kinder zu küm­mern sind
gle­ich Null. 

Sorg­erecht zählt nicht 

Mit­tler­weile hat Khaled das Sorg­erecht für seine
Kinder erstrit­ten und seine
Vater­schaft ist anerkan­nt. Trotz­dem sitzt er noch
immer in Abschiebe­haft in
Eisen­hüt­ten­stadt. Obwohl er unter schwierigen
Bedin­gun­gen auf vielfältige
Weise ver­sucht hat, über­haupt Zugang zu seinen Kindern
zu bekom­men, wird ihm unter­stellt, er habe kein Inter­esse an ihnen. Er sehe seine die Kinder zu wenig. Ein zynis­ches Argu­ment, wenn man bedenkt dass er inhaftiert ist. 

Am Fre­itag den 24.09.2004 soll Khaled Fakhri Baden aus
der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land abgeschoben werden. 

Ihm und seinen Kindern wird damit jede Möglichkeit
genom­men, ein nor­males famil­iäres Ver­hält­nis zu entwick­eln. Die Entschei­dung, Khaled abzuschieben wider­spricht dem im Grundge­setz fest­gelegten beson­deren Schutz der Fam­i­lie und dem Prinzip des Kindeswohls.

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