Kahled Fakhri Baden soll am Freitag, den 24.09.2004 um
1 Uhr morgens vom
Flughafen Schönefeld aus nach Jordanien abgeschoben
werden, obwohl er in
Deutschland Familie und Kinder hat und schwer krank
ist. Die Ignoranz
gegenüber seinen Symptomen (Erbrechen von Blut, Blut
im Stuhl, starke
Rückenschmerzen mit Ausstrahlung in die Beine) und
die mangelhafte
medizinische Versorgung weisen darauf hin, dass die
Behörden bereit sind, in
Interesse einer schnellen Abschiebung das Recht des
Gefangenen auf
körperliche Unversehrtheit zu übergehen.
Khaleds Geschichte
Im Dezember 1996 reist Khaled Fakhri Baden erstmalig
in die Bundesrepublik
und beantragte Asyl. Kurz nach der Einreise lernt er
eine deutsche Frau
kennen und verliebt sich. Als 1999 sein Asylantrag
abgelehnt wird, kehrt
Khaled im Oktober des Jahres nach Jordanien zurück.
Bereits im November
heiratet er dort seine deutsche Freundin, die kurz
darauf in Deutschland ein
Kind von Khaled bekommt. Kahled bemüht sich in der
folgenden Zeit um eine
Familienzusammenführung, die ihm aber verwehrt wird.
Gemeinsam mit dem ersten Kind reist Khaleds Frau 2000
erneut nach Jordanien.
Als sie zurückkehrt ist sie abermals schwanger. In den
folgenden Jahren
bemüht sich Khaled weiterhin um eine
Familienzusammenführung, wieder ohne
Erfolg.
Nach den vergeblichen Bemühungen um eine legale Lösung
reist Khaled im
Februar diesen Jahres illegal nach Deutschland ein um
seine Kinder zu sehen.
Bereits an der Grenze wird er aufgegriffen und zu
drei Monaten Haft
verurteilt. Khaled stellt erneut einen Antrag auf
Asyl, der abgelehnt wird.
Die Beziehung mit seiner Frau hat hat sich unter
diesen erschwerten
Bedingungen auseinander gelebt. Sie lebt inzwischen in
einer anderen
Beziehung und hat kein Interesse an einem Kontakt zu
Khaled. Seine
Möglichkeiten, sich um seine Kinder zu kümmern sind
gleich Null.
Sorgerecht zählt nicht
Mittlerweile hat Khaled das Sorgerecht für seine
Kinder erstritten und seine
Vaterschaft ist anerkannt. Trotzdem sitzt er noch
immer in Abschiebehaft in
Eisenhüttenstadt. Obwohl er unter schwierigen
Bedingungen auf vielfältige
Weise versucht hat, überhaupt Zugang zu seinen Kindern
zu bekommen, wird ihm unterstellt, er habe kein Interesse an ihnen. Er sehe seine die Kinder zu wenig. Ein zynisches Argument, wenn man bedenkt dass er inhaftiert ist.
Am Freitag den 24.09.2004 soll Khaled Fakhri Baden aus
der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben werden.
Ihm und seinen Kindern wird damit jede Möglichkeit
genommen, ein normales familiäres Verhältnis zu entwickeln. Die Entscheidung, Khaled abzuschieben widerspricht dem im Grundgesetz festgelegten besonderen Schutz der Familie und dem Prinzip des Kindeswohls.