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Schwitzen für einen Euro anstatt Knast


Befürch­tun­gen, Plätze für Straftäter-Pro­gramm kön­nten durch HartzIV-Regelung ver­drängt werden

(Neues Deutsch­land, Bernd Bau­mann) Nach dem Mot­to »Schwitzen statt sitzen« ver­fuhren im ver­gan­genen Jahr in 2481 Fällen Straftäter, denen Gerichte saftige Geld­straßen aufge­brummt hat­ten– das waren 61 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Weil die Verurteil­ten nicht zahlen kon­nten, leis­teten sie ersatzweise gemein­nützige Arbeit. Andern­falls müssten sie ins Gefängnis.
Eine solche Ersatzfrei­heitsstrafe abwen­den kön­nen die Betrof­fe­nen durch gemein­nützige Arbeit in rund 1000 Ein­rich­tun­gen und Insti­tu­tio­nen in Bran­den­burg. Es han­delt sich dabei zum Beispiel um Kirchenge­mein­den, Kindergärten, Senioren­tr­e­ffs oder Tier­heime. Dort müssen die Straftäter aufräu­men, putzen oder im Garten ackern.

Es gebe inzwis­chen einen Trend hin zur gemein­nützi­gen Beschäf­ti­gun­gen und weg vom Ein­sitzen in ein­er Jus­tizvol­lzugsanstalt, erläutert Jus­tizmin­is­teri­ums-Sprech­er Thomas Melz­er. Vielfach beantragten sog­ar bere­its ein­sitzende Häftlin­gen die Umwand­lung ihrer Rest­strafe in gemein­nützige Arbeit, weil sie den tris­ten Aufen­thalt im Gefäng­nis nicht länger aushal­ten. Geld­strafen ver­hän­gen die Richter häu­fig bei Belei­di­gun­gen, Dieb­stahl, weniger schw­eren Kör­per­ver­let­zun­gen, Betrug oder Wirtschaftsdelikten.

Das Jus­tizmin­is­teri­um spart durch »Schwitzen statt sitzen« Geld. Schließlich kostet den Staat jed­er Haft­platz pro Tag min­destens 25 Euro. Wenn die in Frage kom­menden Strafen dage­gen durch gemein­nützige Arbeit abge­golten wer­den, ver­ringern sich die jährlichen Aus­gaben um etwa drei Mil­lio­nen Euro. Allerd­ings wur­den jet­zt Befürch­tun­gen laut, dass die mit HartzIV einge­führten Ein-Euro-Jobs die Stellen für das Pro­gramm »Schwitzen statt sitzen« ver­drän­gen. Ins Grü­beln gekom­men waren Mitar­beit­er der sozialen Dien­ste der Jus­tiz, die Verurteilte in gemein­nützige Arbeit ver­mit­teln. Etliche Ein­rich­tun­gen kön­nten die für die Straftäter zur Ver­fü­gung ste­hen­den Plätze rest­los stre­ichen und stattdessen Empfänger des Arbeit­slosen­gelde­sII einsetzen. 

Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Blechinger (CDU) ver­wies der­ar­tige Äng­ste vor­erst ins Reich der Spekulationen.

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