vok Potsdam — Bei bis zu sechs Gramm Haschisch handelt es sich um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch, für die keine Strafe zu befürchten ist. Das hat jetzt die Generalstaatsanwaltschaft als rechtsverbindlich für das Land Brandenburg erklärt. Anlass ist ein Prozess vor dem Amtsgericht Bernau. Dort wird gegen einen 20-Jährigen wegen 3,5 Gramm Cannabis verhandelt. Der Richter wollte das Verfahren einstellen, die Staatsanwaltschaft bestand auf einem Prozess.
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