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Sechs Gramm Haschisch werden nicht bestraft

vok Pots­dam — Bei bis zu sechs Gramm Haschisch han­delt es sich um eine geringe Menge zum Eigen­ver­brauch, für die keine Strafe zu befürcht­en ist. Das hat jet­zt die Gen­er­al­staat­san­waltschaft als rechtsverbindlich für das Land Bran­den­burg erk­lärt. Anlass ist ein Prozess vor dem Amts­gericht Bernau. Dort wird gegen einen 20-Jähri­gen wegen 3,5 Gramm Cannabis ver­han­delt. Der Richter wollte das Ver­fahren ein­stellen, die Staat­san­waltschaft bestand auf einem Prozess.

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