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Sechs Jahre Haft für Rechtsextremisten

Ein Bran­den­burg­er Gericht verurteilt einen 27-Jähri­gen wegen ver­sucht­en Mordes. Er hat­te Brand­sätze auf einen türkischen Imbiss geschleudert

 

(WELT.de/dpa) Neu­rup­pin — Fünf Monate nach dem aus­län­der­feindlichen Bran­dan­schlag auf einen türkischen Imbiss in Hen­nigs­dorf im Land Bran­den­burg ist ein 27-jähriger Recht­sex­trem­ist zu sechs Jahren Haft verurteilt wor­den. Der Mann ist des ver­sucht­en Mordes und ver­suchter schw­er­er Brand­s­tiftung schuldig. 

 

Dies erk­lärte der Vor­sitzende Richter der ersten Strafkam­mer am Landgericht Neu­rup­pin am Dien­stag. Ein Motiv sei Aus­län­der­feindlichkeit gewe­sen. Der ehe­ma­lige Vor­sitzende der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el, die später ver­boten wurde, hat­te vor Gericht zugegeben, Brand­sätze aus Rache auf den Imbiss geschleud­ert zu haben. 

 

In dem Lokal hat­ten sich nach Erken­nt­nis­sen des Gerichts zur Tatzeit sechs Men­schen aufge­hal­ten. Ein Angestell­ter kon­nte die Tür des Lokals geschlossen hal­ten – nie­mand wurde ver­let­zt. Das Feuer bre­it­ete sich an der Fas­sade des Haus­es aus und wurde dann gelöscht. 

 

Angeklagter wollte sich rächen

 

Der gel­ernte Bürokauf­mann hat­te vor Gericht erk­lärt, er habe den Betreibern einen Denkzettel für vorherige Prügel ver­passen wollen. Das sei unglaub­würdig, erk­lärte der Richter. 

 

Der Verurteilte hat­te das Lokal bere­its Stun­den vor der Tat aufge­sucht und einen 48-jähri­gen Türken aufge­fordert, eine Strafanzeige wegen Belei­di­gung gegen einen sein­er Fre­unde zurück­zuziehen. Kurz nach dieser Absprache kam es zu ein­er Schlägerei. 

 

Die Polizei brachte den 27-Jähri­gen zur ambu­lanten Behand­lung ins Kranken­haus. Anschließend fuhr er eige­nen Angaben zufolge nach Berlin, um sich die Brand­sätze zu besorgen. 


Sechs Jahre haft für Karsten G.

Urteil im Hen­nigs­dor­fer Brandanschlag

NEURUPPIN Sichtlich geknickt nahm Karsten G. gestern das Urteil ent­ge­gen: Für den Bran­dan­schlag auf den türkischen Imbiss in Hen­nigs­dorf vom Sep­tem­ber 2003 mit zwei Molo­tow-Cock­tails soll er sechs Jahre ins Gefängnis.
Damit fol­gte das Gericht der Staat­san­waltschaft und der Neben­klage-Vertre­tung, die von einem ver­sucht­en Mord, ver­sucht­en schw­er­er Brand­s­tiftung und einem Ver­stoß gegen das Waf­fenge­setz aus­ge­gan­gen waren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er nicht nur sauer auf den Imbiss­be­sitzer A. wegen ein­er Nieder­lage in ein­er Schlägerei vom Nach­mit­tag jenes Tages war. Zugle­ich habe der 27-Jährige auch seine Aus­län­der­feindlichkeit aus­gelebt, die sich in der Abnei­gung gegen Türken zeige. 

 

 


Bran­dan­schlag – Ver­harm­lo­sung verurteilt

Hen­nigs­dorf: Bewusster Angriff auf Men­schen mit „gemeinge­fährlichem Mit­tel“ und keine lasche Alkoholtat

NEURUPPIN/HENNIGSDORF Gegen die Ver­harm­lo­sung der Tat vom 3.September durch Karsten G. in Hen­nigs­dorf wandten sich gestern die Anklage- und die Neben­klagev­ertreter, die bei­de weit­er auf ver­sucht­en Mord behar­rten. Das Gericht fol­gte ihnen. 

Die ver­harm­losende Darstel­lung der Tätigkeit „Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el“ sei ein Spiegel­bild der poli­tis­chen Ansicht­en des Angeklagten. Denn einen ein­fachen Denkzettel ver­passe man einem türkischen Imbis­sar­beit­er nicht mit Molo­tow-Cock­tails. „Herr G. hat in Kauf genom­men, dass Men­schen ster­ben kön­nen“, so die Anwältin des Nebenklägers.
Ähn­lich hat­te zuvor die Staat­san­waltschaft plädiert. Die Flam­men hät­ten den dort beschäftigten Y. erfassen kön­nen, der die Tür von innen zuhielt, als er die nahende Gefahr durch G. erkan­nte – der immer­hin vom Stre­it am Nach­mit­tag bekan­nt war. Das klare Ziel der Tat war gewe­sen, das Bistro in Brand zu set­zen. Ein Molo­tow-Cock­tail sei als „gemeinge­fährlich­es Mit­tel“ einzuschätzen. 

Die Angaben des Angeklagten, er habe sowohl von der Hin­tertür gewusst als auch von dem Sicher­heits­glas im Imbiss, sah die Anklage als wieder­legt an. Denn in dem abge­hörten Tele­fonge­spräch gab er an, nichts von dem Dop­pel­glas gewusst zu haben, das den Brand­sätzen standge­hal­ten hat­te. Die Anklage sah es als gegeben an, dass G. eine abnei­gung gegen Aus­län­der habe – in seinen Schriften für die „Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el“ habe er dies bekundet. 

Der Vertei­di­ger Peter Stöc­kicht spielte die Sache herunter. Er meinte, dass es sich um „eine törichte, eine dumme Tat“ han­dle. G. habe damit rech­nen müssen, erkan­nt und ver­fol­gt zu wer­den. „Düm­mer kann man es gar nicht anfan­gen“, wollte er G. als unter­be­lichtet in jen­er Stunde hin­stellen. Er sah außer­dem wegen des kon­sum­ierten Alko­hols dur­chaus eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit gegeben. 

Das Gericht schätzte jedoch ein, dass G. „der Neon­azi-Szene zuzurech­nen ist“. Der Antrieb zur Tat ste­he „auf niedrig­ster Stufe“ und müsse entsprechend geah­n­det wer­den. Die Absicht, das Bistro in Brand zu set­zen und „Men­schen durch unkon­trol­liertes Feuer an Leib und Leben zu ver­let­zten“, sah die Kam­mer als gegeben an. 

Sieben Tage haben die Beteiligten nun Zeit gegen das Urteil in Revi­sion zu gehen.

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