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Seelow: Betrug mit Chipkarten kommt vor Gericht

Seelow — Wegen Betruges mit Chip­karten des Sozialamtes hat die Berliner
Staat­san­waltschaft Anklage gegen zwei Män­ner erhoben. Beschuldigt werden
ein 26-jähriger Bewohn­er eines Aus­län­der­wohn­heimes und ein 56-jähriger
Leit­er eines Einkauf­s­mark­tes. Durch die betrügerische Ver­wen­dung der
Chip­karten sei ein Schaden von 95 000 Euro ent­standen, hieß es. Von
Jan­u­ar 2003 bis Feb­ru­ar 2004 soll der 26-Jährige mehrere Dutzend der vom
Sozialamt Seelow (Märkisch-Oder­land) an Bewohn­er des nahe gelegenen
Aus­län­der­wohn­heimes Kuners­dorf aus­gegebe­nen Chip­karten angekauft haben.
Die Chip­karten waren von der Behörde mit einem Betrag von 158,50 Euro
aufge­laden wor­den und soll­ten den Heim­be­wohn­ern zum bargeld­losen Einkauf
von Lebens­mit­teln dienen. Der 26-Jährige hat die Karten der Anklage
zufolge für 120 Euro in bar erwor­ben und in einem Einkauf­s­markt in
Wriezen “ein­gelöst”. Dabei habe er haupt­säch­lich Tele­fonkarten erworben. 

Der Mark­tleit­er soll die Chip­karten als Bezahlung für die Telefonkarten
akzep­tiert haben, um so den Umsatz sein­er Fil­iale und seinen eigenen
Gewinn zu steigern. 

Der jew­eils auf der Chip­karte ver­buchte Betrag wurde zum Nachteil des
Sozialamtes abge­bucht. ddp

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