Seelow — Wegen Betruges mit Chipkarten des Sozialamtes hat die Berliner
Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer erhoben. Beschuldigt werden
ein 26-jähriger Bewohner eines Ausländerwohnheimes und ein 56-jähriger
Leiter eines Einkaufsmarktes. Durch die betrügerische Verwendung der
Chipkarten sei ein Schaden von 95 000 Euro entstanden, hieß es. Von
Januar 2003 bis Februar 2004 soll der 26-Jährige mehrere Dutzend der vom
Sozialamt Seelow (Märkisch-Oderland) an Bewohner des nahe gelegenen
Ausländerwohnheimes Kunersdorf ausgegebenen Chipkarten angekauft haben.
Die Chipkarten waren von der Behörde mit einem Betrag von 158,50 Euro
aufgeladen worden und sollten den Heimbewohnern zum bargeldlosen Einkauf
von Lebensmitteln dienen. Der 26-Jährige hat die Karten der Anklage
zufolge für 120 Euro in bar erworben und in einem Einkaufsmarkt in
Wriezen “eingelöst”. Dabei habe er hauptsächlich Telefonkarten erworben.
Der Marktleiter soll die Chipkarten als Bezahlung für die Telefonkarten
akzeptiert haben, um so den Umsatz seiner Filiale und seinen eigenen
Gewinn zu steigern.
Der jeweils auf der Chipkarte verbuchte Betrag wurde zum Nachteil des
Sozialamtes abgebucht. ddp