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Selbst die UN warnen davor, eine Schwangere abzuschieben

Behör­den in Bran­den­burg wollen am Mon­tag eine Koso­vo-Albaner­in abschieben, die im siebten Monat schwanger ist und wegen mehrerer Zusam­men­brüche betreut wird. Die Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er und das UN-Flüchtlingskom­mis­sari­at war­nen, die Abschiebung sei aus human­itären Grün­den nicht zu verantworten.

Xhevri­je Asllani liegt im Kranken­haus von Eisen­hüt­ten­stadt. Zweimal ist die junge Schwan­gere aus Koso­vo bewusst­los gewor­den, ein­mal vor ihrer Ein­liefer­ung und ein­mal in der Klinik. Sie sei selb­st­mordge­fährdet, attestieren die Ärzte. “Pati­entin wirkt trau­rig, weint, scheint verzweifelt über Abschiebung und die Weg­nahme der Kinder”, notierten sie am Mittwoch: “Diag­nose: akute Belas­tungsreak­tion”. Einen Tag später schrieb die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Prig­nitz einen Brief an die Anwältin der Koso­varin. “Die Rück­führung von Frau Asllani und ihren vier Kindern ist am 25. 11. vom Flughafen Berlin-Schöne­feld geplant”, teilte das Amt mit. “Frau Asllani hat sich an diesem Tag um 6.30 Uhr vor dem Über­gangswohn­heim in Per­leberg einzufind­en.” Wenn sie nicht zum “Rück­führung­ster­min” bere­it­ste­he, “wird sie zur Per­so­n­en­fah­n­dung aus­geschrieben und muss bei ihrer Auf­grei­fung mit der Fes­t­nahme rechnen”.
Eine Hoff­nung gab es noch für die Frau, von der im Schreiben der Behörde freilich nicht die Rede war. Der Amt­sarzt solle prüfen, ob die 29-Jährige trans­port­fähig sei, sagte Behör­den­leit­er Nor­bert Kreutz der FR. Anson­sten sei es “nun mal unsere Auf­gabe, das zu vol­lziehen”. Xhevri­je Asllani lebt seit sieben Jahren in Deutsch­land. Ihr Asy­lantrag wurde abgelehnt, und seit Sep­tem­ber 2000 gilt sie als “vol­lziehbar aus­reisepflichtig”, wie es im Juris­ten­deutsch heißt. Eine Woche vorher war allerd­ings ger­ade das dritte von vier Kindern auf die Welt gekom­men und sie wurde deshalb zunächst weit­er geduldet.
Aslla­nis Mann wohnt fernab, in Ham­burg. Seit 1996 hat sie immer wieder Anträge gestellt, mit ihren vier Kindern, die alle in Deutsch­land geboren sind, in die Hans­es­tadt ziehen zu dür­fen. Doch die Anträge wur­den abgelehnt, denn das Paar ist nur nach islamis­chem Recht ver­heiratet und kann die standesamtliche Hochzeit nicht nach­holen, weil Papiere fehlen. Einige Male hat­ten Frau und Kinder den Mann besucht, obwohl das ver­boten war. Von den Behör­den wird ihnen deswe­gen zur Last gelegt, dass sie “mehrfach unbekan­nten Aufen­thaltes” gewe­sen seien, wie es in einem Beschluss des Amts­gerichts Per­leberg heißt. Jet­zt soll sie zurück in die kriegsz­er­störte Heimat.
Das Flüchtlingskom­mis­sari­at der Vere­in­ten Natio­nen (UNHCR) warnt davor, in der­ar­ti­gen “human­itären Härte­fällen” Men­schen nach Koso­vo zu zwin­gen. “Eine allein ste­hende Frau mit vier kleinen Kindern, die schwanger und offen­bar jet­zt psy­chisch erkrankt ist, die sollte nicht abgeschoben wer­den”, meint der Sprech­er von UNHCR in Deutsch­land, Ste­fan Telöken. Auch die bran­den­bur­gis­che Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er set­zt sich für Asllani ein: Man dürfe die Frau in ihrer Lage nicht “mit den Kindern in den begin­nen­den Win­ter” nach Koso­vo” schicken.

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