Behörden in Brandenburg wollen am Montag eine Kosovo-Albanerin abschieben, die im siebten Monat schwanger ist und wegen mehrerer Zusammenbrüche betreut wird. Die Ausländerbeauftragte Almuth Berger und das UN-Flüchtlingskommissariat warnen, die Abschiebung sei aus humanitären Gründen nicht zu verantworten.
Xhevrije Asllani liegt im Krankenhaus von Eisenhüttenstadt. Zweimal ist die junge Schwangere aus Kosovo bewusstlos geworden, einmal vor ihrer Einlieferung und einmal in der Klinik. Sie sei selbstmordgefährdet, attestieren die Ärzte. “Patientin wirkt traurig, weint, scheint verzweifelt über Abschiebung und die Wegnahme der Kinder”, notierten sie am Mittwoch: “Diagnose: akute Belastungsreaktion”. Einen Tag später schrieb die Ausländerbehörde des Landkreises Prignitz einen Brief an die Anwältin der Kosovarin. “Die Rückführung von Frau Asllani und ihren vier Kindern ist am 25. 11. vom Flughafen Berlin-Schönefeld geplant”, teilte das Amt mit. “Frau Asllani hat sich an diesem Tag um 6.30 Uhr vor dem Übergangswohnheim in Perleberg einzufinden.” Wenn sie nicht zum “Rückführungstermin” bereitstehe, “wird sie zur Personenfahndung ausgeschrieben und muss bei ihrer Aufgreifung mit der Festnahme rechnen”.
Eine Hoffnung gab es noch für die Frau, von der im Schreiben der Behörde freilich nicht die Rede war. Der Amtsarzt solle prüfen, ob die 29-Jährige transportfähig sei, sagte Behördenleiter Norbert Kreutz der FR. Ansonsten sei es “nun mal unsere Aufgabe, das zu vollziehen”. Xhevrije Asllani lebt seit sieben Jahren in Deutschland. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, und seit September 2000 gilt sie als “vollziehbar ausreisepflichtig”, wie es im Juristendeutsch heißt. Eine Woche vorher war allerdings gerade das dritte von vier Kindern auf die Welt gekommen und sie wurde deshalb zunächst weiter geduldet.
Asllanis Mann wohnt fernab, in Hamburg. Seit 1996 hat sie immer wieder Anträge gestellt, mit ihren vier Kindern, die alle in Deutschland geboren sind, in die Hansestadt ziehen zu dürfen. Doch die Anträge wurden abgelehnt, denn das Paar ist nur nach islamischem Recht verheiratet und kann die standesamtliche Hochzeit nicht nachholen, weil Papiere fehlen. Einige Male hatten Frau und Kinder den Mann besucht, obwohl das verboten war. Von den Behörden wird ihnen deswegen zur Last gelegt, dass sie “mehrfach unbekannten Aufenthaltes” gewesen seien, wie es in einem Beschluss des Amtsgerichts Perleberg heißt. Jetzt soll sie zurück in die kriegszerstörte Heimat.
Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) warnt davor, in derartigen “humanitären Härtefällen” Menschen nach Kosovo zu zwingen. “Eine allein stehende Frau mit vier kleinen Kindern, die schwanger und offenbar jetzt psychisch erkrankt ist, die sollte nicht abgeschoben werden”, meint der Sprecher von UNHCR in Deutschland, Stefan Telöken. Auch die brandenburgische Ausländerbeauftragte Almuth Berger setzt sich für Asllani ein: Man dürfe die Frau in ihrer Lage nicht “mit den Kindern in den beginnenden Winter” nach Kosovo” schicken.