Der Flüchtlingsrat Brandenburg und der Paritätische Wohlfahrtsverband Brandenburg bieten in Zusammenarbeit mit der Paritätischen Akademie und dem Projekt: “Qualifizierung der Flüchtlingssozialarbeit” im Projekt-Büro der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. ein Weiterbildungsseminar zum
Zuwanderungsgesetz: Aufenthalt aus humanitären Gründen und Beschäftigungsverfahrensverordnung
an. Das Zuwanderungsgesetz ist nun seit knapp 5 Monaten in Kraft. Ist die “Kettenduldung” wirklich abgeschafft? Die Frage nach dem Aufenthalt aus humanitären Gründen stellt sich in allen Brandenburger Flüchtlingsberatungsstellen.
Ein ebenso wichtiges Thema ist die Beschäftigungsverordnung – haben Geduldete überhaupt noch eine Chance zu arbeiten?
In der eintägigen Fortbildung werden wir uns mit folgenden Themen beschäftigen:
Aufenthalt aus humanitären Gründen nach § 25 (4) und (5) AufenthG und Anwendungshinweise
AufenthG § 26 “Dauer des Aufenthalts” in Verbindung mit § 102, Übergangsregelung
Die Beschäftigungsverfahrensverordnung – wer kommt überhaupt noch in Arbeit? Gibt es eine Chance für Geduldete?
Referent: Volker Maria Hügel, GGUA e.V., Münster
Ort: Landesgeschäftsstelle des PARITÄTISCHEN, Tornowstraße 48, 14473
Potsdam (Hermannswerder) — 0331/28497–0
Zeit: 20.5.2005, 10:30 – 16:30 Uhr
Das Seminar ist kostenfrei. Bitte das Aufenthaltsgesetz mitbringen.
Die TeilnehmerInnenzahl ist auf 30 begrenzt, bitte melden Sie sich bis zum 13.5.2005 an unter:
info@fluechtlingsrat-brandenburg.de oder telefonisch/per Fax: 0331 – 716 499
Verbindung nach Potsdam-Hermannswerder:
Anreise mit der Bahn:
Potsdam Hauptbahnhof, Ausgang “City”, Busbahnhof direkt vor dem Hauptbahnhof, Buslinie 693 “Küsselstraße” (20-Minuten-Takt) bis Haltestelle “Tornowstraße”, nach etwa 30 m links in die Sackgasse einbiegen, Zugang am Straßenende auf der rechten Seite (Gebäude mit orangefarbener Fassade).
Anreise mit dem Auto: wir können Ihnen gern eine Wegbeschreibung zukommen lassen.