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Sichere Fluchtwege statt Kriminalisierung der Geflüchteten

Ein Geflüchteter aus dem Sudan muss am 29. Juni beim Amts­gericht Straus­berg erscheinen. Vorge­wor­fen wird ihm “ille­gal” nach Deutsch­land ein­gereist zu sein. Nach Deutsch­land ist er geflo­hen, weil er im Sudan poli­tisch gegen die Dik­tatur aktiv war. Dabei ist es fast unmöglich, legal nach Deutsch­land einzureisen, um hier Asyl zu beantragen.

Nor­maler­weise machen sich Asylbewerber*innen daher mit ihrer Ein­reise nicht strafbar.(1) Er ver­ste­ht nicht warum er krim­i­nal­isiert wird: “Aus mein­er Sicht macht es keinen Sinn, dass ich eine Strafe bekomme, weil ich Asyl beantrage. Ich habe mich doch sel­ber bei der Polizei gemeldet, um Asyl zu beantragen.”

Die deutschen Behör­den gehen immer mas­siv­er gegen Geflüchtete vor. Statt den hier leben­den Men­schen das Ankom­men zu erle­ichtern, wer­den sie sog­ar zu Straftätern abgestem­pelt. Geflüchtete soll­ten nicht durch Abschiebung und Krim­i­nal­isierung bedro­ht werden.

Lassen wir den Betrof­fen nicht allein! Zeigen wir uns sol­i­darisch! Kommt zur Kundge­bung vor dem Amts­gericht! Demon­stri­eren wir gemein­sam gegen die Krim­i­nal­isierung von Geflüchteten!

Geflüchteter soll zum Straftäter erk­lärt wer­den — Kundge­bung vor dem Amts­gericht Straus­berg — Mo, 29. Juni 2020, 10 Uhr

Der Geflüchtete braucht Geld für Anwalts- und Gericht­skosten und auch das Bezahlen der möglichen Strafe ist ihm aus den Sozialleis­tun­gen die er bekommt nicht möglich. Die Ini­tia­tive “Barn­im für alle” sam­melt deswe­gen für diesen und ähn­liche Fälle Spenden.

Spendenkon­to
Barn­im für alle
IBAN: DE 78 1705 2000 1110 0262 22
Sparkasse Barnim

http://refugeeswelcomebarnim.blogsport.de/
refugees-welcome@so36.net

(1) § 95 Abs. 5 Aufen­thalts­ge­setz, der auf Artikel 31 Abs. 1 des Abkom­mens über die Rechtsstel­lung der Flüchtlinge (Gen­fer Kon­ven­tion) verweist

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