POTSDAM Das Landgericht Potsdam hat gestern den früheren DVU-Landtagskandidaten Andreas G. aus Brandenburg wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Damit folgte die 1. Große Strafkammer größtenteils dem Antrag von Rechtsanwalt Klaus Schomann und übertraf sogar das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft.
Die Anklage hatte den Angriff des 32-Jährigen gegen seine Ex-Freundin als versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen eingestuft. Staatsanwältin Kornelia Stephan forderte sechs Jahre und drei Monate Haft für G. Rechtsanwalt Schomann sah in der Tat dagegen nur versuchten Totschlag.
Andreas G. hatte seine Ex-Freundin am 24. Juni 2002 so sehr gewürgt, dass diese von herbeistürmenden Polizisten wiederbelebt werden musste.
Tatort war G.s Wohnung in Brandenburg. Seine frühere Freundin hatte ihr Hab und Gut abholen wollen, als der Mann sie von hinten anfiel. Nach der Trennung zwei Wochen zuvor hatte sich G. — ein damals fast trockener Alkoholiker — wieder dem Trinken hingegeben. Die Verteidigung versuchte deshalb, das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit des Mannes zur Tatzeit zu überzeugen. So hatte der Rechtsanwalt ein zweites Gutachten zu diesem Punkt beantragt, was der Vorsitzende Richter, Frank Tiemann, jedoch ablehnte.
Wegen der hohen Haftstrafe will Schomann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Andreas G. hatte bei den Wahlen 1999 auf dem aussichtslosen Listenplatz 16 der DVU um einen Sitz im Landtag kandidiert.
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