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Sieben Monate Haft für Anschlag auf Rheinsberger Imbiss

RHEINSBERG Gestern wurde am Neu­rup­pin­er Amts­gericht das Urteil gegen den Rheins­berg­er Frank M. gesprochen.: sieben Monate Haft auf Bewährung. Der 22-jährige hat außer­dem 120 Stun­den gemein­nützige Arbeit zu leis­ten. Frank M. trat im Som­mer 2003 eine Rück­leuchte des Döner­im­biss­es an der Paulshorster Straße ein, während der schon verurteilte Mit­täter Ron W. ver­suchte, den Imbis­s­wa­gen anzusteck­en. Sechs Tage vorher hat­ten die Män­ner den Imbiss­be­treiber Mehmet Cimendag beleidigt. 

In gle­ich­er Sache war bere­its im Früh­jahr ver­han­delt wor­den. Ein Urteil kon­nte sich das Gericht damals aber nicht bilden, weil zu befürcht­en war, dass der Angeklagte nicht voll schuld­fähig ist. Ein n€logisches Gutacht­en schafft nun Klarheit: Frank M.s Intel­li­genz liegt deut­lich unter dem Durch­schnitt, ist aber noch im nor­malen Bere­ich ange­siedelt. Er ist für seine Tat­en verantwortlich. 

Erschw­ert wurde die Arbeit des Gerichts gestern durch wider­sprüch­liche Zeu­ge­naus­sagen und große Erinnerungslücken. 

Für Ver­wun­derung sorgte Zeu­g­in May S., die mit am Tatort war und ihren Fre­und Ron W. nicht daran hin­derte, einen bren­nen­den Beu­tel unter den Dön­er­wa­gen zu leg­en: „Ich dachte nur, soll er doch machen, wenn er das unbe­d­ingt machen muss!“ 

 

 

Neue Per­spek­tive durch geschützte Wohnge­mein­schaft Wohnge­mein­schaft für die junge Familie

RHEINSBERG Zum zweit­en Mal saß gestern Vor­mit­tag der 22-jährige Rheins­berg­er Frank M. im Saal 317 des Neu­rup­pin­er Amts­gericht­es. Im Früh­jahr hat­te das Gericht erhe­bliche Zweifel an sein­er Schuld­fähigkeit. Frank M. kon­nte sich damals kaum noch an die ihm vorge­wor­fe­nen Tat­en erin­nern. Mehrfach sagte er sehr leise: „Kann sein, kann nicht sein.“ 

Im Som­mer 2003 soll Frank M. ein Rück­licht einge­treten haben, als sein dama­liger Kumpel Ron W. ver­suchte, den Dön­er­wa­gen des Türken Mehmet Cimendag an der Paulshorster Straße anzusteck­en. Außer­dem soll er den Plas­tik­beu­tel mit angezün­det haben, ehe Ron W. ihn unter den Wagen legte. Weit­er sollen die bei­den Män­ner den Türken sechs Tage zuvor belei­digt haben. Der Dön­er­stand bran­nte nur deshalb nicht ab, weil seine Unter­seite aus Met­all bestand. 

Frank M. besitzt zwar den Abschluss der All­ge­meinen Förder­schule, hat aber die Lehre abge­brochen. Die n€logische Gutach­terin schilderte gestern, dass bei Frank M. zwar eine niedrige Intel­li­genz, doch kein Schwachsinn vor­liege. Emo­tion­al und sozial sei er allerd­ings zurück­ge­blieben. Von ver­ringert­er Schuld­fähigkeit könne aber keine Rede sein. Zu Vater und bei­den Brüdern habe er keinen Kon­takt. Seien sozialen Schwierigkeit­en kön­nten auch darauf zurück­ge­führt wer­den, dass er immer wieder in andere Kinder­heime kam. Seit eini­gen Monat­en lebe er in Neu­rup­pin bei sein­er Fre­undin und der gemein­samen drei­jähri­gen Tochter. Kon­tak­te zu seinem ehe­ma­li­gen „wohl eher recht­sradikalen Fre­un­deskreis“ gebe es nach seinen Angaben nicht mehr. Seine intellek­tuell ver­min­derte Leis­tungs­fähigkeit sei ihm wahrschein­lich in die Wiege gelegt wor­den. Denn die Mut­ter war Alko­ho­lik­erin. Spir­i­tu­osen­miss­brauch während der Schwanger­schaft kön­nte zu den Ver­hal­tens­beson­der­heit­en führen, die bei Frank M. vorhan­den sind. Die Ner­venärztin emp­fiehlt, der jun­gen Fam­i­lie durch Inte­gra­tion in ein geschütztes Wohn­pro­jekt zu helfen. Die Fre­undin habe zuvor im Betreuten Wohnen gelebt. Seit 2001 wird Frank M. durch einen Betreuer bei der Bewäl­ti­gung seines Lebens unter­stützt. Der Helfer, von Beruf Heimerzieher, schätzte gestern ein, dass Frank M. zwar immer noch ein biss­chen träge sein, sich aber rührend um die kleine Tochter küm­mere. Mit ihr gehe er spazieren und hole sie von der Krippe ab. Die Rheins­berg­er Woh­nung habe Frank M. aber aufgeben müssen, denn „dort gab es Prob­leme mit dem Ver­mi­eter“. Es seien oft Leute mit rechter Gesin­nung zu Gast gewe­sen. Auch habe es viele Beschw­er­den über recht­sradikale Musik gegeben, die laut abge­spielt wurde. Außer­dem gab es in M.s Woh­nung einen enor­men Wasserver­brauch. 800 Euro Betrieb­skosten fie­len allein für 2003 an. Der Betreuer kann sich das nur so erk­lären, „dass viele der recht­en Gäste gle­ich noch bei ihm geduscht haben“. 

May S., Fre­undin von Ron W., war in jen­er Som­mer-Tat­nacht gemein­sam mit den bei­den Män­nern unter­wegs. Das Gericht hat­te gehofft, von ihr Details zu erfahren. Doch May S. kon­nte Richter Ger­hard Pries nicht sagen, ob Frank M. die Plas­tik­tüte mit angesteckt hat­te: „Ich bin mir nicht sich­er, dass er sie nicht mit angezün­det hat.“ Dann fragte der Richter, weshalb sie nicht ver­suchte, die Tat zu ver­hin­dern. Sie antwortete: „Das war mir eigentlich so ziem­lich egal. Ich dachte nur, soll er doch machen, wenn er das unbe­d­ingt machen muss!“ Bevor die Zeu­g­in ent­lassen wurde, wies Pries sie darauf hin, dass ihr Fre­und ein Ver­brechen began­gen habe. Sie möge doch mal über ihre Hal­tung nach­denken. Ron W. sagte gestern, anders als im Früh­jahr, dass Frank M. den Sack nicht mit angezün­det habe. Er blieb bei dieser Vari­ante auch nach den Hin­weisen von Richter und Staat­san­wältin auf mögliche Fol­gen ein­er Falschaussage. 

Weil nicht klar wurde, ob der in jen­er Nacht ent­standene Schaden am Dön­er­wa­gen über die 25 Euro für das Rück­licht hin­aus­ge­ht, kon­nte das Gericht nur diese Summe anset­zen. Mehmet Cimendag argu­men­tierte in stark gebroch­en­em Deutsch zwar mit einem Gutacht­en über Schä­den von 1177 Euro. Doch kön­nten diese auch bei früheren nächtlichen Über­grif­f­en auf das Eigen­tum des Türken ent­standen sein, fand das Gericht. Ein Dol­metsch­er hätte die Kom­mu­nika­tion sich­er sehr erleichtert. 

Das Gericht fol­gte der Anträ­gen von Staat­san­waltschaft und Vertei­di­ger weit­ge­hend. Frank M., der s eine Tat gestern bereute, muss eine sieben­monatige Haft­strafe nur antreten, wenn er sich während der drei­jähri­gen Bewährung etwas zu Schulden kom­men lässt. Auch hat er inner­halb von vier Monat­en 120 Stun­den gemein­nützige Arbeit zu leis­ten. Ein Bewährung­shelfer ste­ht ihm zur Seite. Weit­er­hin trägt M. die Kosten des Ver­fahrens. Das Urteil ist recht­skräftig, da all­seits auf den Ein­satz von Rechtsmit­teln verzichtet wurde.

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