Prozessfortsetzung mit Zeugenvernehmung:
Amtsgericht Rathenow, Bahnhofstr. 19, 14712 Rathenow
am 21., 23. und 27. Sept., jeweils ab 09.00 Uhr
Am 11.März 04 wurde am Amtsgericht Rathenow der Prozess gegen zwei Asylbewerber der örtlichen Flüchtlingsunterkunft am Birkenweg 2 eröffnet. Die beiden Heimbewohner wurden wegen Urkundenfälschung, Verleumdung und übler Nachrede vom Heimbetreiber der Arbeiterwohlfahrt, Kreis Havelland und der damaligen hauseigenen Sicherheitsfirma Zarnikow angeklagt. Ihnen wurde laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Juli 2002 ein Memorandum verfasst zu haben, in dem sie Eingriffe in die Privatsphäre und die strikte Überwachung im Heim anprangerten. In dem Memorandum waren die wegen rechtsextremer Umtriebe ins Visier des Brandenburgischen Verfassungsschutz geratenen und bald darauf abgelösten Wachschützer als „Ex-Neonazis“ dargestellt worden.
Zur Verhandlung kam es am 11. März allerdings nicht, da die Staatsanwaltschaft versuchte, den absurden Prozess in einem Deal mit den beiden Flüchtlingen kurz vorher einzustellen, wobei den Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufgebürdet werden sollte.
Dies lehnten sie aber ab, weil für sie nur eine Einstellung ohne Auflagen (und vor allem ohne Schuldeingeständnis) in Frage kam.
Daraufhin verschob die Richterin das Verfahren bis zu den Zeugenvernehmungen, die nun in den nächsten Tagen erfolgen sollen.
Obwohl die Staatsanwaltschaft die Klageschrift aufgrund des öffentlichen Druckes schon wesentlich reduzierte und die vom Verfassungsschutz bestätigte Verflechtung der Sicherheitskräfte mit der rechtsradikalen Szene vor Ort ohne Konsequenzen als Anklagepunkt fallen ließ, haben die Kläger die skandalöse Anklage bisher nicht zurückgezogen.
Die politische Instrumentalisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung der Asylbewerber unter Billigung der Staatsanwaltschaft muß aufhören.
Wir fordern die AWO auf, ihre Klage zurück zu ziehen, sich für die Verleumdung der Asylbewerber zu entschuldigen, die Sammelunterkunft am Birkenweg als „Heim“ zu führen und die Menscherechte sowie den Persönlichkeitsschutz in ihren Häusern zu garantieren.
Die Verstrickung des AWO-Landesverbandes mit rechtsradikalen Exponenten im Land Brandenburg muß restlos aufgeklärt werden –hierzu soll die Staatsanwaltschaft ihre Kräfte einsetzen, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört.
Wir bitten alle Unterstützer/innen zu den Verhandlungen an den Prozesstagen am 21., 23. und 27. Sept. (jeweils ab 09.00 Uhr) zum Amtsgericht Rathenow zu kommen!