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Skandalöse Anklage der AWO gegen Asylbewerber

Prozess­fort­set­zung mit Zeugenvernehmung:

Amts­gericht Rathenow, Bahn­hof­str. 19, 14712 Rathenow

am 21., 23. und 27. Sept., jew­eils ab 09.00 Uhr

Am 11.März 04 wurde am Amts­gericht Rathenow der Prozess gegen zwei Asyl­be­wer­ber der örtlichen Flüchtling­sun­terkun­ft am Birken­weg 2 eröffnet. Die bei­den Heim­be­wohn­er wur­den wegen Urkun­den­fälschung, Ver­leum­dung und übler Nachrede vom Heim­be­treiber der Arbeit­er­wohlfahrt, Kreis Havel­land und der dama­li­gen hau­seige­nen Sicher­heits­fir­ma Zarnikow angeklagt. Ihnen wurde laut Anklageschrift der Staat­san­waltschaft vorge­wor­fen, im Juli 2002 ein Mem­o­ran­dum ver­fasst zu haben, in dem sie Ein­griffe in die Pri­vat­sphäre und die strik­te Überwachung im Heim anprangerten. In dem Mem­o­ran­dum waren die wegen recht­sex­tremer Umtriebe ins Visi­er des Bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz ger­ate­nen und bald darauf abgelösten Wach­schützer als „Ex-Neon­azis“ dargestellt worden. 

Zur Ver­hand­lung kam es am 11. März allerd­ings nicht, da die Staat­san­waltschaft ver­suchte, den absur­den Prozess in einem Deal mit den bei­den Flüchtlin­gen kurz vorher einzustellen, wobei den Angeklagten die Kosten des Ver­fahrens aufge­bürdet wer­den sollte.

Dies lehn­ten sie aber ab, weil für sie nur eine Ein­stel­lung ohne Aufla­gen (und vor allem ohne Schuldeingeständ­nis) in Frage kam.

Daraufhin ver­schob die Rich­terin das Ver­fahren bis zu den Zeu­gen­vernehmungen, die nun in den näch­sten Tagen erfol­gen sollen.

Obwohl die Staat­san­waltschaft die Klageschrift auf­grund des öffentlichen Druck­es schon wesentlich reduzierte und die vom Ver­fas­sungss­chutz bestätigte Ver­flech­tung der Sicher­heit­skräfte mit der recht­sradikalen Szene vor Ort ohne Kon­se­quen­zen als Anklagepunkt fall­en ließ, haben die Kläger die skan­dalöse Anklage bish­er nicht zurückgezogen. 

Die poli­tis­che Instru­men­tal­isierung, Diskri­m­inierung und Krim­i­nal­isierung der Asyl­be­wer­ber unter Bil­li­gung der Staat­san­waltschaft muß aufhören.

Wir fordern die AWO auf, ihre Klage zurück zu ziehen, sich für die Ver­leum­dung der Asyl­be­wer­ber zu entschuldigen, die Sam­melun­terkun­ft am Birken­weg als „Heim“ zu führen und die Men­scherechte sowie den Per­sön­lichkeitss­chutz in ihren Häusern zu garantieren. 

Die Ver­strick­ung des AWO-Lan­desver­ban­des mit recht­sradikalen Expo­nen­ten im Land Bran­den­burg muß rest­los aufgek­lärt wer­den –hierzu soll die Staat­san­waltschaft ihre Kräfte ein­set­zen, wie es sich für einen Rechtsstaat gehört. 

Wir bit­ten alle Unterstützer/innen zu den Ver­hand­lun­gen an den Prozessta­gen am 21., 23. und 27. Sept. (jew­eils ab 09.00 Uhr) zum Amts­gericht Rathenow zu kommen!

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