16. März 2007 · Quelle: EA Potsdam

Smash Fascism — everywhere!

Nach­dem in den ver­gan­gen Monat­en immer wieder AntifaschistIn­nen wegen des Tragens
ange­blich ver­fas­sungs­feindlich­er Sym­bole angezeigt wur­den — gemeint waren
zer­schla­gene oder durchgestrich­ene Hak­enkreuze — sprach der Bun­des­gericht­shof am
15.03. den Betreiber des Punkmailorders Nix Gut frei. Dieser war von der
Staat­san­waltschaft in Stuttgart zu ein­er Geld­strafe von 3600 Euro verurteilt worden.
Er hat­te über seinen Ver­sand zahlre­iche Anti-Nazi-T-Shirts, But­tons usw. vertrieben. 

Zwar hat­te auch die Stuttgarter Staat­san­waltschaft erkan­nt, dass die Symbole
ein­deutig gegen den Nation­al­sozial­is­mus gerichtet seien, doch ange­blich wollte die
Staat­san­waltschaft mit dem Ver­bot generell die Ver­bre­itung von Nazisymbolen
verhindern. 

Genutzt wurde das Stuttgarter Urteil dann bun­desweit zur Krim­i­nal­isierung und
Ver­fol­gung von AntifaschistIn­nen — auch Bran­den­burg­er AktivistIn­nen waren davon
betrof­fen. Bei zahlre­ichen Demon­stra­tio­nen wur­den Teil­nehmerIn­nen ver­haftet und
angezeigt — als Grund musste eben jenes ange­bliche Tra­gen von verfassungsfeindlichen
Sym­bol­en her­hal­ten. Vor allem dort, wo antifaschis­tis­che AktivistIn­nen ohne­hin einer
großen Ver­fol­gung durch staatliche Behör­den aus­ge­set­zt sind, wur­den sie willkürlich
für das Tra­gen von ein­deutig gegen den Faschis­mus gerichteten Symbolen
krim­i­nal­isiert. Ein­mal mehr wurde damit deut­lich, dass staatliche Repres­sion nur
nach Vor­wän­den für eine Krim­i­nal­isierung des Antifaschis­mus sucht. 

Die aller­meis­ten AntifaschistIn­nen ließen sich aber durch die staatliche Verfolgung
nicht abschreck­en und tru­gen ihre antifaschis­tis­che Gesin­nung weit­er offen zur
Schau. Seit dem ver­gan­genen Don­ner­stag dür­fen sie das nun auch wieder straf­frei tun.
Der Bun­des­gericht­shof entsch­ied, dass die Ver­wen­dung von durchgestrichenen,
zer­schla­ge­nen oder sonst­wie gegen den Nation­al­sozial­is­mus gerichteten Sym­bol­en NICHT
straf­bar sei. Damit sollte zumin­d­est diese Epoche staatlich­er Repres­sion gegen die
poli­tis­che Linke ein Ende haben — es soll­ten allerd­ings keine Illu­sio­nen entstehen,
dass die Repres­sions­be­hör­den jet­zt keine Fan­tasie mehr hät­ten. Denn dieser Fall
macht klar: Jed­er Grund, und sei er auch noch so absurd, kann von staatlichen
Repres­sion­sor­ga­nen als Begrün­dung für eine neuer­liche Repres­sion­swelle herhalten. 

Doch der Wider­stand gegen Faschis­mus und seine heuti­gen Ver­fech­terIn­nen lässt sich
nicht ver­bi­eten — Antifaschis­mus ist nicht krim­inell, son­dern notwendig! 

EA Potsdam

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