Smash Fascism — everywhere!
Nachdem in den vergangen Monaten immer wieder AntifaschistInnen wegen des Tragens
angeblich verfassungsfeindlicher Symbole angezeigt wurden — gemeint waren
zerschlagene oder durchgestrichene Hakenkreuze — sprach der Bundesgerichtshof am
15.03. den Betreiber des Punkmailorders Nix Gut frei. Dieser war von der
Staatsanwaltschaft in Stuttgart zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden.
Er hatte über seinen Versand zahlreiche Anti-Nazi-T-Shirts, Buttons usw. vertrieben.
Zwar hatte auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft erkannt, dass die Symbole
eindeutig gegen den Nationalsozialismus gerichtet seien, doch angeblich wollte die
Staatsanwaltschaft mit dem Verbot generell die Verbreitung von Nazisymbolen
verhindern.
Genutzt wurde das Stuttgarter Urteil dann bundesweit zur Kriminalisierung und
Verfolgung von AntifaschistInnen — auch Brandenburger AktivistInnen waren davon
betroffen. Bei zahlreichen Demonstrationen wurden TeilnehmerInnen verhaftet und
angezeigt — als Grund musste eben jenes angebliche Tragen von verfassungsfeindlichen
Symbolen herhalten. Vor allem dort, wo antifaschistische AktivistInnen ohnehin einer
großen Verfolgung durch staatliche Behörden ausgesetzt sind, wurden sie willkürlich
für das Tragen von eindeutig gegen den Faschismus gerichteten Symbolen
kriminalisiert. Einmal mehr wurde damit deutlich, dass staatliche Repression nur
nach Vorwänden für eine Kriminalisierung des Antifaschismus sucht.
Die allermeisten AntifaschistInnen ließen sich aber durch die staatliche Verfolgung
nicht abschrecken und trugen ihre antifaschistische Gesinnung weiter offen zur
Schau. Seit dem vergangenen Donnerstag dürfen sie das nun auch wieder straffrei tun.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Verwendung von durchgestrichenen,
zerschlagenen oder sonstwie gegen den Nationalsozialismus gerichteten Symbolen NICHT
strafbar sei. Damit sollte zumindest diese Epoche staatlicher Repression gegen die
politische Linke ein Ende haben — es sollten allerdings keine Illusionen entstehen,
dass die Repressionsbehörden jetzt keine Fantasie mehr hätten. Denn dieser Fall
macht klar: Jeder Grund, und sei er auch noch so absurd, kann von staatlichen
Repressionsorganen als Begründung für eine neuerliche Repressionswelle herhalten.
Doch der Widerstand gegen Faschismus und seine heutigen VerfechterInnen lässt sich
nicht verbieten — Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
EA Potsdam