Kategorien
Uncategorized

Späte Strafen für Trebbiner Hetzjagd

LUCKENWALDE Seit sechs Jahren wird Nico Z. immer wieder von ein­er Frage einge­holt: “Warum war ich aus­gerech­net an diesem Tag dort an der Tankstelle?” Dieser Tag — das war der 30. Sep­tem­ber 1996, an dem zwei ital­ienis­che Bauar­beit­er nahe der Treb­bin­er Elf-Tankstelle von enthemmten Jugendlichen kranken­haus­reif geschla­gen wur­den. Ein­er von ihnen war Nico Z., damals 16 Jahre jung und heute, nach abgeschlossen­er Aus­bil­dung, voller Elan in seinem Wun­schberuf tätig. 

Neben dem durch­trainierten jun­gen Mann, der offen auf alle Fra­gen antwortet, wirkt der zweite Angeklagte, der schmächtige Karsten H. (26), abwartend und ver­schlossen. Er war damals in der gewalt­bere­it­en Treb­bin­er Szene ein Mitläufer-Typ, der im nüchter­nen Zus­tand wenig Selb­st­be­wusst­sein hat­te. Zu dem Vor­wurf, mit einem bere­its verurteil­ten Kumpa­nen einen am Boden liegen­den Ital­iener geschla­gen zu haben, äußert er sich nicht. 

Nico Z. beschreibt dage­gen bere­itwillig den Ver­lauf jenes unseli­gen Abends aus sein­er Sicht. Doch dabei sprin­gen Ungereimtheit­en ins Auge. So gibt er zu, nach seinem zufäl­li­gen Auf­tauchen bei der Gruppe an der Tankstelle extra nach Hause gefahren zu sein, um zwei Base­ballschläger zu holen. Er hat­te damals eine Wut gegen die Ital­iener im Bauch, denn die hät­ten wenige Tage zuvor seine dama­lige Fre­undin “angemacht”, erin­nert sich Nico Z. vor Gericht. 

Warum er dann bei der Het­z­jagd quer übers Feld aber die “Keulen” ein­fach wegge­wor­fen haben will, kann er nicht glaub­haft erk­lären. Der Haupt­be­las­tungszeuge Jan Weicht, der 1997 für seinen Anteil an der Gewal­torgie zu 15 Jahren Frei­heit­sentzug verurteilt wurde, schildert die Vorgänge anders. Er habe Nico Z. gese­hen, wie er mit dem Schläger oder einem Knüp­pel auf einen der Ital­iener eingeschla­gen habe, ver­sichert Weicht. Und auch für die Tat von Karsten H. liefert seine Schilderung den entschei­den­den Beweis. 

Mehr ver­w­ert­bare Zeu­ge­naus­sagen ste­hen dem Gericht, ähn­lich wie bei den im Sep­tem­ber vor­ange­gan­genen Ver­hand­lun­gen, nicht zur Ver­fü­gung. Ein­er der Vorge­lade­nen entschuldigt sich wegen ein­er Magen-Darm-Infek­tion. “Dieser Gerichts-Virus scheint ja in Treb­bin öfter zu grassieren”, kom­men­tiert der Richter die zum wieder­holten Male vorge­brachte Ausrede. 

Doch die Schuld der Angeklagten ist für das Gericht ohne­hin erwiesen, und es urteilt in bei­den Fällen nach Jugend­strafrecht. Karsten W. erhält eine Ver­war­nung und muss gemein­nützige Arbeit leis­ten. Er hat von ein­er früheren Strafe noch ein Schuld­kon­to von 30 Stun­den. “Arbeit mag er offen­bar nicht”, begrün­det der Richter die Auflage. Eine Geld­strafe wäre der Sit­u­a­tion des Arbeit­slosen nicht angemessen. 

Die Ver­war­nung für Nico Z. wird mit einem Bußgeld von 1800 Euro gewürzt, das ein­er gemein­nützi­gen Organ­i­sa­tion zugute kommt. Die Reue des jun­gen Mannes wirkt glaub­haft, die Auseinan­der­set­zung mit der Ver­gan­gen­heit hat er noch nicht been­det. “Ich war nie ein Recht­sradikaler”, beteuert er im Gerichtssaal. Der Richter hält dage­gen: “Sie haben bei ein­er Het­z­jagd auf Aus­län­der mit­gemacht und auch mit­geprügelt — wenn das kein Recht­sradikalis­mus ist!”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot