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Spätes Geständnis

ORANIENBURG Von extremer Vergesslichkeit geplagt waren gestern zwei junge
Oranien­burg­er vor dem Amts­gericht. Die bei­den kon­nten sich nicht daran
erin­nern, am 1. Juni 2002 einen Zeitungszusteller ver­prügelt zu haben. Auch
auf ihre Flucht vor der Polizei woll­ten sie sich zunächst nicht entsinnen.
Sie seien zu betrunk­en gewe­sen, gaben Ben F. und Nico S. an. 

Am frühen Mor­gen des 1. Juni war der Zeitungszusteller Siegfried R. an der
Berlin­er Straße, vor dem Gerichts­ge­bäude, von zwei Betrunk­e­nen aufgehalten
und angepö­belt wor­den. Die bei­den forderten von R. die Her­aus­gabe einer
Zeitung. Als dieser darauf nicht eing­ing, hielt ein­er der bei­den R. am
Kra­gen. Der Zeitungs­bote wehrte sich mit einem Schlag ins Gesicht des
Betrunk­e­nen, erhielt dafür aber einen Tritt von dem zweit­en Angreifer. R.
ging zu Boden und es fol­gten weit­ere Tritte und Schläge, auch ins Gesicht. 

So zumin­d­est sagte es R. während sein­er Zeu­gen­vernehmung vor Gericht aus.
Eine Befra­gung, die sich für das Gericht zunehmend schwierig gestal­tete. R.
wollte kaum Angaben zur Tat machen. “Auf Einzel­heit­en möchte ich nicht
einge­hen”, sagte er immer wieder. Doch ger­ade darauf legte das Gericht Wert.
Her­aus kam, dass der Zeitungszusteller auch Monate nach der Tat seiner
Arbeit nur mit großer Angst nachge­hen konnte. 

Jür­gen M., der zum Tatort gerufene Polizist, bescheinigte dem Zeugen
man­gel­nde Koop­er­a­tion. Auch damals wollte er kaum Angaben machen,
iden­ti­fizierte aber Ben F. und Nico S., die sich noch immer an der Berliner
Straße aufhiel­ten, als die Täter. Diese liefen daraufhin vor der Polizei
davon, wur­den aber gefasst. Die Beklagten seien keineswegs so betrunken
gewe­sen, wie sie gestern glauben machen woll­ten, meinte der Polizist. 

Auch sind die bei­den für das Gericht keine Unbekan­nten. Ben F., 1981
geboren, kam mit der Jus­tiz bere­its wegen Dieb­stahl, Sachbeschädi­gung und
schw­er­er Kör­per­ver­let­zung in Kon­flikt. Die let­zte Verurteilung des
19-jähri­gen Nico S. stammt vom Novem­ber vorigen Jahres. Wegen Brandstiftung
war er zu 22 Monat­en Bewährung verurteilt wor­den. Im März 2002 stand er
wegen Volksver­het­zung vor Gericht. 

Nach der Aus­sage des Polizis­ten kehrte die Erin­nerung der Angeklagten
langsam wieder zurück. Sie vernein­ten allerd­ings, R. ins Gesicht getreten zu
haben. Das Gericht glaubte aber dem Zeu­gen und verurteilte Ben F. und Nico
S. wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung. Die Strafe von Nico S. wurde mit der vom
Novem­ber zusam­menge­fasst. Bei­de Oranien­burg­er haben nun eine Bewährungszeit
von 30 Monat­en vor sich. Nico S muss 650 Euro an den Vere­in Pro Asyl zahlen
und auf Ben F. warten 100 Stun­den gemein­nützige Arbeit.

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