Potsdam (MOZ/dpa) Die SPD-Landtagsfraktion hat sich für Korrekturen bei der Erfassung von Straftätern in der DNA-Analyse-Datei des Bundes und der Länder ausgesprochen. Es gebe erheblichen Handlungsbedarf, sagte ihr Innenexperte Werner-Siegwart Schippel gestern in Potsam. Die noch bestehenden Hürden sorgten für erhebliche Zeitverzögerungen.
Selbst bei Zustimmung der betroffenen Straftäter ist laut Schippel in Brandenburg für die Erfassung des genetischen Fingerabdrucks ein richterlicher Beschluss notwendig. Das könne ein halbes Jahr und länger dauern und binde außerdem Arbeitskräfte. Geregelt werde dieses Verfahren durch einen Runderlass des Justizministeriums aus dem Jahr 2000. Dieser sei nicht mehr zeitgemäß und müsse deshalb geändert werden.
Die SPD-Fraktion habe in einem Schreiben an Justizministerin Barbara Richstein (CDU) eine Änderung der bisherigen Praxis gefordert, sagte Schippel. Eine Antwort liege bisher noch nicht vor. Allerdings hatte sich Ministerin Richstein bereits in der Vergangenheit für eine neue Regelung ausgesprochen. Der CDU-Innexperte Sven Petke begrüßte den Vorstoß des Koalitionspartners. Dieser habe endlich seine bisherige “Blockadehaltung” aufgegeben. Zugleich sprach sich Petke für weitergehende Maßnahmen aus. Die jetzige Beschränkung auf eine begrenzte Zahl von Delikten verhindere die Aufklärung von Verbrechen. Deshalb müssten die Daten künftig von allen Straftätern erfasst werden.
Laut Schippel könnte auf einen richterlichen Beschluss verzichtet werden, wenn der Straftäter mit der Erfassung seiner Daten einverstanden ist.