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SPD will Erfassung genetischer Fingerabdrücke erleichtern

Pots­dam (MOZ/dpa) Die SPD-Land­tags­frak­tion hat sich für Kor­rek­turen bei der Erfas­sung von Straftätern in der DNA-Analyse-Datei des Bun­des und der Län­der aus­ge­sprochen. Es gebe erhe­blichen Hand­lungs­be­darf, sagte ihr Innen­ex­perte Wern­er-Sieg­wart Schip­pel gestern in Pot­sam. Die noch beste­hen­den Hür­den sorgten für erhe­bliche Zeitverzögerungen. 

Selb­st bei Zus­tim­mung der betrof­fe­nen Straftäter ist laut Schip­pel in Bran­den­burg für die Erfas­sung des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks ein richter­lich­er Beschluss notwendig. Das könne ein halbes Jahr und länger dauern und binde außer­dem Arbeit­skräfte. Geregelt werde dieses Ver­fahren durch einen Run­der­lass des Jus­tizmin­is­teri­ums aus dem Jahr 2000. Dieser sei nicht mehr zeit­gemäß und müsse deshalb geän­dert werden. 

Die SPD-Frak­tion habe in einem Schreiben an Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) eine Änderung der bish­eri­gen Prax­is gefordert, sagte Schip­pel. Eine Antwort liege bish­er noch nicht vor. Allerd­ings hat­te sich Min­is­terin Rich­stein bere­its in der Ver­gan­gen­heit für eine neue Regelung aus­ge­sprochen. Der CDU-Innex­perte Sven Petke begrüßte den Vorstoß des Koali­tion­spart­ners. Dieser habe endlich seine bish­erige “Block­ade­hal­tung” aufgegeben. Zugle­ich sprach sich Petke für weit­erge­hende Maß­nah­men aus. Die jet­zige Beschränkung auf eine begren­zte Zahl von Delik­ten ver­hin­dere die Aufk­lärung von Ver­brechen. Deshalb müssten die Dat­en kün­ftig von allen Straftätern erfasst werden. 

Laut Schip­pel kön­nte auf einen richter­lichen Beschluss verzichtet wer­den, wenn der Straftäter mit der Erfas­sung sein­er Dat­en ein­ver­standen ist.

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