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Spekulation und Vermutung

Nach­dem die Behör­den in diesem Jahr in Pots­dam und Berlin bere­its ver­stärkt gegen die linke Szene und antifaschis­tis­che Grup­pen Antifa vorge­gan­gen waren, wird nun ein weit­er­er Fall bekan­nt – dies­mal aus der deutsch-pol­nis­chen Gren­zs­tadt Frank­furt (Oder).

Die linke Szene in Frank­furt (Oder) hat Ärg­er. Gestern veröf­fentlichte die linke Recht­shil­fe­or­gan­i­sa­tion Rote Hil­fe e.V., dass es in der Szene offen­bar einen Infor­man­ten oder eine Infor­man­tin gibt, die einzelne Per­so­n­en in einem Fall von Brand­s­tiftung schw­er belastet haben soll. Der Umfang der Aus­sagen sei noch nicht abschätzbar, erk­lärt Sebas­t­ian Fech­n­er, der Sprech­er der »Soli­gruppe Frank­furt«. Die Gruppe, die die von der Ver­fol­gung Betrof­fe­nen unter­stützt, ver­mutet: »Offen­bar geht es den Behör­den um eine akribis­che Durch­leuch­tung und Dif­famierung der linken Szene Frankfurts.«

Hin­ter­grund der Unter­suchun­gen ist, dass in der Nacht vom 5. auf den 6. Sep­tem­ber 2004 der Wahlkampf­bus des bran­den­bur­gis­chen Wirtschaftsmin­is­ters Ulrich Jung­hanns (CDU) abbran­nte. Die Abteilung Staatss­chutz des Lan­deskrim­i­nalamtes in Eber­swalde hat die Ermit­tlun­gen über­nom­men. Der Fall sei ihr von der Staat­san­waltschaft zugewiesen wor­den, »weil es sich um eine poli­tisch motivierte Tat han­delte«, sagt Toralf Rein­hard, der Press­esprech­er des Bran­den­burg­er LKA.

Die linke Szene in Frank­furt (Oder) sieht sich seit gut einein­halb Jahren hohem Druck durch die Strafver­fol­gungs­be­hör­den aus­ge­set­zt. Die Rote Hil­fe dazu: »Die Polizei hat ins­ge­samt etwa 30 Sachver­halte aus den let­zten drei Jahren, über­wiegend Sachbeschädi­gun­gen, zum Anlass genom­men, um gegen offen­bar willkür­lich aus­gewählte Per­so­n­en vorzuge­hen und diese mit ver­schieden­sten Ermit­tlungsmeth­o­d­en einzuschüchtern. Was diese Per­so­n­en verdächtig macht, bleibt bis heute ein Geheim­nis der Ermittlungsbehörden.«

Die Ermit­tlun­gen beruht­en im Wesentlichen auf Speku­la­tio­nen und Ver­mu­tun­gen. Es habe gut 30 Ver­fahren gegen eine Per­son gegeben, die aber größ­ten­teils eingestellt wor­den seien, erzählt auch die Anwältin eines der Beschuldigten. Grund für das Vorge­hen gegen ihren Man­dan­ten sei die Aus­sage eines Zeu­gen gewe­sen, der gesagt habe: »Ich ver­mute, er kön­nte es gewe­sen sein.« Dies sei dann Grund­lage in 14 Ver­fahren gewe­sen, die sich gegen drei weit­ere Per­so­n­en richteten. Nach Angaben der Roten Hil­fe habe dass Landgericht in Frank­furt (Oder) erkan­nt, dass das Ziel ein­er vom Amts­gericht abge­seg­neten Haus­durch­suchung »offen­bar die Suche nach Zufalls­fun­den gewe­sen sei« und diese für rechtswidrig erklärt.

Dass im aktuellen Fall ein Infor­mant bzw. eine Infor­man­tin im Spiel ist, sei durch Aktenein­sicht bekan­nt gewor­den, erzählt die Anwältin. Das LKA mache dazu »aus grund­sät­zlichen Erwä­gun­gen« keine Aus­sage, sagt Rein­hard. Auf die Frage, inwieweit die Bun­de­san­waltschaft in die Ermit­tlun­gen ein­be­zo­gen sei, antwortete er, dass dort »die Akten­lage zur Ver­fü­gung ste­he«, weil geprüft würde, ob ein »die Zuständigkeit des Gen­er­al­bun­de­san­walts tang­ieren­der Vor­fall« vor­liegt. Bish­er sei dies jedoch nicht der Fall. Auch sei es bish­er nicht gelun­gen über­haupt einen Tatver­dacht gegen eine Per­son zu erhärten.

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