Nach den Wahlerfolgen in Sachsen und Brandenburg stehen auch der
rechtsextremen NPD und der DVU gemäß dem Parteiengesetz staatliche
Gelder zu. Die Höhe dieser staatlichen Teilfinanzierung legt der
zuständige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse allerdings erst am 15.
Februar 2005 fest.
Anspruch auf staatliche Finanzierung haben Parteien, wenn sie bei
Europa- oder Bundestagswahlen 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl
ein Prozent erreicht haben. Bei einer Gesamtzahl von bis zu vier
Millionen Stimmen erhalten die Parteien dann 85, darüber hinaus 70 Cent
pro Stimme. Das wären für die DVU 60 353 Euro (71 003 Stimmen), bei der
NPD 162 424 Euro (191 087 Stimmen) für die Wahlen vom Sonntag.
Die so errechneten Summen werden allerdings nicht dem tatsächlichen
Geldfluss entsprechen, da es eine jährliche Obergrenze der staatlichen
Finanzierung von 133 Millionen Euro gibt. Da die Ansprüche der Parteien
diese Grenze regelmäßig überschreiten, werden die jeweiligen staatlichen
Mittel proportional gekürzt. Die Ansprüche sollen sich an der
Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft bemessen. Deshalb werden
außer den Wählerstimmen auch Mitgliedsbeiträge sowie Spenden
berücksichtigt. dpa