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Staatliche Mittel für Rechtsextreme

Nach den Wahler­fol­gen in Sach­sen und Bran­den­burg ste­hen auch der
recht­sex­tremen NPD und der DVU gemäß dem Parteienge­setz staatliche
Gelder zu. Die Höhe dieser staatlichen Teil­fi­nanzierung legt der
zuständi­ge Bun­destagspräsi­dent Wolf­gang Thierse allerd­ings erst am 15.
Feb­ru­ar 2005 fest. 

Anspruch auf staatliche Finanzierung haben Parteien, wenn sie bei
Europa- oder Bun­destagswahlen 0,5 Prozent oder bei ein­er Landtagswahl
ein Prozent erre­icht haben. Bei ein­er Gesamtzahl von bis zu vier
Mil­lio­nen Stim­men erhal­ten die Parteien dann 85, darüber hin­aus 70 Cent
pro Stimme. Das wären für die DVU 60 353 Euro (71 003 Stim­men), bei der
NPD 162 424 Euro (191 087 Stim­men) für die Wahlen vom Sonntag. 

Die so errech­neten Sum­men wer­den allerd­ings nicht dem tatsächlichen
Geld­fluss entsprechen, da es eine jährliche Ober­gren­ze der staatlichen
Finanzierung von 133 Mil­lio­nen Euro gibt. Da die Ansprüche der Parteien
diese Gren­ze regelmäßig über­schre­it­en, wer­den die jew­eili­gen staatlichen
Mit­tel pro­por­tion­al gekürzt. Die Ansprüche sollen sich an der
Ver­wurzelung der Parteien in der Gesellschaft bemessen. Deshalb werden
außer den Wäh­ler­stim­men auch Mit­glieds­beiträge sowie Spenden
berück­sichtigt. dpa 

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