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Standorteregister enthält nach wie vor falsche Angaben

(Aktions­bünd­nis für eine gen­tech­nikfreie Land­wirtschaft Berlin-Bran­den­burg) Der Anbau von gen­tech­nisch verändertem
Mais in Bran­den­burg wird deut­lich hin­ter den angekündigten
Größenord­nun­gen zurück­bleiben. Wie Christof Pot­thof vom Gen-ethischen
Net­zw­erk und Sprech­er des Aktions­bünd­niss­es für eine gentechnikfreie
Land­wirtschaft Berlin-Bran­den­burg, sagte, wer­den in Bran­den­burg in
dieser Sai­son höch­stens 320 Hek­tar gen­tech­nisch verän­dert­er Mais
ange­baut wer­den. Anfang Feb­ru­ar waren bei dem bun­desweit­en Anbauregister
zunächst 494 Hek­tar für Bran­den­burg angemeldet wor­den. Das Bünd­nis werde
die jet­zt anste­hende Maisaus­saat mitver­fol­gen und bekan­nt geben auf wie
viel Hek­tar tat­säch­lich trans­gen­er Mais aus­gesät werde.
Nora Mannhardt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutsch­land (BUND)
fügt hinzu, dass mit­tler­weile drei Betriebe ihre Flächen ganz oder
teil­weise zurück gezo­gen hät­ten. Dies sei auf die Gespräche, die
benach­barte Bauern, Flächenbe­sitzer und die Bevölkerung mit den
Gen­tech-Land­wirten geführt haben zurück­zuführen. “Vor allem Verpächter
kön­nen großen Ein­fluss darauf nehmen, ob auf ihren Flächen Gen-Pflanzen
ange­baut wer­den oder nicht” so Mannhardt weit­er. “Doch lei­der werden
Grund­stücks­be­sitzer nicht darüber informiert, wenn auf ihrem Grund und
Boden trans­gene Pflanzen ange­baut wer­den sollen. Deshalb haben wir als
Bünd­nis diese Auf­gabe über­nom­men und zahlre­iche Ver­pächter schriftlich
über den geplanten Anbau informiert.” 

Bei den Recherchen, deck­te das Bünd­nis auf, dass das Anbauregister
falsche Angaben über die geplanten Gen-Mais­flächen enthält. Im Landkreis
Märkisch-Oder­land gebe es einen Großteil der im Reg­is­ter angegebenen
Flurstücke über­haupt nicht, andere Flurstücke hät­ten sich bei genauerer
Betra­ch­tung als Garten- oder Hof­flächen entpuppt.
In einem Brief bestätigt das Bun­de­samt für Ver­brauch­er­schutz und
Lebens­mit­tel­sicher­heit (BVL), dass die Fehler im Stan­dortreg­is­ter noch
nicht voll­ständig aufgek­lärt seien. Ob es sich dabei um einen
Geset­zesver­stoß han­dele sei von der zuständi­gen Län­der­be­hörde zu
über­prüfen. Das Gen­tech­nikge­setz schreibt die Veröf­fentlichung geplanter
GVO-Felder drei Monate vor der Aus­saat vor. Das in Brandenburg
zuständi­ge Lan­desamt bestätigt die Fehler und gibt an, dass sie auf
Flurbere­ini­gungs­maß­nah­men zurück zu führen seien. Dazu Jakob Gan­ten vom
Bio-Anbau­ver­band Deme­ter in Bran­den­burg: “Es ist uner­he­blich, warum es
zu den Fehlern gekom­men ist. Die drei Monate sind nicht eingehalten
wor­den also darf es auch keinen Anbau geben, da es nicht genü­gend Zeit
für eine Absprache gab”. Ob es auch in anderen Land­kreisen von
Bran­den­burg zu ähn­lichen Fehlern gekom­men sei, darüber hat sich das
Lan­desamt bish­er ausgeschwiegen.

Cor­nelia Schmidt von der Arbeits­ge­mein­schaft bäuer­liche Landwirtschaft
fügt hinzu. “Es gibt gute Meth­o­d­en den Maiszünsler ohne die gentechnisch
verän­derten Mais­sorten zu kon­trol­lieren. Neben chemis­chen und
biol­o­gis­chen Maß­nah­men reicht es in der Regel aus, eine Fruchtfolge
einzuhal­ten und die pflan­zlichen Reste nach der Ernte unterzupflügen.
Bun­desweit wur­den ursprünglich mehr als 1000 Hek­tar Gen-Maisflächen
angemeldet. Die Hälfte davon allein in Bran­den­burg. Das Anbauregister,
in dem alle Flächen einge­tra­gen wer­den müssen, wird vom BVL verwaltet,
im Inter­net find­et es sich unter www.bvl.bund.de/standortregister.htm.

gentechnikfreies-brandenburg.de

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