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Statt Gutschein gibts ab Februar nun Bargeld

(Pren­zlauer Zeitung, Clau­dia Marsal) Qua­si offene Türen einger­an­nt haben die Vertreter der
Flüchtlingsini­tia­tive Pren­zlau sowie der Vere­ine “Pfef­fer und Salz” Angermünde
und PUKK Schwedt in dieser Woche mit ihrem “Offe­nen Brief an die politisch
Ver­ant­wortlichen in der Uckermark”. 

In dem Schreiben forderten die Sprech­er Bethy Muri­uthi, Jans Tanger­mann und
Christin Meile den Land­kreis auf, umge­hend die poli­tis­chen und rechtlichen
Rah­menbe­din­gun­gen zur vor­be­halt­losen Auszahlung von Bargeld an die hier
leben­den Asyl­be­wer­ber zu schaffen. 

Sel­biges sei zu Wochen­be­ginn geschehen, versicherte
Uck­er­mark-Sozialdez­er­nentin Mari­ta Rudick auf Nachfrage. 

Prompt reagiert

Man habe so prompt auf die am 7. Jan­u­ar 2003 über­raschend erfol­gte Aufhebung
des Run­der­lass­es zur Fes­tle­gung auf das Sach­leis­tung­sprinzip bei der
Ver­sorgung von Asyl­be­wer­bern durch das Lan­desk­abi­nett reagieren kön­nen, weil
sich der Kreistag bere­its vor über einem Jahr gegen die bish­er praktizierte
Wertgutschein-Prax­is aus­ge­sprochen hatte. 

“Es war somit klar, was poli­tis­ch­er Wille der Abge­ord­neten ist. Ich habe
demzu­folge das Sozialamt gebeten, umge­hend die Umstel­lung von Sach- auf
Bargeldleis­tun­gen vorzunehmen, alle ver­traglichen und organ­isatorischen Fragen
schnell zu klären und gehe davon aus, dass das bere­its ab Feb­ru­ar greift”,
führte Mari­ta Rudick weit­er aus. 

Nur Taschen­geld

Allerd­ings nur für den dafür in Frage kom­menden Per­so­n­enkreis, sprich
Asyl­be­wer­ber, die bere­its länger als drei Jahre in Deutsch­land sind, schränkte
die Dez­er­nentin ein.

Das werde zir­ka ein Vier­tel der hier leben­den Frauen, Män­ner und Kinder
betr­e­f­fen, rech­nete sie auf Bit­ten des Uck­er­mark Kuri­er hoch.
Alle übri­gen fie­len auch weit­er­hin unter das per Gesetz festgeschriebene
Sozialhilfe-Sachleistungsprinzip. 

Sel­biges regelt bis­lang noch bei allen Asyl­be­wer­bern, dass lediglich das
Taschen­geld — im Schnitt 41,40 Euro pro Person/Monat — bar aus­gezahlt wird. 

“Die Sach­leis­tun­gen wer­den bis dato auss­chließlich in Form von Wertgutscheinen
— durch­schnit­tlich 158 Euro — gewährt”, war dazu gestern bei Mitarbeiter
Eber­hard Mun­zel im Asyl­be­wer­ber­heim Pren­zlau zu erfahren. 

Er rechne damit, dass sich der Aus­gabe­modus — das Sozialamt kommt an zwei
Zahlt­a­gen im Monat ins Heim — jet­zt um ein Vielfach­es vere­in­fachen werde und
freue er sich für die Asyl­be­wer­ber, dass erneut ein Etap­pen­sieg errungen
wer­den konnte. 

Mas­sive Proteste hät­ten bere­its im Jahr 1997 dazu geführt, dass die
Ver­sorgungs­magazine der Heime aufgelöst wur­den und sich die Asylbewerber
for­t­an selb­st in Han­del­sein­rich­tun­gen der Stadt Pren­zlau mit Waren des
täglichen Bedarfs ein­deck­en und ihren Leben­sun­ter­halt sich­ern kon­nten, und
zwar mit besagten Wertgutscheinen. Diese hät­ten allerd­ings den Nachteil, dass
sie nicht in allen Märk­ten akzep­tiert wür­den, dass die Anschaf­fung technischer
Geräte damit nur eingeschränkt möglich sei und dass sie die Inhab­er auch nicht
ertüchtigten, diverse Dien­stleis­tun­gen in Anspruch zu nehmen, zählte Bethy
Muri­uthi einige der Haup­tkri­tikpunk­te auf. 

Brot nicht beim Bäcker

Es sei ihnen also nicht möglich, wie jed­er andere Bürg­er auch mal ein Brot
direkt beim Bäck­er oder eine Wurst beim Fleis­ch­er zu holen, ganz zu schweigen
von einem Friseurbe­such oder diversen Reparaturen.
“Dieses diskri­m­inierende Prinzip”, so der Wort­laut des “Offe­nen Briefes”, habe
die Flüchtlinge zudem zu Men­schen zweit­er Klasse degradiert und dem
ras­sis­tis­chen All­t­ag Vorschub geleistet.Deshalb habe man sich auch an der seit
Ende 2002 laufend­en Volksini­tia­tive zur Abschaf­fung dieser Ungleichbehandlung
beteiligt, Unter­schriften gesam­melt und Gutscheinum­tauschak­tio­nen organisiert. 

“Es ist für uns deshalb eine große Freude, dass unser Engage­ment Erfolg
gezeigt hat”, hieß es weiter.
Der vor­liegende Beschluss der Lan­desregierung Bran­den­burg sei allerd­ings nur
ein Etap­pen­ziel, da es noch weit­ere aus­gren­zende und diskri­m­inierende Gesetze
und Fes­tle­gun­gen gebe. 

Man erin­nere in diesem Zusam­men­hang an die Res­i­den­zpflicht, die eingeschränkte
ärztliche Ver­sorgung oder das Prinzip der Unter­bringung in Übergangsheimen
weit ab im Wald (Crus­sow).

“Wir wer­den uns deshalb auch weit­er für eine gle­ich­berechtigte Behand­lung von
Flüchtlin­gen und gegen diskri­m­inierende Geset­ze engagieren”, schließt der
“Offene Brief”. 

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