Mit Schrecken mussten wir den Abschluss in der Strafsache gegen fünf Rechtsextreme verfolgen. Die fünf Angeklagten wurden beschuldigt am 01.April 2006 eine gemeinschaftliche Körperverletzung auf vier linke Jugendliche, während eines Informationsstandes der NPD in Frankfurt (Oder), begangen zu haben (mehr).
Die überzeugten Neonazis sind polizeilich als auch politisch einschlägig bekannt und teilweise vorbestraft. Um so mehr verwundert die Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichtes. So wurde am Donnerstag, nach einer kurzen Besprechung zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und den Verteidigern, den Angeklagten das „Friedensangebot“ gemacht, dass gegen eine Zahlung von Geldstrafen bzw. ableisten von Sozialstunden das Verfahren gegen sie eingestellt werde, ansonsten würden sie alle wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilt (mehr).
Für noch mehr Unmut sorgten die Worte der Richterin in der Urteilsverkündung, dass das Urteil auch für sie überraschend ist, wäre doch die Beweislage klar und alle fünf bereits am ersten Verhandlungstag einer Mittäterschaft überführt gewesen.
Die Beratungsstelle sieht in diesem Urteil einen Freibrief für gewaltbereite Neonazis. Es wirft die positive Entwicklung der Strafverfolgung von rechtsmotivierten Angriffen auf das Niveau der neunziger Jahre zurück.
Das dieses Urteil nicht dazu beiträgt, dass gerade junge Opfer rechter Gewalt den Weg einer Anzeige bis hin zu einem Gerichtsverfahren wählen, sollte allen behördlichen Beteiligten bewusst sein.
Mehr Informationen zu einem Teil der Angeklagten und weiteren Frankfurter Neonazis auf der Homepage der Antifaschistischen Recherchegruppe Frankfurt (Oder).