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Stellungnahme der BORG Frankfurt/Oder

Mit Schreck­en mussten wir den Abschluss in der Straf­sache gegen fünf Recht­sex­treme ver­fol­gen. Die fünf Angeklagten wur­den beschuldigt am 01.April 2006 eine gemein­schaftliche Kör­per­ver­let­zung auf vier linke Jugendliche, während eines Infor­ma­tion­s­standes der NPD in Frank­furt (Oder), began­gen zu haben (mehr).

Die überzeugten Neon­azis sind polizeilich als auch poli­tisch ein­schlägig bekan­nt und teil­weise vorbe­straft. Um so mehr ver­wun­dert die Entschei­dung des Frank­furter Amts­gericht­es. So wurde am Don­ner­stag, nach ein­er kurzen Besprechung zwis­chen Staat­san­waltschaft, Richter und den Vertei­di­gern, den Angeklagten das „Frieden­sange­bot“ gemacht, dass gegen eine Zahlung von Geld­strafen bzw. ableis­ten von Sozial­stun­den das Ver­fahren gegen sie eingestellt werde, anson­sten wür­den sie alle wegen gemein­schaftlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt (mehr).

Für noch mehr Unmut sorgten die Worte der Rich­terin in der Urteilsverkün­dung, dass das Urteil auch für sie über­raschend ist, wäre doch die Beweis­lage klar und alle fünf bere­its am ersten Ver­hand­lungstag ein­er Mit­täter­schaft über­führt gewesen.

Die Beratungsstelle sieht in diesem Urteil einen Freib­rief für gewalt­bere­ite Neon­azis. Es wirft die pos­i­tive Entwick­lung der Strafver­fol­gung von rechtsmo­tivierten Angrif­f­en auf das Niveau der neun­ziger Jahre zurück. 

Das dieses Urteil nicht dazu beiträgt, dass ger­ade junge Opfer rechter Gewalt den Weg ein­er Anzeige bis hin zu einem Gerichtsver­fahren wählen, sollte allen behördlichen Beteiligten bewusst sein.

Mehr Infor­ma­tio­nen zu einem Teil der Angeklagten und weit­eren Frank­furter Neon­azis auf der Home­page der Antifaschis­tis­chen Recherchegruppe Frank­furt (Oder).

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