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Stoppt die Inhaftierung Asylsuchender

Fam­i­lie C. floh Anfang Juli 2021 aus der Türkei über die Ukraine nach Berlin. Schlep­per zwan­gen die verzweifel­ten Eltern, ihre 19- und 11-jähri­gen Töchter in Odessa zurück­zu­lassen. Mit den verbleiben­den Kindern – den 16 und 17 Jahre alten Töchtern und ihrem 6‑jährigen Sohn – beantragte die Fam­i­lie bei Ankun­ft am Flughafen BER am 16. Juli Asyl. Der Antrag wurde im Schnel­lver­fahren vier Tage später abgelehnt. Die Fam­i­lie wird seit­dem im Flughafenge­fäng­nis festgehalten.

Der Fam­i­lien­vater wurde in der Türkei Opfer von Folter. Frau C. war bis zu ihrer Flucht in einem poli­tisch exponierten Büro der kur­dis­chen Partei HDP aktiv, deren Par­la­mentsmit­glieder vom Erdo­gan-Regime ver­fol­gt wer­den. Frau C. wurde von den Behör­den observiert und kon­trol­liert und ent­ging Anfang 2021 mit ein­er ihrer Töchter nur knapp einem bewaffneten Angriff auf das Parteibüro.

Die Asyl­be­fra­gung der Fam­i­lie C. wurde ohne Rück­sicht auf die erlit­tene Folter und die psy­chis­che Erkrankung des Vaters durchge­führt. Wed­er fan­den die von ihm vorgelegten Atteste Beach­tung noch wurde ein:e auf die Anhörung von Folteropfern geschulte:r Anhörer:in einge­set­zt. Die Anhörung der Fam­i­lie dauerte ins­ge­samt fast neun Stun­den, Pausen gab es nicht. Die Über­set­zung hat­te erhe­bliche Fehler und Lück­en. Die mehrfache Bitte, eine:n Anwält:in kon­tak­tieren zu dür­fen, wurde der Fam­i­lie ver­wehrt, obwohl nach europäis­chem Recht in allen Phasen des Asylver­fahrens, also auch vor der Anhörung, „effek­tiv Gele­gen­heit“ zu geben ist, ein:e Anwalt:in zu kon­sul­tieren. Ein:e Psychiater:in wurde vor der Asy­lentschei­dung zu keinem Zeit­punkt hinzugezogen.

Erst nach Ablehnung des Asy­lantrags durch das BAMF bekam die Fam­i­lie Kon­takt zu ein­er Anwältin. Einen Eilantrag auf auf­schiebende Wirkung der ein­gere­icht­en Asylk­lage lehnte das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ohne Anhörung der Betrof­fe­nen im Schnel­lver­fahren am ab.

Als Reak­tion auf die Asy­lablehnung des Gerichts unter­nahm Frau C. einen Suizid­ver­such. Schon am Fol­ge­tag wurde sie anstelle eines zunächst ärztlich anger­ate­nen län­geren Psy­chi­a­trieaufen­thaltes aus dem Klinikum Neukölln in die Haf­tanstalt zurück­ge­bracht, da durch die polizeiliche Auf­sicht erneute Suizid­ver­suche aus­geschlossen seien. Kurz darauf musste sie erneut not­fallmäßig in eine psy­chi­a­trische Klinik aufgenom­men wer­den. Eine nach dem Suizid­ver­such von der Bun­de­spolizei beauf­tragte Ver­tragsärztin erk­lärte bei­de Ehep­art­ner für reise- und flu­gun­fähig. Die Bun­de­spolizei beauf­tragte daraufhin ein­fach einen zweit­en Ver­tragsarzt, der noch am sel­ben Tag wun­schgemäß die Reise­fähigkeit bei­der Ehep­art­ner bescheinigte.

Die Bun­de­spolizei plant nun die Abschiebung der Fam­i­lie am Fre­itag 13. August 2021 mit Ryanair FR 6925 um 6 Uhr ab BER nach Odessa/Ukraine in Begleitung von neun Polizist:innen und einem:r Ärzt:in. Es ist zu ver­muten, dass aus der Ukraine umge­hend eine Abschiebung in die Türkei erfolgt.

Wir lehnen die Inhaftierung Schutz­suchen­der am Flughafen und die Durch­führung von Asylver­fahren unter Haftbe­din­gun­gen grund­sät­zlich ab“, sagt Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin. „Beson­ders zynisch ist, dass im Flughafen Willy Brandt sog­ar Kinder ins Gefäng­nis ges­per­rt werden.“

Men­schen, die gefoltert wur­den, sind in der Asy­lan­hörung häu­fig nicht zu einem den Anforderun­gen genü­gen­den Sachvor­trag in der Lage. Die Ermit­tlung der Asyl­gründe und die gebotene medi­zinis­che Diag­nos­tik ist bei psy­chisch Trau­ma­tisierten nicht im Schnel­lver­fahren möglich, schon gar nicht in ein­er Haf­tanstalt unter Polizeibewachung. Vielmehr fol­gt dann aus dem Asylge­setz in Verbindung mit den Maß­gaben der EU für beson­ders schutzbedürftige Asyl­suchende ein Anspruch auf unmit­tel­bare Ent­las­sung aus der Haft am Flughafen“, sagt Diet­rich Koch von Xenion e.V.

Wir sind entset­zt über die Grausamkeit und die Rechtswidrigkeit, mit der die Bun­de­spolizei und das BAMF gegen Fam­i­lie C. vorge­hen“, so Lot­ta Schwedler vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. „Die Art und Weise der Asy­lan­hörung in der Haf­tanstalt des Flughafens wider­spricht grundle­gen­den rechtsstaatlichen Prinzip­i­en, die etwa auch bei der Vernehmung von Straftäter:innen zu beacht­en sind.“

Die fort­dauernde Inhaftierung der Fam­i­lie C. ist untrag­bar. Die Fam­i­lie wird mit­samt ihren Kindern ein­er unerträglichen psy­chis­chen Belas­tung aus­ge­set­zt. Die Mut­ter ist suizidal, der trau­ma­tisierte Vater lei­det unter nächtlichen Panikat­tack­en und ist psy­chisch nicht in der Lage, sich um die Fam­i­lie zu küm­mern, und die Kinder wer­den durch die Erleb­nisse in der Haft schw­er traumatisiert.
Der Umgang mit Asyl­suchen­den am Flughafen Willy Brandt, dessen Namensge­ber selb­st Asyl vor dem Naziregime suchen musste, ist eine Schande für Berlin und Brandenburg.

Wir fordern die Län­der Berlin und Bran­den­burg auf,
• die Haf­tanstalt für Asyl­suchende am Flughafen Willi Brandt umge­hend aufzulösen.
Wir fordern die Bun­de­spolizei und das BAMF auf,
• Fam­i­lie C. mit sofor­tiger Wirkung aus der Asyl­haf­tanstalt zu ent­lassen, die Ein­reise zu gewähren sowie
• eine Wieder­hol­ung der Asy­lan­hörung unter fairen Bedin­gun­gen und in Frei­heit mit der Möglichkeit ein­er vorheri­gen anwaltlichen Beratung und fachärztlichen Diagnostik.

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