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Strafe für Pullover

(MAZ, Jan Stern­berg) PRENZLAU Erst­mals hat ein Gericht das Tra­gen von Klei­dung der Mode­marke “Thor
Steinar” unter Strafe gestellt. Eine zur Tatzeit 23-Jährige aus der Nähe von
Pren­zlau (Uck­er­mark) muss 30 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen, weil sie
einen “Thor Steinar”-Pullover in der Öffentlichkeit trug. Die Klei­dung ist
bei recht­sex­tremen Jugendlichen sehr beliebt. Im Logo der Marke, deren
Fir­men­zen­trale in Zeesen (Dahme-Spree­wald) sitzt, sind zwei nordis­che Runen
miteinan­der ver­bun­den. Die so genan­nte Tyr-Rune war in der NS-Zeit Abzeichen
der SA-Reichs­führerschulen, die Wolf­san­gel Sym­bol von SS-Ein­heit­en (MAZ
berichtete). 

Das Amts­gericht Pren­zlau sah es als erwiesen an, dass das Logo der Marke
“Zeichen nation­al­sozial­is­tis­ch­er Organ­i­sa­tio­nen zum Ver­wech­seln ähnlich
sieht” und dies auch “für Unbeteiligte wahrnehm­bar ist”. Ein Ver­fahren gegen
eine weit­ere junge Frau aus Pren­zlau soll noch in diesem Jahr abgeschlossen
wer­den. Die meis­ten Staat­san­wälte hiel­ten es bish­er für wenig
aus­sicht­sre­ich, Kla­gen wegen des “Thor Steinar”-Symbols anzustrengen. 

Jet­zt kön­nte Bewe­gung in die Sache kom­men. Gerd Schnittch­er, Leitender
Ober­staat­san­walt der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin, hofft auf eine
Sig­nal­wirkung des Pren­zlauer Urteils. Zurzeit ver­sucht die
Gen­er­al­staatswaltschaft in Brandenburg/Havel, zu ein­er ein­heitlichen Haltung
der Anklage­be­hör­den zu kom­men. Hier war man gestern weit­er­hin skep­tisch. Der
Rechtsstaat übernehme sich, wenn er alle Sym­bole unter Strafe stelle, die in
der NS-Zeit benutzt wur­den, äußerten Mit­glieder der ober­sten Anklagebehörde
hin­ter vorge­hal­tener Hand. 

Offiziell wird die Pren­zlauer Verurteilung eher tief gehängt. “Dieses Urteil
hat nur eine sehr geringe Indizwirkung”, sagte der stellvertretende
Gen­er­al­staat­san­walt Ewald Bröh­mer auf Anfrage. “Das ist eine einzelne
Entschei­dung eines einzel­nen Amt­srichters, die er bei einem Straf­be­fehl noch
nicht ein­mal aus­führlich zu begrün­den braucht.” Sig­nal­wirkung hätte erst
eine Verurteilung vor dem Ober­lan­des­gericht. Dass die Entschei­dung des
Amts­gerichts die rechte Szene verun­sich­ern wird, räumt Bröh­mer ein. “Die
Sicher­heit, dass Trägern dieser Klei­dung nichts passieren kann, schwindet
jetzt.”

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