3. Mai 2012 · Quelle: Lobbi MV

Strafmaß gegen Pölchow-Schläger erhöht

Neuruppins ex-NPD-Chef Dennis Franke vom Landgericht Rostock verurteilt

Pressemit­teilung vom 03.05.2012

Heute verurteilte das Ros­tock­er Landgericht die NPD Mit­glieder Michael Grewe und Den­nis Franke zu Haft­strafen. Gemein­sam mit anderen Neon­azis hat­ten sie am 30. Juni 2007 in einem Zug bei Ros­tock alter­na­tive Jugendliche ange­grif­f­en und zum Teil erhe­blich verletzt. 

Die bei­den Angeklagten waren bere­its am 16. März 2010 wegen Land­friedens­bruchs und Kör­per­ver­let­zung zu Bewährungsstrafen verurteilt wor­den. Da sie damals, genau­so wie die zuständi­ge Staat­san­waltschaft Revi­sion ein­gelegt hat­ten, kam es heute erneut zur Ver­hand­lung. NPD Land­tags­frak­tion­s­mi­tar­beit­er Grewe mußte sich heute wiederum wegen Land­friedens­bruchs in einem beson­ders schw­eren Fall in Tatein­heit mit gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten. Statt ein­er ursprünglichen Haft­strafe von einem Jahr und fünf Monat­en wurde er nun zu ein­er Strafe von einem Jahr und zehn Monat­en verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt wird. Außer­dem muss er eine Geld­strafe von 2.500 € zahlen und die Kosten des Ver­fahrens tragen.

Franke wurde heute lediglich wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Da eine weit­ere Verurteilung mit ein­be­zo­gen wurde, erhöhte sich auch seine Strafe deut­lich. Statt einem Jahr dro­ht ihm nun eine zwei­jährige Haft­strafe, wenn er im Bewährungszeitraum von vier Jahren erneut straf­fäl­lig wird. Auch er ihm wur­den eine Geld­strafe (1200 €) und die Kosten des Ver­fahrens auferlegt.

In sein­er Urteils­be­grün­dung machte der vor­sitzende Richter deut­lich, dass die bei­den Neon­azis nur auf­grund des Zeitraums von annäh­ernd fünf Jahren zwis­chen Tat und recht­skräftiger Verurteilung weit­er auf freiem Fuss bleiben. Anderen­falls wäre nur eine Haft­strafe ohne Bewährung in Frage gekommen.

Dass seit dem Angriff auf dem Pöl­chow­er Bahn­hof im Som­mer 2007 soviel Zeit ver­strichen ist, ist nicht zulet­zt der Ros­tock­er Staat­san­waltschaft anzu­las­ten. Sie ermit­telte zunächst gegen die Betrof­fe­nen des dama­li­gen Angriffs und ließ den schon damals bei der NPD Frak­tion angestell­ten Grewe noch im April 2008 per Fah­n­dungs­fo­to als “unbekan­nten Ran­dalier­er” suchen. 

siehe auch: Déjà-vu im Gerichtsgebäude 

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